DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT – Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung 25.04.2019

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

– ISIN DE 0005140008 –
– WKN 514000 –

Bekanntmachung

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 23. Mai 2019, in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. April 2019) hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal, vertreten durch BayerLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.

Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:

Tagesordnungspunkt 8: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner

Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln (nachfolgend „Riebeck-Brauerei“) schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul Achleitner wird abberufen.“

Begründung zu Tagesordnungspunkt 8:

Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater haben Herrn Dr. Achleitner hinsichtlich des Abberufungsantrags der Riebeck-Brauerei in der Hauptversammlung 2018 nochmals eine „letzte Chance“ für das Jahr 2018 eingeräumt, die Bank auf einen zukunftsweisenden Weg zu führen. Diese Chance hat Herr Dr. Achleitner nicht genutzt. Trotz Austauschs mehrerer Vorstände und der Ernennung eines neuen Vorstandsvorsitzenden hat sich der Niedergang der Bank ungebremst fortgesetzt, ohne dass auch nur im Ansatz erkennbar wäre, woher die im Geschäftsbericht luftig für irgendeinen undefinierbaren Zeitpunkt in der Zukunft angekündigte Eigenkapitalrendite von 10%, also mehr als eine Verzwanzigfachung gegenüber 2018, herkommen soll.

Es dürfte nunmehr nach einem neuerlichen Jahr mit einem Kursverfall von nochmals 50%, mit einem weiteren Rating-Downgrade, mit weiteren behördlichen Zwangsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen und mit sich abzeichnenden weiteren Skandalen (Geldwäsche, Cum-Ex, Cum-Fake) jedem Aktionär klar geworden sein, dass die Deutsche Bank unter dem Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Dr. Achleitner in einer unaufhaltsamen Abwärtsspirale gefangen bleibt; und dies vollkommen unabhängig davon, wie denn nun der Name des jeweiligen Vorstandsvorsitzenden lautet, der von Herrn Dr. Achleitner ins Rennen geschickt wird.

Den Aktionären musste es daher nach dem neuerlichen Alptraumjahr 2018 als Verhöhnung der Anteilseigner durch einen offenbar unter Realitätsverlust leidenden Aufsichtsratsvorsitzenden erscheinen, als sich Herr Dr. Achleitner in seinem Jahresresümee 2018 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung „zufrieden“ mit der Entwicklung der Bank im Jahresverlauf zeigte und die Schuld für die miserablen Ergebnisse wieder einmal bei anderen suchte: Diesmal war es nicht das US-Justizministerium oder eine Steuerreform, diesmal waren es das Bundeskriminalamt und die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit ihrer Hausdurchsuchung. Man dürfe in Deutschland weder Justiz noch Presse kritisieren, ließ der Aufsichtsratsvorsitzende verlauten.

Es handelt sich um die Fortsetzung seiner seit Jahren andauernden Realitätsverdrängung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Denn der Niedergang der Deutschen Bank ist untrennbar mit der Personalie Dr. Achleitner in den letzten sieben Jahren verbunden und hat aufgrund der nunmehr immer prekärer werdenden Lage sogar die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Es sind die falschen Personal- und Strategieentscheidungen sowie eine vollkommen unzureichende Aufsicht über das Compliance-System unter seiner Leitung, die in diesen Jahren zum desaströsen Zustand der Bank geführt haben, der sich in immer neuen Allzeittiefs des Aktienkurses und der Bonitätsnoten sowie umgekehrt den stetig steigenden Finanzierungskosten und Ausfallprämien manifestiert. Nach dem Skandal ist bei dieser Bank vor dem Skandal, und der gebetsmühlenartig beschworene „Kulturwandel“ weg von einer rein bonusmaximierenden Unternehmenskultur ist mittlerweile so glaubhaft, wie das Versprechen eines Heroinabhängigen, nach dem zehnten Rückfall jetzt aber wirklich die Finger von den Drogen zu lassen.

Personalauswahlproblem Achleitner

Die von Herrn Dr. Achleitner federführend ausgewählten Vorstandsmitglieder Cryan, Hammonds, Schenck und Moreau haben den Vorstand 2018 nach wenigen Jahren mit zum Teil erheblichen Kosten für die Bank wieder verlassen (müssen), ohne dass sich greifbar etwas zum Besseren verändert hätte. An anderen Vorstandsmitgliedern, die mit zum Teil schon seit Jahren sichtbaren Unzulänglichkeiten (siehe Misstrauensanträge zu TOP 9 -11) für die Bank zum Ballast geworden sind, wird ebenso festgehalten wie am gescheiterten Modell der stellvertretenden Co-Vorstandsvorsitzenden. Früher hatte die Bank Vorstandssprecher vom Format der Herren Abs, Christiansen oder Herrhausen; nach sieben Jahren unter der Führung von Dr. Achleitner verbleiben nur noch die Herren Sewing, Ritchie und von Rohr, weil qualifizierte Außenseiter abgewunken haben. Nachweislich erfolglosen Vorständen wie Herrn Lewis und Herrn Ritchie werden „Sonderzulagen“ im Millionenumfang für selbstverständliche Vorstandstätigkeiten als schlecht kaschierte Halteprämien gezahlt, damit sie nicht auch noch das Weite suchen. Das ist das Personalauswahlproblem Achleitner.

