DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft, Wiesbaden – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG auf eine bevorstehende Verschmelzung

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft

Wiesbaden

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die RSS Rechtsschutz-Service GmbH mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 27579 als übertragende Gesellschaft auf die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 3995, als aufnehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Dadurch überträgt die RSS Rechtsschutz-Service GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirkung zum 1. Januar 2022, 0.00 Uhr (Verschmelzungsstichtag), auf die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG).

Der Verschmelzungsvertrag wurde im Entwurf zum Handelsregister der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft eingereicht.

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft ist die alleinige Gesellschafterin der RSS Rechtsschutz-Service GmbH. Ein Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 2 UmwG deswegen nicht erforderlich. Dies gilt jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG dann nicht, wenn Aktionäre der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Verlangen ist an die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft, z. H. Herrn Markus Spigiel, Vorstand, Abraham-Lincoln-Str. 3, 65189 Wiesbaden, E-Mail: markus.spigiel@deurag.de zu richten.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger werden für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft in den Geschäftsräumen der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft ausgelegt.

 

Wiesbaden, im Mai 2022

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.