Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg – Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre (bis zu 500 auf den Inhaber lautendenStückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien))

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

Angebotsunterlage

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot

der

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg

an ihre Aktionäre

zum Erwerb von bis zu 500 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien)
der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
ISIN DE000A2LQT08 /​/​ WKN A2LQT0

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 1.750,00 Euro je Stammaktie

Annahmefrist: 15. Dezember 2022 bis 27. Dezember 2022, 12:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main)

1.

Allgemeine Informationen und Hinweise

1.1

Durchführung des Erwerbsangebots nach deutschem Recht

Dieses Erwerbsangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Deutsche Balaton“ oder „Gesellschaft“) ist ein auf den Erwerb eigener Aktien der Deutsche Balaton gerichtetes freiwilliges öffentliches Angebot (im Folgenden auch „Angebot“ oder „Erwerbsangebot“). Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden.

Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-balaton.de

bezweckt weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts noch ein öffentliches Werben.

Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit das nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Die Deutsche Balaton übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften vereinbar ist.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen hinsichtlich der Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass dieses Angebot von allen außenstehenden Aktionären der Deutsche Balaton angenommen werden kann.

1.2

Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen

Die Angebotsunterlage wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-balaton.de

sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Darüber hinaus ist keine weitere Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorgesehen.

1.3

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 13. Dezember 2022 ihre Entscheidung zum Erwerb von weiteren bis zu 500 Stück eigenen Aktien (entsprechend rd. 0,48 % des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist unter anderem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-balaton.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ /​ „News“ abrufbar.

2.

Angebot zum Erwerb eigener Aktien

2.1

Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind bis zu 500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie (ISIN DE000A2LQT08 /​/​ WKN A2LQT0) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bietet hiermit ihren Aktionären an, nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieser Angebotsunterlage und vorbehaltlich einer Erhöhung der Stückzahl, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (im Folgenden „Angebotserhöhung“), bis zu insgesamt 500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie der Deutsche Balaton (ISIN DE000A2LQT08 /​ WKN A2LQT0) nebst sämtlicher Nebenrechte und auf die Aktien entfallender und noch nicht ausgeschütteter Gewinnanteile gegen Gewährung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von

1.750,00 Euro (in Worten: eintausendsiebenhundertfünfzig Euro) je Aktie
der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

zu erwerben.

Das Angebot ist, vorbehaltlich einer Angebotserhöhung, nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieses Angebots, beschränkt auf den Erwerb von insgesamt bis zu 500 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien der Deutsche Balaton mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 500,00 Euro. Dies entspricht 0,48 % (gerundet) des zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage in 104.768 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Deutsche Balaton in Höhe von 104.768,00 Euro. Das Angebot ist ein Teilangebot. Gehen im Rahmen dieses Angebots Annahmeerklärungen für mehr als 500 Aktien der Deutsche Balaton ein, werden die Annahmeerklärungen, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Angebotserhöhung, verhältnismäßig berücksichtigt. Das Zuteilungsverfahren ist unter Ziffer 3.3 erläutert.

2.2

Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Bundesanzeiger am Donnerstag, 15. Dezember 2022 und endet am Dienstag, 27. Dezember 2022, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die Deutsche Balaton behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Deutsche Balaton unverzüglich und vor Ablauf der Annahmefrist im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

2.3

Keine Bedingungen

Dieses Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sind von keiner Bedingung abhängig (mit Ausnahme der im Fall der Überannahme erfolgenden verhältnismäßigen Annahme nach Ziffer 3.3).

3.

Durchführung des Angebots

3.1

Annahmeerklärung und Umbuchung

Die Aktionäre der Deutsche Balaton können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 2.2 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme soll gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „Depotführendes Institut“) erklärt werden.

Aktionäre der Deutsche Balaton, die dieses Angebot für ihre Aktien der Deutsche Balaton oder einen Teil ihrer Aktien der Deutsche Balaton annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a)

die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)

die Aktien der Deutsche Balaton (ISIN DE000A2LQT08 /​ WKN A2LQT0), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr Depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die Aktien, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.

Die Annahme des Angebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem Depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis Dienstag, den 27. Dezember 2022, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 2.2) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 15. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Aktien auf die Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Aktien der Deutsche Balaton, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr Depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Aktien, unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 3.3), auf die Deutsche Balaton herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

3.2

Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die Depotführenden Institute

a)

spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am Mittwoch, 28. Dezember 2022) der Deutsche Balaton zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Aktien mitteilen, für die Aktionäre dem Depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b)

zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Aktien gemäß vorstehend lit. a) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mitteilen, auf welches Konto des Depotführenden Instituts die Deutsche Balaton die Gegenleistung überweisen soll; und

c)

die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktionärs belassenen Aktien mit der ISIN DE000A2LQT08 /​ WKN A2LQT0, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien (nachfolgend die „Übertragungsvoraussetzungen“) – unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Zuteilung im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3 des Erwerbsangebots) – auf das Konto 93020 001 der Deutsche Balaton bei der Bethmann Bank AG, BLZ 501 203 83, BIC DELBDE33XXX, KV-Nummer: 7100, (nachfolgend das „Abwicklungsdepot“) übertragen. Die Übertragungsvoraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

(1)

der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 2.2 des Erwerbsangebots) und

(2)

die Mitteilung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme durch die Deutsche Balaton an die Depotführenden Institute (nachfolgend die „Abwicklungsmitteilung“) und

(3)

die Zahlung des Kaufpreises durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen Depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises erfolgt voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Freitag, 30. Dezember 2022).

Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung mit Depotführenden Instituten in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Depotführenden Institute werden aus abwicklungstechnischen Gründen gebeten, eine Übertragung von Aktien auf das Abwicklungsdepot erst nach Vorliegen der Übertragungsvoraussetzungen vorzunehmen. Soweit Aktien im Falle der Überannahme des Angebots nicht angenommen werden konnten (vgl. Ziffer 3.3), werden die Depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Aktien den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden Repartierung im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird der Kaufpreis somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die Depotführenden Institute überwiesen. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können Depotführende Institute ebenfalls das Formular verwenden, das von der Internetseite der Deutsche Balaton unter

www.deutsche-balaton.de

heruntergeladen werden kann.

Mitteilungen der Depotführenden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 (0) 6221 /​ 64924 – 24 erfolgen.

Die Deutsche Balaton wird den Depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und verhältnismäßige Annahme voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am Donnerstag, 29. Dezember 2022, ebenfalls per Telefax mitteilen.

3.3

Annahme im Falle der Überannahme des Angebots

a)

Das Angebot bezieht sich, vorbehaltlich einer Angebotserhöhung (vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter lit. b)) auf insgesamt bis zu 500 Aktien der Deutsche Balaton, das entspricht 0,48 % (gerundet) des zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft von 104.768,00 Euro.

Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotführenden Institute Annahmeerklärungen für insgesamt mehr als 500 Aktien der Deutsche Balaton zum Erwerb eingereicht werden und die Deutsche Balaton von ihrem Recht zur Angebotserhöhung keinen Gebrauch macht bzw. trotz einer Angebotserhöhung eine Überannahme des Angebots vorliegen sollte, gilt Folgendes:

Nehmen Aktionäre dieses Angebot für insgesamt mehr als 500 Aktien an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (500 Aktien), zur Anzahl der insgesamt eingereichten Aktien der Deutsche Balaton. Sollten sich bei einer anteiligen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganzzahlige Aktienanzahl abgerundet.

b)

Werden der Deutsche Balaton im Rahmen dieses Angebots mehr als 500 eigene Aktien zum Erwerb angedient, kann die Deutsche Balaton die Zahl der Aktien, auf deren Erwerb das Angebot gerichtet ist, durch einseitige Erklärung erhöhen. Die Deutsche Balaton wird eine Angebotserhöhung gegenüber den depotführenden Instituten zusammen mit der Abwicklungsmitteilung (vgl. hierzu Ziffer 3.2 lit. c)) erklären und außerdem die Angebotserhöhung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger mitteilen. Die Deutsche Balaton ist frei im Umfang der Angebotserhöhung. Die Angebotserhöhung kann innerhalb der Grenzen der von der Hauptversammlung am 29. August 2019 beschlossenen Ermächtigung erklärt werden und sich auf alle im Rahmen dieses Angebots zum Erwerb angedienten eigenen Aktien beziehen oder auch auf jede andere, das ursprüngliche Angebotsvolumen von 500 Stück überschreitende Stückzahl begrenzt werden.

3.4

Kein Börsenhandel mit eingereichten Aktien

Ein börslicher Handel der zum Erwerb eingereichten und mit einem Sperrvermerk versehenen Aktien (ISIN DE000A2LQT08 /​ WKN A2LQT0) ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrvermerk versehenen Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme der Aktien nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise zurückgegeben werden. Der Handel der Aktien der Deutsche Balaton unter der ISIN DE000A2LQT08 /​ WKN A2LQT0 bleibt unberührt.

3.5

Kosten der Annahme

Die mit der Annahme dieses Angebots entstehenden Kosten, insbesondere die von den depotführenden Instituten im Rahmen der Veräußerung erhobenen Gebühren, sind von den betreffenden Aktionären der Deutsche Balaton selbst zu tragen.

3.6

Rücktrittsrecht

Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, steht ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag nicht zu.

4.

Gegenleistung

Die Gegenleistung für eine auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktie der Deutsche Balaton beträgt 1.750,00 Euro.

Die Hauptversammlung der Deutsche Balaton hat am 29. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 10 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Nach der Ermächtigung der Hauptversammlung der Deutsche Balaton vom 29. August 2019 darf der für den Erwerb über ein an alle Aktionäre der Deutsche Balaton gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot je Deutsche Balaton-Aktie angebotene Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Der für die Bestimmung der Gegenleistung maßgebliche Zeitraum vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots am 13. Dezember 2022 umfasst daher die Börsenhandelstage 12. Dezember 2022, 9. Dezember 2022 und 8. Dezember 2022 (Referenzzeitraum). An diesen Tagen wurden im Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse nachfolgend aufgeführte Schlusskurse der Aktie der Deutsche Balaton festgestellt:

Datum Schlusskurs
12. Dezember 2022 1.640,00 EUR
9. Dezember 2022 1.640,00 EUR
8. Dezember 2022 1.700,00 EUR

Das arithmetische Mittel der Schlusskurse in dem Referenzzeitraum beträgt (gerundet auf zwei Nachkommastellen) 1.660,00 Euro. Die angebotene Gegenleistung von 1.750,00 Euro bewegt sich somit innerhalb des in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2019 vorgegebenen Rahmens.