Strategische Unbelehrbarkeit

Strategisch präsidiert Herr Dr. Achleitner trotz nachweislicher Erfolglosigkeit seit fünf Jahren uneinsichtig über einen sich fortsetzenden Verfall der wirtschaftlichen Substanz der Bank. Obwohl Analysten, Rating-Agenturen, Aufsichtsbehörden und einige Großaktionäre seit Jahren auf einen drastischen Strategiewechsel insbesondere im Investmentbanking drängen, hält Herr Dr. Achleitner wie schon bei Herrn Cryan auch nach dem Wechsel zu Herrn Sewing inhaltlich praktisch unverändert an der von ihm und Anshu Jain formulierten Strategie für das Investmentbanking aus dem Jahre 2014 fest, wie sie den Investoren beim Einstieg Katars im Rahmen der Kapitalerhöhung 2014 präsentiert wurde:

 

 

 

Denn es gab und gibt – trotz gravierender Marktanteilsverluste und milliardenschwerer Ertragsrückgänge im Investmentbanking und erwirtschafteter Eigenkapitalrenditen im kaum wahrnehmbaren Bereich – keinerlei tatsächlichen Strategieschwenk im Hinblick auf das Investmentbanking, insbesondere nicht in den USA, was die Bank in der englischsprachigen Presse auch so darstellt. Im Aktienhandel wurden in den USA ein paar Schlechtperformer freigesetzt (das machen US-Investmentbanken jedes Jahr), die Finanzierung von Hedge Fonds („Prime Finance“) wurde um Kleinkunden bereinigt und im übrigen wurde Kapital von unrentablen Bereichen auf – angeblich – profitablere Hochrisikobereiche wie Hochzinsdarlehen und Junk Bonds („LDCM“), gewerbliche Immobilienfinanzierung und Handel mit festverzinslichen Wertpapieren und Derivaten umgelenkt („Redeployment of Resources“). Das hat mit einer Strategieänderung nichts zu tun, sondern gehört bei anderen Banken zum Tagesgeschäft. Gleichzeitig werden weiterhin Milliardengehälter und -boni in das Investmentbanking gepumpt, der Großteil davon in die USA, wo die Bank unter Abzug von Personalkosten, Rechtsrisiken und bilanziellen Altlasten wahrscheinlich noch nie tatsächlich Geld verdient hat und bei ihrer Kostenquote nach allem Dafürhalten auch nie verdienen wird. Noch immer träumt Herr Dr. Achleitner in Negierung aller Realitäten von der Wiederauferstehung des US-Investmentbankings und einer auf Augenhöhe mit US-Konkurrenten agierenden Deutschen Bank und nimmt dafür das gesamte Institut in Geiselhaft. Das ist das grundlegende Strategieproblem von Dr. Achleitner und verantwortlich dafür, dass die Bank unter seiner Führung nie erfolgreich werden kann.

Existenzbedrohende Compliance- und Risikomanagementprobleme

Es wurde 2018 erst durch die Presse aufgedeckt, dass die US-Operationen der Bank bereits 2017 von der New York Federal Reserve Bank bzw. der US-Einlagensicherung als „Troubled Institution“ bzw. als „Problem Bank“ eingestuft und unter weitreichende Sonderaufsicht gestellt wurden. Die Einordnung des US-Geschäfts als „Troubled Bank“ bzw. als „Problem Bank“ bedeutet, dass die US-Aufsichtsbehörden Probleme (hier vor allem im Risikomanagement und in der Fähigkeit zur Kapitalplanung) festgestellt haben, die existenzbedrohend sind („,weaknesses serious enough to threaten the bank’s survival“ bzw. „bank with financial, managerial or operational weaknesses that endanger its financial viability”). Den Aktionären wurde das verschwiegen.

Die Bank fiel das nunmehr dritte Mal in vier Jahren durch den US-Stresstest, die unterliegenden Probleme bestehen seit Jahren. Die New York Federal Reserve Bank führte in 2018 dafür folgende Gründe auf

„The Board of Governors objected to the capital plan of DB USA Corporation because of widespread and critical deficiencies across the firm’s capital planning practices. Material weaknesses were identified in data capabilities and controls supporting the firm’s capital planning process; in approaches and assumptions used to forecast revenues and losses arising from many of its key business lines and exposures under stress; and in the firm’s risk management functions, including model risk management and internal audit. Together, these weakness-es raise concerns about DB USA’s ability to effectively determine its capital needs on a forward-looking basis.“

[„Das Board of Governors widersprach dem Kapitalplan der DB USA Corporation aufgrund weitreichender und kritischer Mängel in der gesamten Kapitalplanungspraxis des Unternehmens. Wesentliche Schwachstellen wurden bei den Datenkapazitäten und -kontrollen, die den Kapitalplanungsprozess des Unternehmens unterstützen, bei den Ansätzen und Annahmen zur Vorhersage von Umsätzen und Verlusten aus vielen ihrer Kerngeschäftsfelder und die Auswirkung von Stressszenarien sowie bei den Risikomanagementfunktionen des Unternehmens, einschließlich des Modell-Risikomanagements und der internen Revision, festgestellt. Zusammengenommen werfen diese Schwachstellen Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der DB USA auf, ihren künftigen Kapitalbedarf effektiv zu bestimmen.“ Übersetzung diesseits.]

David Hendler, ein weltweit führender Risikoanalyst, verglich die Deutsche Bank daraufhin mit einem Passagierflugzeug, das nicht sicher sei, weil seine elektronischen Kontrollsysteme nicht funktionieren. Das ist im höchsten Maße besorgniserregend.

Die Geldwäscheproblematik der Bank nimmt ebenfalls immer bedrohlichere Ausmaße an. Mittlerweile haben sowohl die US- als auch die britische und deutsche Aufsicht Geldwäschemonitore bzw. Sonderbeauftragte in die Bank entsandt, weil die Behörden den Organen der Bank kein Vertrauen mehr entgegenbringen, die Probleme in Eigenregie tatsächlich anzugehen und zu lösen. Erst musste der Vorstand im Frühjahr 2018 gegenüber der Aufsicht einräumen, dass die Know-your-Customer-Prüfungen mangelhaft durchgeführt wurden; der von der US-Aufsicht entsandte Geldwäschemonitor rügte ebenfalls noch im Frühjahr 2018 diverse Mängel in der Geldwäscheprävention. Dann stellte sich heraus, dass die Bank dreistellige Milliardenbeträge der Danske-Bank Estland transferiert hat, obgleich es nach übereinstimmenden Berichten des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und der Nachrichtenagentur Bloomberg schon Jahre vor Abbruch der Korrespondenzbankbeziehung deutlichste Anzeichen für erhebliche Unregelmäßigkeiten gab und sich andere Korrespondenzbanken Jahre zuvor zurückgezogen hatten. Zu guter Letzt stand die beinahe alljährliche Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft an, diesmal aufgrund Geldwäscheverdachts im Zusammenhang mit den Panama-Papers bei einer Tochtergesellschaft der Bank auf den Britischen Jungferninseln.

