DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

Bekanntmachung eines Hinweises
auf eine bevorstehende Verschmelzung
gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, die

Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 5839, als übertragende Gesellschaft

auf die

Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 30000, als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hält als alleinige Gesellschafterin das gesamte Stammkapital der Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH. Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft nicht erforderlich.

Aktionäre der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutsche Bank Aktiengesellschaft erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird, § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen, § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es zusammen mit einem Nachweis des Aktienbesitzes bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft eingeht. Das Verlangen ist zu richten an: Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Vorstand, 60262 Frankfurt am Main, oder per E-Mail an folgende Adresse: db.ir@db.com.

Der Verschmelzungsvertrag und die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen (die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Bank Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 und der Halbjahresfinanzbericht auf den Stichtag 30. Juni 2021 sowie die Jahresabschlüsse der Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 und eine Zwischenbilanz auf den Stichtag 30. Juni 2021) werden ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der Deutsche Bank Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Es bedarf, angesichts dessen, dass die Deutsche Bank Aktiengesellschaft das gesamte Stammkapital der Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH hält, keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichtes, § 8 Abs. 3 Satz 1 2. Alt., § 9 Abs. 2 und 3 iVm § 8 Abs. 3 Satz 1 2. Alt., § 12 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. UmwG. Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der Deutsche Bank Aktiengesellschaft eingereicht.

Gemäß § 62 Abs. 4 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH nicht erforderlich.

 

Frankfurt am Main, im September 2021

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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