5.

Auswirkungen des Angebots

Aus Aktien, die im Rahmen dieses Angebots zunächst von der Deutsche Balaton auf Rechnung der Deutsche Balaton erworben werden und sodann von der Deutsche Balaton erworben werden, stehen der Deutsche Balaton keine Rechte, insbesondere keine Stimm- und Dividendenrechte, zu. Der mitgliedschaftliche Einfluss der Aktionäre der Deutsche Balaton, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit potenziell zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Durchführung des Angebots und in Abhängigkeit von der Annahmequote das Angebot und die Nachfrage nach Aktien der Deutsche Balaton geringer sein wird als heute und somit die Handelsliquidität der Aktie der Deutsche Balaton sinken wird. Eine mögliche Einschränkung der Handelsliquidität könnte auch zu stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen.

6.

Bestand an eigenen Aktien

Die Deutsche Balaton hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots 98 eigene Aktien.

7.

Steuerlicher Hinweis

Die Annahme dieses Angebots führt nach Maßgabe des unter Ziffer 3.3 beschriebenen Zuteilungsverfahrens zur Veräußerung der von den dieses Angebot annehmenden Aktionären gehaltenen Aktien der Deutsche Balaton. Den Aktionären wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden.

8.

Veröffentlichungen

Die Deutsche Balaton wird nur die Zahl der von ihr aus diesem Angebot übernommenen Aktien unter

www.deutsche-balaton.de

veröffentlichen. Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3) wird die Deutsche Balaton außerdem – sobald wie möglich – die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen verhältnismäßig Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite unter

www.deutsche-balaton.de

veröffentlichen.

Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Deutsche Balaton im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht oder diese Angebotsunterlage Abweichendes vorsieht, nur auf der Internetseite der Deutsche Balaton unter

www.deutsche-balaton.de.
9.

Rückfragen

Rückfragen im Zusammenhang mit diesem Angebot richten Sie bitte telefonisch an die Deutsche Balaton AG unter +49 (0) 6221 /​ 64924 – 0 oder per Telefax unter +49 (0) 6221 /​ 64924 – 24.

10.

Sonstiges

Die sich aus der Annahme des Angebots ergebenden Verträge zwischen der Deutsche Balaton und den Aktionären der Deutsche Balaton unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Heidelberg, im Dezember 2022

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

 

 

Bitte senden Sie dieses Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!

Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
der Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg,
an ihre Aktionäre zum Erwerb von bis zu 500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien
ohne Nennbetrag (Stammaktien) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
ISIN DE000A2LQT08 /​/​ WKN A2LQT0
gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 1.750,00 Euro je Stammaktie

Die Deutsche Balaton AG (Deutsche Balaton) hat durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15. Dezember 2022 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an ihre Aktionäre zum Erwerb von, vorbehaltlich einer Angebotserhöhung, bis zu 500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 1.750,00 Euro je Stammaktie veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Angebotsfrist endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 27. Dezember 2022, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.

Ich /​ Wir (*) …………………………………………..…………………………………………..…….….….….……………
(Name, Vorname)
wohnhaft in …………………………………………..………………
(Straße und Hausnummer)
…………………………………………..………………
(PLZ und Ort)
Bankverbindung …………………………………………..………………
(Name und Ort der Bank)
…………………………………………..………………
(Depotnummer)
…………………………………………..………………
(Bankleitzahl)
…………………………………………..………………
(Kontonummer)

nehme(n) das Angebot der Deutsche Balaton an, von mir /​ uns (*)

…………………………………………..……………… Stück

Aktien der Deutsche Balaton, ISIN DE000A2LQT08, zu einem Kaufpreis von 1.750,00 Euro je Inhaber-Stammaktie nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots, wie es am 15. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, zu erwerben.

Mir /​ Uns (*) ist bekannt, dass die Aktien, für welche ich /​ wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe /​ haben (*), bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Aktien an die Deutsche Balaton von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden und ich /​ wir (*) die Aktien, für welche ich /​ wir (*) die Annahme des Angebots erklärt habe /​ haben (*), in dieser Zeit nicht über die Börse verkaufen kann /​ können (*). Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden Repartierung im Fall der Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir /​ uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien berücksichtigt werden können.

Ich erkläre /​ Wir erklären (*), dass die zum Erwerb angedienten Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die Deutsche Balaton frei von Rechten Dritter sind.

Die Deutsche Balaton nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.

…………………………………………..………………
Ort, Datum
…………………………………………..………………
Unterschrift

(*) Nichtzutreffendes bitte streichen

Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig):

…………………………………………..………………
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