Die Danske Bank Estland ist hinsichtlich der problematischen Geldwäscheprävention im Korrespondenzbankwesen dabei nur die Spitze des Eisbergs (siehe unten TOP 11 „Russia Laundromat“). Die Deutsche Bank war bis in die jüngere Vergangenheit für diverse Banken im Baltikum, auf Zypern und in Osteuropa als Korrespondenzbank tätig, die von oder auf Druck der US-Behörden wegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und/oder Sanktionsverstößen geschlossen wurden. Mittlerweile ermitteln nach Presseberichten die Zentralbank und das Justizministerium in den USA, der US-Kongress hat parteiübergreifend Untersuchungen zur unzureichenden Geldwäscheprävention angekündigt und selbst die deutsche Aufsicht hat nunmehr neben einer nochmaligen Überprüfung aller Kunden der Bank eine Prüfung des Komplexes Danske Bank und Korrespondenzbankwesen durch einen erstmalig in der deutschen Bankengeschichte eingesetzten Sonderbeauftragten angeordnet. Bislang musste die Bank in Sachen „Geldwäsche“ für Strafen und die mit den Ermittlungen bzw. Monitoren verbundenen Kosten schon einen Betrag aufwenden, der sich allein in jüngerer Vergangenheit in Richtung von einer Mrd. US-Dollar bewegen dürfte. Die möglichen Folgen dieser Ermittlungen könnten diesen Betrag in der näheren Zukunft vervielfachen und sind so schwerwiegend (vgl. auch TOP 9), dass die Bank in ihrem Geschäftsbericht auf S. 47 erstmals selbst ausführen muss:

„Compliance- und Anti-Finanzkriminalitätsrisiken

Wir unterliegen auch einer Anzahl von aufsichtsrechtlichen Überprüfungen und Untersuchungen, deren Ausgang schwer zu prognostizieren ist und die unser geplantes Geschäftsergebnis, unsere finanzielle Situation und unsere Reputation erheblich und nachteilig beeinflussen könnten. Zum Beispiel hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) uns in einem Anschreiben am 21. September 2018 dazu aufgefordert, in den kommenden Monaten und Jahren innerhalb bestimmter Zeitvorgaben Maßnahmen zu implementieren, um unsere Kontroll- und Compliance-lnfrastruktur zur Bekämpfung von Geldwäsche, und insbesondere die Prozesse zur Identifizierung unserer Kunden (know-your-client, KYC) in CIB, zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde KPMG als Sonderbeauftragter bestellt, der eine quartärliche Berichterstattung an die BaFin in Bezug auf bestimmte Aspekte unserer Compliance und die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen vornimmt. Am 15. Februar 2019 wurde dieses Mandat der KPMG durch die BaFin erweitert und schließt nun das interne Kontrollwesen im Korrespondenzbankgeschäft mit ein. In einer Reihe von Ländern werden unsere Prozesse zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Identifizierung unserer Kunden (KYC) sowie unsere anderen internen Prozesse, die darauf ausgerichtet sind, eine Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen für kriminelle Zwecke zu verhindern, als auch die verantwortlichen Mitarbeiter für unsere Bemühungen in diesen Bereichen weiterhin von den Behörden überprüft. Wenn diese Behörden feststellen, dass die Prozesse der Bank wesentliche Mängel aufweisen, oder wenn wir nicht in der Lage sind, unsere Infrastruktur und unser Kontrollumfeld zeitnah wesentlich zu verbessern, könnten unsere Ertragslage, Finanzlage und Reputation erheblich und nachteilig beeinflusst werden .“ [Hervorhebungen diesseits]

Dem Prüfungsausschuss wurde bereits am 24. April 2018 über bereits bestehende materielle Risiken für die Bank aus Geldwäsche berichtet (vgl. TOP 9). Den Aktionären und Gläubigern der Gesellschaft wurden diese Risiken vorenthalten.

Die Geldwäscheproblematik und vor allem ihre Nichtabstellung sind die Folge der mangelnden Überwachung seitens Herrn Dr. Achleitner bzw. der Mitglieder des von ihm geführten Aufsichtsrats in den letzten sieben Jahren.

Last Exit Commerzbank

All diese grundlegenden und mittlerweile existenzgefährdenden Probleme der Bank würden durch ein von Herrn Dr. Achleitner befürwortend begleiteten Zusammenschluss mit der Commerzbank nicht gelöst, sondern bestenfalls kaschiert. Eine Commerzbank-Fusion, die letztlich nur dazu dienen würde, den Vorständen und den Investmentbankern ihre Positionen zu sichern und ihnen mit den zuerworbenen Commerzbank-Einlagen weiterhin zu ermöglichen, ohne harte Einschnitte im Investmentbanking ungeniert zu Lasten der Gesellschaft und ihrer Aktionäre Milliardenbeträge zur persönlichen Vermögensoptimierung auf sich selbst umzuleiten, hat keinerlei Mehrwert für die Aktionäre. Gleichwohl wurde der Bank unter tätiger Mithilfe von Herrn Dr. Achleitner zu Lasten ihrer Aktionäre ein faktischer Fusionszwang zu einer voraussichtlich schwer verwässernden und mit erheblichsten Umsetzungsrisiken behafteten Transaktion mit den Scheinmotiven eines angeblichen „volkswirtschaftlichen Nutzens“ zur „Neuordnung der deutschen Bankenlandschaft“ und zur Schaffung eines „Nationalen Champions“ zur „Nutzung von Skaleneffekten“ aufgebürdet, aus der sich der Vorstand ohne erheblichen Schaden für die Bank und ihre Aktionäre kaum mehr wird zurückziehen können.

