Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 22.07.2020

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

Wertpapierkennnummer: A2LQT0
ISIN: DE000A2LQT08

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

am

28. August 2020 um 14:00 Uhr

im

Level 12 (Print Media Academy)
Kurfürsten-Anlage 60
69115 Heidelberg

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für den Deutsche Balaton-Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.090.005,96 Euro wie folgt zu verwenden:

in Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. 3 A III Nr. 4 HGB 1.090.005,96
Bilanzgewinn 1.090.005,96
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen, sofern und soweit der jeweilige Abschluss nach den gesetzlichen Vorschriften von einem Abschlussprüfer zu prüfen ist.

6.

Beschluss zur Aufsichtsratsvergütung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes Geschäftsjahr ab Beginn des Geschäftsjahrs 2020 einschließlich – pro rata temporis – Euro 9.000,00 für das einzelne Mitglied und für den Vorsitzenden das Doppelte und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache davon beträgt.“

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Unterlagen zur Tagesordnung und insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden insbesondere folgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.deutsche-balaton.de

Menüpunkt „Investor Relations“, Untermenüpunkt „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht:

Die Einberufung der Hauptversammlung.

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019;

Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 einschließlich des Lageberichts für den Deutsche Balaton-Konzern für das Geschäftsjahr 2019;

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an von den Aktionären in den Geschäftsräumen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt. Entsprechende Anforderungen von Unterlagen bitten wir Sie bitte an die

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefon: +49 (0)6221 649240
Telefax: +49 (0)6221 6492424
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

zu richten.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung erfolgen. Der von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung („Record Date“), also Freitag, 7. August 2020, 0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“), beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils spätestens am Freitag, 21. August 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der Adresse

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung 2020 –
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

zugehen.

Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

3.

Stimmrechtsvollmachten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten können sowohl vor als auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Die Vollmachtserteilung kann auch schon vor der Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erteilt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft hält für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, Vollmachtsformulare bereit. Ein Vollmachtsformular ist außerdem auf der Eintrittskarte abgedruckt, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.deutsche-balaton.de

Menüpunkt „Investor Relations“, Untermenüpunkt „Hauptversammlung“ heruntergeladen werden. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; Aktionäre können auch eine gesonderte Vollmacht in Textform erstellen.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an eine der folgenden Adressen übermitteln:

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 27. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) eingehen.

Der Nachweis einer in oder während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre können auch Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen, die nicht begründet werden müssen. Sollen Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge, die bei der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis Donnerstag, 13. August 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorgenannten Adresse der Gesellschaft eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft im Internet unter

http://www.deutsche-balaton.de

Menüpunkt „Investor Relations“, Untermenüpunkt „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den § 126 bzw. § 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.

5.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.deutsche-balaton.de

Menüpunkt „Investor Relations“, Untermenüpunkt „Hauptversammlung“ zur Verfügung.

6.

Stimmrechtsbeschränkungen

Wir weisen unsere Aktionäre auf einen zwischen der Gesellschaft und der Aktionärin VV Beteiligungen AG, Heidelberg, bestehenden Entherrschungsvertrag hin. In dem Vertrag hat sich die VV Beteiligungen AG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, während der Laufzeit des Entherrschungsvertrages in den Hauptversammlungen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft grundsätzlich jeweils nur so viele Stimmrechte auszuüben, dass bei den jeweiligen Abstimmungen die VV Beteiligungen AG keine Stimmrechtsmehrheit ausüben kann.

7.

Gäste

Personen, die in einer der letzten drei Hauptversammlungen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor dem 30. August 2017 persönlich teilgenommen haben, können als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen. Ihnen stehen die Mitglieds- und Aktionärsrechte, wie etwa Stimmrecht, Frage- und Rederecht, jedoch nicht zu. Diejenigen Personen, die als Gäste an der Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, werden gebeten, sich bis zum Beginn des sechsten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des Freitag, 21. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft entsprechend anzumelden. Die Zulassung als Gast obliegt letztlich dem Versammlungsleiter. Ein Anspruch auf Anwesenheit bei der Hauptversammlung wird nicht begründet.

8.

Datenschutzinformation für Aktionäre der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und andere Teilnehmer der Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Depotbank und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären oder anderen Personen (etwa Gäste, Pressevertreter) die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung bedient sich die Gesellschaft Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@deutsche-balaton.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

9.

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland, und voraussichtlich zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung noch andauernden, um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft voraussichtlich unter Anwendung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören voraussichtlich unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Bitte prüfen Sie selber, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen oder innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem COVID 19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon unberührt.

Wir sind nach den aktuell geltenden Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen bei der Veranstaltung zu führen. Die Gültigkeit der Verordnungen vorausgesetzt, werden wir Sie vor Einlass in die Veranstaltung bitten, ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer) sowie den Zeitraum des Aufenthalts anzugeben.

Sie werden gebeten, am Veranstaltungsort einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese stellen wir Ihnen bei Einlass zur Verfügung.

Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Gästen und Teilnehmern.

Während der gesamten Versammlungsdauer können wir Ihnen leider entweder keine Speisen oder nur eingeschränkt Speisen und Getränke anbieten.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen- oder behördlichen Anordnungen, behält sich die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies schließt auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung ein.

 

Heidelberg, im Juli 2020

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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