Deutsche Annington Immobilien SE
Düsseldorf
ISIN: DE000A1ML7J1 / WKN A1ML7J
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ausgabe neuer Aktien unter Gewährung (mittelbarer) Bezugsrechte)
Der Vorstand der Deutsche Annington Immobilien SE („Deutsche Annington“ oder „Gesellschaft“) hat auf Grundlage des genehmigten Kapitals der Gesellschaft gemäß § 5a der Satzung („Genehmigtes Kapital“) am 14. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12./13. Juni 2015 sowie vom 18. Juni 2015 unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 358.462.018,00, eingeteilt in 358.462.018 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, um EUR 107.538.606,00 aus dem Genehmigten Kapital gegen Bareinlage zu erhöhen („Kapitalerhöhung“) durch Ausgabe von 107.538.606 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015 (die „Neuen Aktien“).
Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien wurden die J.P. Morgan Securities plc, die Barclays Bank PLC, die Morgan Stanley Bank Aktiengesellschaft und die Société Générale zugelassen, die die Neuen Aktien gemeinsam mit weiteren Konsortialbanken den bestehenden Aktionären der Gesellschaft vom 17. Juni 2015 bis zum 30. Juni 2015 zum Bezug angeboten haben (mittelbares Bezugsrecht).
Die Kapitalerhöhung wurde am 3. Juli 2015 in das Handelsregister eingetragen. Die Neuen Aktien wurden zum Handel im geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Luxemburger Börse (einschließlich der Einbeziehung) jeweils unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A1ML7J1 am 3. Juli 2015 zugelassen und die Einbeziehung in den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 7. Juli 2015 wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse am 6. Juli beschlossen.
Düsseldorf, 6. Juli 2015
Deutsche Annington Immobilien SE
Der Vorstand