Denn es gibt nach sieben Jahren Dr. Achleitner keinen glaubhaften „Plan B“ mehr für die Bank, und für den Fall des Abbruchs der Verhandlungen drohen weitere Downgrades der Bank durch die Rating-Agenturen sowie damit weiter ansteigende Finanzierungskosten und Kundenverluste. Dass ausgerechnet ein sozialdemokratischer Finanzminister für eine solche Transaktion die Werbetrommel rührt, deren Umsetzung zigtausende Arbeitsplätze in Deutschland kosten würde, kann von den Aktionären daher nur als dringliches Signal für den von Herrn Dr. Achleitner maßgeblich mitverursachten prekären Zustand der Bank aufgefasst werden.

Herr Dr. Achleitner wurde nicht für die Anstellung volkswirtschaftlicher Erwägungen und die Weiterverfolgung von unrealistischen Investmentbankphantasien in den Aufsichtsrat gewählt. Gewählt wurde Herr Dr. Achleitner seit 2012 dafür, dass er den wirtschaftlichen Erfolg der Bank wiederherstellt und endlich dafür sorgt, dass die Bank ihr Geschäft in einer ausschließlich gesetzeskonformen Weise führt. Hieran ist Dr. Achleitner seit sieben Jahren unter allen Gesichtspunkten kläglich gescheitert, offenbar ohne dass der seit seinem Amtsantritt ausbleibende Erfolg seiner Tätigkeit in irgendeiner Weise etwas an der Selbstwahrnehmung seiner Bedeutungsschwere für die Bank geändert hätte. Anders lässt sich kaum erklären, dass nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 13. April 2019 lange vor Klärung inhaltlicher Fragen einer Commerzbank-Fusion erstmal die Posten für die Herren Dr. Achleitner, Sewing und Zielke nach einem Zusammenschluss festgezurrt wurden.

Handeln Sie jetzt, sonst ist es zu spät!

Die Aktionäre haben dem Vorschlag der Riebeck-Brauerei zur Abberufung von Herrn Dr. Achleitner im letzten Jahr nicht mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die insbesondere von den Stimmrechtsberatern gegenüber ihren Kunden dafür angeführten Gründe waren vor allem der Wunsch nach Kontinuität im Aufsichtsrat nach der höchst unprofessionell verlaufenen Umbesetzung im Vorstand sowie das Fehlen eines geeigneten Kandidaten, der Herrn Dr. Achleitner an der Spitze des Aufsichtsrates hätte ersetzen können.

Diese Kontinuität haben die institutionellen Investoren und die Stimmrechtsberater bedauerlicherweise erreicht. Ungebremst ging und geht es mit der Bank weiter bergab, trotz eines runderneuerten Vorstandes, die Ergebnisse des 1. Quartals 2019 dürften dies erneut belegen. Eine neuerliche Ablehnung des Antrags bedeutete also entweder, dass die Aktionäre Herrn Dr. Achleitner Verbesserungen in den Jahren 8 bis 10 seiner Amtszeit zutrauen, die er in den Jahren 1 bis 7 offensichtlich nicht zu liefern im Stande war. Oder sie nehmen sehenden Auges den weiteren Verfall der Deutschen Bank und ihres Aktieninvestments hin.

Im Unterschied zu 2018 ist zudem nunmehr auf der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats mit Herrn John A. Thain seit einem Jahr eine Persönlichkeit vorhanden, die eine nahtlose Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes garantieren und aufgrund ihrer langjährigen operativen Erfahrung sowohl im Investment- als auch im Private Banking einen Neuanfang einleiten könnte. Die Aktionärin Riebeck-Brauerei kann nicht voraussehen, ob dies zu einer zeitnahen Verbesserung der Lage der Bank führt, oder ob ein solcher Wechsel überhaupt noch rechtzeitig kommt. Eine Amtsfortführung durch Herrn Dr. Achleitner sieht die Riebeck-Brauerei allerdings als Garantie dafür, dass sich der Niedergang der Bank unter dem System Achleitner genauso fortsetzt wie in den letzten sieben Jahren.

Die Riebeck-Brauerei fordert daher die übrigen Aktionäre und Stimmrechtsberater auf, jedenfalls im Sinne einer Schadensbegrenzung den Antrag auf Abwahl von Herrn Dr. Achleitner nunmehr zu unterstützen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 9: Misstrauensantrag gegen das Mitglied des Vorstands Frau Silvie Matherat

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Mitglied des Vorstands, Frau Silvie Matherat, wird das Vertrauen entzogen.“

Begründung

Frau Matherat ist seit 2014 als Global Head of Government & Regulatory Affairs, seit Ende 2015 im Vorstand für Regulatorische Fragen für die Bank tätig.

In dieser Zeit ist es Frau Matherat nicht gelungen, das Geldwäschepräventionssystem der Bank in einen gesetzmäßigen Zustand zu versetzen. Laut Vergütungsbericht gehört sie mit Herrn Ritchie zu den Schlechtperformern und hat ihre Vorgaben nicht erreicht. Beispielsweise

beruhen die Anordnungen der BaFin zur Einsetzung eines Sonderbeauftragten und dessen Auftragserweiterung nach Presseberichten auf einer Nichterfüllung von Auflagen eines Millionenbußgeldbescheides der BaFin für mangelnde Geldwäscheprävention aus dem Jahre 2015 bzw. der schleppenden Informationserteilung an die BaFin in Sachen Danske-Bank Estland im 4. Quartal 2018;

stellte nach Presseberichten der von den britischen Behörden entsandte Geldwäschemonitor in der Niederlassung London noch kürzlich schwerwiegende Mängel in der KYC-Prüfung fest;

musste der Vorstand gegenüber den europäischen Aufsehern noch im Frühjahr 2018 eingestehen, dass die KYC-Prozesse nicht eingehalten wurden und die Bank zum Teil nicht wisse, wer ihre Kunden seien oder ob sie überhaupt existieren;

monierte der von den US-Behörden entsandte Geldwäschemonitor noch im Frühjahr 2018 schwerwiegende Mängel in der Geldwäscheprävention; und

richtete sich nach Presseberichten der der Hausdurchsuchung im letzten Jahr unterliegende Geldwäscheverdacht gegen einen Geldwäschebeauftragten der Bank, mithin einen direkten Untergebenen von Frau Matherat.

Es gibt in der Amtszeit von Frau Matherat eine geradezu bemerkenswerte Fluktuation der Geldwäschebeauftragten in Europa und in den USA. Hinzu kommt eine unüberbrückbare Diskrepanz zwischen der Darstellung der Geldwäscheprävention und der Compliance insgesamt in der Öffentlichkeit und gegenüber den Aktionären einerseits sowie der sich aus behördlichen Feststellungen, Maßnahmen sowie Presserecherchen ergebenden tatsächlichen Lage andererseits.

Noch 2017 berühmte sich Frau Matherat mit angeblichen „Elektroschocks“, die den Mitarbeitern mit dem Ziel verabreicht worden seien, zu verdeutlichen, dass es der neuen Führung ernst sei mit dem sogenannten „Kulturwandel“. In Sachen Danske-Bank, so ließ Frau Matherat jüngst verlauten, sei es nicht Pflicht der Bank, die Klienten zu überprüfen, die Bank habe sich nichts vorzuwerfen. Das ist eine viel zu kurz greifende Schutzbehauptung. Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention in den USA gehen insbesondere für Korrespondenzbankgeschäfte mit auffälligen Non-resident-Banken in seit Jahren bekannten Hochrisiko-Ländern für Geldwäsche wie der Danske-Bank Estland im Baltikum deutlich weiter (siehe sogleich die bankinterne Einschätzung zum Komplex „Russia Laundromat“). Zudem wurden nach übereinstimmenden Presseberichten deutlichste Warnsignale aus dem amerikanischen Geldwäschepräventionszentrum der Bank im Hinblick auf Zahlungen der Dankse-Bank Estland nicht nur nicht hinreichend beachtet, sondern jahrelang geradezu unterdrückt. Den Aktionären wurde im Geschäftsbericht 2017, S. 113, über die Geldwäschepräventionssysteme in diametralem Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen noch berichtet:

„Wir überprüfen unsere Kunden sorgfältig und gleichen die Ergebnisse regelmäßig gegen interne und externe Kriterien ab. […] Bei einer verdächtigen Aktivität informieren wir die Behörden entsprechend den bestehenden rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen. […] Unser Kundenannahmeprozess regelt die Eröffnung eines Kontos für potenzielle Kunden. Bevor dieser Prozess nicht vollständig beendet ist, führen wir keine Geld- oder Wertpapiertransfers durch und treffen auch keine verbindlichen Geschäftszusagen. Dies betrifft auch die Kontonutzung, Dienstleistungen oder Produktanbahnungen.“

Die tatsächlichen Geldwäscherisiken aus dem Korrespondenzbankwesen ergeben sich beispielhaft aus einer Präsentation an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hinsichtlich der Verwicklung der Bank in das sogenannte „Russian Laundromat“ Geldwäscheschema vom 24. April 2018, in das die Bank vor allem über ihre Korrespondenzbankbeziehungen zu mittlerweile behördlich geschlossenen lettischen und moldawischen Banken eingebunden war:

 

 

 

 

Hieraus ergibt sich die interne Einschätzung der Geldwäschespezialisten, dass die Möglichkeit schwerwiegender Verletzungen rechtlicher, regulatorischer und sonstiger Verpflichtungen beispielsweise zur Geldwäscheprävention, Einhaltung von Sanktionen und Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung bestehe, dass möglicherweise illegales Geld in das US-Dollar-System eingeschleust wurde, und dass insgesamt ein hohes Risiko für die Bank angenommen werden müsse. Ebenfalls wurde der Prüfungsausschuss darüber informiert, dass ein signifikantes Risiko für aufsichtsrechtliche Sanktionen, Strafen, signifikante Auswirkungen auf den Aktienkurs und sogar die klageweise oder strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern des Senior Management Teams bestehe. Im Januar 2019 erfolgten bundesweite Beschlagnahmungen durch das Bundeskriminalamt von unter diesem Komplex transferierten Vermögensmassen. Die interne Einschätzung gegenüber dem Prüfungsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass allein aufgrund der Verwicklungen in den Komplex „Russian Laundromat“ ein Lizenzentzug etwa in den USA nicht zu befürchten sei. Ob sich diese Einschätzung in der Gesamtschau der jüngst bekanntgewordenen Geldwäscheverwicklungen der Bank (Mirror-Trades, Danske-Bank, Russian Laundromat, Troika Laundromat (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. März 2019), Panama-Papers, etc.) uneingeschränkt aufrechterhalten lässt, ist aus Sicht der Riebeck-Brauerei unsicher.

Frau Matherat trifft keine Alleinschuld an den sich nunmehr abzeichnenden substantiellen Risiken der Bank aus einer nicht-gesetzeskonformen Handhabung der Geldwäscheprävention. Sie hat aber in leitender Verantwortung für diesen Bereich seit 2014/15 nicht im Ansatz nachweisen können, dass sie fachlich und persönlich in der Lage ist, ein gesetzmäßiges und tatsächlich funktionierendes Geldwäschepräventionssystem bei der Bank zu implementieren. Ihr ist deshalb das Misstrauen auszusprechen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 10: Misstrauensantrag gegen das Mitglied des Vorstands Herrn Stuart Lewis

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Stuart Lewis, wird das Vertrauen entzogen.“

Begründung

Herr Lewis war seit 2010 Deputy Chief Risk Officer und Chief Risk Officer der Corporate & Investment Bank der Gesellschaft. Er wurde 2012 sozusagen als zweite Wahl als Chief Risk Officer in den Vorstand der Bank berufen, nachdem die BaFin den ursprünglich vorgesehenen Kandidaten Broeksmith ablehnte.

Schon 2015 geriet Herr Lewis im Zusammenhang mit der LIBOR-Affäre in das Visier der Aufsichtsbehörden. Herr Lewis war und ist zudem während praktisch seiner gesamten Amtszeit einer fortdauernden Beanstandung der Risikomanagementsysteme insbesondere in seinem Stammbereich Investmentbanking und in den USA ausgesetzt. Die fortlaufenden Beanstandungen bzw. die Unfähigkeit oder Unwilligkeit von Herrn Lewis, die gravierenden Mängel in den Risikomanagementsystemen abzustellen, resultierten darin, dass die Bank in allen drei Stresstests, an denen sie in den USA teilnehmen musste, durchfiel und 2017 als „Troubled Bank“ bzw. „Problem Bank“ eingestuft wurde (siehe oben unter TOP 8). Diese Verfehlungen haben für die Bank weitreichende finanzielle Auswirkungen. Sie darf seit Jahren keine Dividenden aus den USA abführen, muss erheblich höhere Kapitalpolster vorhalten und ist zwischenzeitlich nicht mehr in der Lage, ohne Mitspracherecht der US-Aufsicht ihr US-Geschäft vollumfänglich eigenverantwortlich zu führen. Die Londoner Niederlassung der Bank befindet sich nach Berichterstattung der Financial Times ebenfalls bereits seit Januar 2015 wegen erheblicher Mängel der internen Systeme unter „verschärfter Aufsicht“ [Enhanced Supervision] des britischen Regulierers Financial Conduct Authority.

Obgleich die New York Federal Reserve Bank in ihrem jüngsten Stresstest genau das Gegenteil feststellte (siehe oben unter TOP 8), berichtete die Bank in ihrem Geschäftsbericht 2017, S. 32, Mitte, zum Kernbereich der Zuständigkeit von Herrn Lewis:

„Unser Strategie- und Kapitalplanungsprozess ermöglicht uns damit die

Festlegung ertrags- und risikobezogener Kapitaladäquanzziele unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung und der Geschäftspläne;

Bewertung unserer Risikotragfähigkeit mit Blick auf interne und externe Anforderungen (d.h. in Bezug auf das ökonomische Kapital und das aufsichtsrechtliche Eigenkapital);

Durchführung eines angemessenen Stresstests zur Ermittlung der Auswirkungen auf Kapitalbedarf, Kapitalbasis und Liquiditätsposition.“

Hinzu treten beispielsweise beinahe regelmäßig auftretende Fehlüberweisungen im Milliardenumfang, immense Verluste in einzelnen Handelstransaktionen oder in Absicherungsportfolien und ein Überschreiten der Risikolimits zum Teil um ein Vielfaches (siehe sogleich unter TOP 11), die insgesamt darauf hindeuten, dass ein tatsächlich funktionierendes Risikomanagementsystem bei der Bank unter Führung von Herrn Lewis nicht existiert. Es ist unter diesen Umständen schlechterdings absurd, dass Herr Lewis für die „weitere [sic!] Verbesserung der Beziehungen zu den US-Regulatoren“ neben seinem Gehalt und Bonusansprüchen auch noch eine Sondervergütung von EUR 150.000 im Monat zwischen Dezember 2017 und August 2018 erhielt.

Die Errichtung eines funktionierenden Risikomanagementsystems ist nach § 91 Abs. 2 AktG, Ziffern 4.1.3 und 4.1.4 des Corporate Governance Kodex Aufgabe des Gesamtvorstandes. Die Entsprechung mit diesen Vorschriften wurde und wird auch so nach § 161 AktG versichert.

Allerdings trägt Herr Lewis als Chief Risk Officer im Vorstand dafür die zentrale Verantwortung. Herr Lewis hat es seit 2012 jedoch nicht geschafft, ein Risikomanagementsystem einzurichten, das den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entspricht. Ihm ist daher das Misstrauen auszusprechen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 11: Misstrauensantrag gegen das Mitglied des Vorstands Herrn Garth Ritchie

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Garth Ritchie, wird das Vertrauen entzogen.“

Begründung

Herr Garth Ritchie wurde am 1. Januar 2016 Mitglied des Vorstands. Er ist von seiner Vita ein Aktien- und Derivatehändler und war seit 2009 Co-Head of Equities im Bereich Corporate Banking & Securities und alleiniger Head seit 2010. Obwohl er nach übereinstimmenden Presseberichten im Frühjahr 2018 bereits seinen Abschied von der Bank eingeleitet hatte, stattete der Aufsichtsrat Herrn Ritchie nicht nur mit einem neuen Fünfjahresvertrag, einer Alleinverantwortung für das Investmentbanking und einem Titel als Co-Vorstandsvorsitzender aus, sondern gewährte ihm zusätzlich zu Gehalt und Bonus auch noch eine Sondervergütung von EUR 250.000 im Monat im Hinblick auf die angebliche Übernahme von „Brexit-Aufgaben“, die ihn zum höchstvergüteten Mitglied des Vorstands machen. Dies erfolgte, obwohl Herr Ritchie ausweislich des Vergütungsberichtes seine Vorgaben nicht erfüllte und mit Frau Matherat zu den Unterperformern gehört.

Die Neubestellung von Herrn Ritchie konterkariert alles, was die Bank im Hinblick auf ihre angebliche Neuausrichtung, den „Kulturwandel“ und ihren Sparwillen den Aktionären kommuniziert hat. Herr Ritchie repräsentiert einen Bereich (Handel mit Aktien und Aktienderivaten), der teilweise abgebaut werden soll, und auf dessen zügige Verkleinerung die Aufsichtsbehörden nach Presseberichten schon seit zwei Jahren drängen. Er hat weder nennenswerte Erfahrung noch werthaltige Kundenbeziehungen in den Investmentbankbereichen in Deutschland und Europa, die die Bank ausbauen will, also insbesondere im unternehmensseitigen Geschäft. Herr Ritchie ist zudem ein Überbleibsel aus der Ära Mitchell/Jain, also ein Repräsentant genau des Geschäftsmodells und -gebarens der „Superbonusbanker“, von dem sich die Bank gerade lösen wollte.

Seit der Übernahme seiner Leitungsverantwortung für das Investmentbanking erlebt dieses einen beispiellosen Niedergang, das Ergebnis beispielsweise des Aktienhandels fällt von Quartal zu Quartal. Seit Ende 2015 sind die Erträge im Investmentbanking um 30% zurückgegangen, die Kostenquote liegt nach wie vor bei 95% und die Eigenkapitalrendite unter 1 %. Dagegen nahm der Personalstand nur um 7 bis 8% ab, der Kapitaleinsatz ist praktisch gleichbleibend. Analystenschätzungen gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr ein Ertragsrückgang von 4% zu erwarten ist, es bleibt also dabei, dass die Erträge weitaus schneller einbrechen als die Kosten sinken.

Hinzu kommen diverse Vorfälle im Investmentbanking in der jüngeren Vergangenheit, die zeigen, dass eine wirksame Überwachung dieses Bereiches durch Herrn Ritchie nicht stattfindet:

Alleine im ersten Quartal 2018 erlitt die Bank an vier Handelstagen Verluste im Handelsbereich, die den den internen Risiko- und Bewertungsmodellen zugrundegelegten maximalen Value-at-Risk um ein Vielfaches überstiegen, was wiederum die Aufseher alarmierte; drei Vorfälle sind für 2017 im Geschäftsbericht 2018 dokumentiert.

Im März 2018 wurden versehentlich EUR 28 Mrd. (!) aus dem lnvestmentbankingbereich an die EUWEX überwiesen; kurz darauf wurde bekannt, dass dies kein Einzelfall war. Bereits 2014 und 2015 überwies die Bank nach Presseberichten versehentlich EUR 21 Mrd. (!) nach Australien bzw. USD 6 Mrd. an einen Hedge Fonds, weil ein Junior Trader Brutto mit Netto verwechselte und der Vorgesetzte im Urlaub war. Gleichwohl hat Herr Ritchie seit 2016 offenbar keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um eine Wiederholung derartiger Vorfälle wirksam zu vermeiden.

Im Jahr 2017 verlor ein Händler der Bank in einer einzelnen Handelsposition USD 60 Mio., der Aufsichtsrat befasste sich mit diesem Fall. Im ersten Quartal 2018 verlor die Bank nach Presseberichten in einem einzelnen sog. Blocktrade USD 46 Mio., rund 50% der Erträge des Geschäftsbereiches Equity Origination im ersten Quartal 2018.

Im Herbst 2018 fielen nochmals Verluste in Höhe von USD 60 Mio. aus Absicherungsgeschäften im Investmentbanking an.

Die Aktionäre dürfen davon ausgehen, dass diese bekanntgewordenen Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs sind.

Trotz angeblicher Fokussierung auf den Heimatmarkt macht die Bank unter Führung von Herrn Ritchie im Wesentlichen mit Geschäften Schlagzeilen, die für den deutschen Wirtschaftsstandort unbedeutend oder schädlich sind. Hohe Wetten gegen die türkische Lira, ein Milliardendarlehen an Tesla kurz bevor die Firma ihre Wandelanleihen zurückzahlen musste, ein Milliardendarlehen an Softbank in Japan, um den Börsengang einer Tochter zu betreuen, mit dem sich die Bank weltweit blamierte, weil der Kurs am Tag des Börsengangs um 20% nachgab, die Finanzierung des Erwerbs des Restanteils an Arsenal London für mehr als eine halbe Milliarde Pfund, Börsengänge von US-amerikanischen Gas-Steuerspar-Modellen und Milliardendarlehen an den Großaktionär Cerberus (siehe unten zu TOP 12).

Viele Leistungsträger haben die Investmentbank seit der Amtsübernahme von Herrn Ritchie verlassen, gleichzeitig schiebt die Bank einen Bauch unproduktiver und teurer Senior Executives vor sich her, viele von ihnen mit Garantieboni. Es häufen sich seltsame Personalentscheidungen: die Bank setzt verstärkt auf billige Berufsanfänger, die rund sieben Jahre brauchen, um vollwertige Händler zu werden. Auf den sogenannten „Gardening Leave“ von freigesetzten Mitarbeitern wird aus Kostengründen häufig verzichtet, so dass diese ihre Kunden sofort mit zur Konkurrenz nehmen können; in anderen Fällen werden aus Kostengründen kündigende Mitarbeiter gegen alle Usancen bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist festgehalten, was das Risiko von Sabotage, Geheimnisverrat und Kundenmitnahme signifikant erhöht. Neuerdings stellt die Bank verstärkt Investmentbanker ein, die zum Teil jahrelang vom Markt waren und bestenfalls über erkaltete Kundenbeziehungen verfügen.

Es herrscht, kurz gesagt, keinerlei klare Linie, die in irgendeiner Weise nahelegen könnte, dass der Bereich Investmentbanking unter der Leitung von Herrn Ritchie jemals wieder auf die Beine kommen könnte.

Die Riebeck-Brauerei geht aus den vorgenannten Gründen davon aus, dass Herr Ritchie fachlich nicht in der Lage ist, den lnvestmentbankingbereich wieder erfolgreich zu machen. Ihm ist daher das Vertrauen zu entziehen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 12: Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat aus §§ 93, 116, 147 Abs. 1 AktG sowie gegenüber einflussreichen Aktionären und gesamtschuldnerisch haftenden Personen im Sinne des § 117 AktG nach §§ 147 Abs. 1, 117 Abs. 1 bis 3 AktG

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Gem. § 147 Abs. 2 AktG wird ein besonderer Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft aus §§ 93, 116, 147 Abs. 1 AktG sowie einflussreichen Aktionären und Gesamtschuldnern im Sinne des § 117 AktG nach §§ 147 Abs. 1, 117 Abs. 1 bis 3 AktG bestellt. Der besondere Vertreter soll die folgenden Ersatzansprüche geltend machen:

Ansprüche für von der Gesellschaft erlittene Schäden gegenüber gegenwärtigen sowie während des Verjährungszeitraums tätigen ehemaligen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrats als Gesamtverantwortliche und -schuldner wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten zur Geschäftsführung bzw. Überwachung durch pflichtwidrige Unterlassung (a) der Einrichtung eines funktionsfähigen Risikomanagementsystems bei der Gesellschaft und (b) (i) der Einrichtung und praktischen Umsetzung eines funktionsfähigen und gesetzmäßigen Geldwäschepräventionssystems bei der Gesellschaft insbesondere auch im Korrespondenzbankwesen sowie (ii) der Sicherstellung der Durchführung gesetzmäßiger Know-your-Customer-Prüfungen in den heute den Segmenten Corporate & Investment Bank sowie PCB zugeordneten Geschäftsbereichen;

Ansprüche für von der Gesellschaft erlittene Schäden gegenüber zum jeweiligen Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Gesellschaft von der fehlenden Dividendenberechtigung der nachfolgend benannten Personen tätigen gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat sowie natürlichen und juristischen Personen nach § 117 Abs. 1 bis 3 AktG als Gesamtschuldner aufgrund wegen durch einflussreiche Personen zum Nachteil der Gesellschaft bestimmter, jedenfalls aber schuldhafter, Verletzung ihrer Pflicht zur Rückforderung rechtswidrig gezahlter Dividenden (a) für das Geschäftsjahr 2016 an die einflussreichen Aktionäre UBS Bank AG nebst Konzerngesellschaften bzw. die wirtschaftlich dividendenberechtigte, einflussreiche C-QUADRAT Special Situations Dedicated Fund Ltd. aufgrund wissentlich unzutreffender bzw. unterlassener Stimmrechtsmitteilungen der HNA Group Co Ltd. oder der mit ihr oder den vorbezeichneten Gesellschaften und/oder mit von ihnen verbundenen meldepflichtigen natürlichen oder juristischen Personen am Dividendenstichtag 2017 und (b) für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 an die einflussreichen Aktionäre Paramount Services Holdings Ltd. und Supreme Universal Holdings Ltd. zu den jeweiligen Dividendenstichtagen 2015 bis 2018 aufgrund wissentlich unzutreffender bzw. unterlassener Stimmrechtsmitteilungen der vorbezeichneten Gesellschaften und/oder mit von ihnen verbundenen meldepflichtigen natürlichen oder juristischen Personen an den entsprechenden Dividendenstichtagen;

Ansprüche für von der Gesellschaft erlittene Schäden gegen die nach § 117 Abs. 1 bis 3 AktG verantwortlichen Personen als Gesamtschuldner für durch den einflussreichen Aktionär Herrn Stephen A. Feinberg bzw. der von ihm kontrollierten Gesellschaften der Cerberus-Capital-Management-Gruppe aufgrund des zum Nachteil der Gesellschaft veranlassten (a) Abschlusses eines Beratungsvertrages der Gesellschaft mit der Cerberus Operations Advisory Group im Jahre 2018 zu nicht marktgerechten Bedingungen und (b) aufgrund der Darlehensinanzierung der Cerberus-Capital-Management-Gruppe durch die Bank zu nicht markgerechten Konditionen und unter Eingehung eines marktunüblichen Risikos in Höhe von insgesamt USD 5,7 Mrd. im Jahre 2018 zum Erwerb (i) eines Portfolios spanischer Immobilienkredite für USD 2,8 Mrd. von der Privatbank Sabadell, (ii) weiterer Spanien-Immobilien und des Verwertungsgeschäfts der Großbank BBVA für USD 1,5 Mrd., (iii) deutscher Schiffskredite von der NordLB für USD 600 Mio., (iv) notleidender irischer Immobilienkredite von den Allied lrish Banks für USD 600 Mio., (v) weiterer irischer und britischer Problemdarlehen von der Royal Bank of Scotland für USD 200 Mio. und (vi) eines 100-Millionen-Dollar-Portfolios notleidender Kredite aus Irland und Großbritannien von der Allied lrish Banks plc.

Zum besonderen Vertreter wird

Herr Rechtsanwalt
Christopher Rother
Eislebener Straße 6
10789 Berlin

gewählt.

Für den Fall, dass Herr Rother das Amt nicht antreten kann, wird zum besonderen Vertreter gewählt

Herr Rechtsanwalt
Clemens Hüber
c/o TRICON-FREUNDL WOLLSTADT & PARTNER
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Bräuhausstrasse 4
80331 München.

Neben der Geltendmachung der vorbezeichneten Ersatzansprüche werden von der Ermächtigung der Hauptversammlung an den besonderen Vertreter ebenfalls ausdrücklich auch Nebenansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und ggf. Feststellung der Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, soweit Schäden noch nicht abschließend beurteilt werden können, erfasst. Der besondere Vertreter ist berechtigt, geeignete Hilfspersonen zur Geltendmachung der Ersatzansprüche heranziehen. Dem besonderen Vertreter kommt außerdem die Befugnis zu, selbst eine rechtliche und/oder tatsächliche Prüfung der Ersatzansprüche vorzunehmen.“

Begründung

Die Aufsichtsbehörden der Bank in den USA und in Großbritannien und Deutschland haben innerhalb der letzten zehn Jahre wiederholt festgestellt, dass die Risikomanagement- und Geldwäschepräventionssysteme der Bank gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und entsprechende Auflagen und Strafen verhängt bzw. für die Bank erhebliche Kosten auslösende Aufsichtsmaßnahmen ergriffen, beispielsweise unabhängige Monitore bestellt. Hierdurch ist belegt, dass Vorstand und Aufsichtsrat ihre gesetzlichen Pflichten zur Einrichtung und Unterhaltung funktionsfähiger Risiko- und Geldwäschepräventionssysteme schuldhaft nicht erfüllt und dadurch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben und weiterhin zufügen.

Die HNA Group Co. Ltd. hat ihre unzutreffende Stimmrechtsmitteilung zum Dividendenstichtag 2017 im Jahre 2018 korrigieren müssen. Die Korrektur umfasste rund 200.000 Aktien, die außerhalb der C-Quadrat-Kette gehalten wurden, ob daneben weitere ungemeldete Aktien oder Stimmrechte bestanden, ist unbekannt. Die Korrektur erfolgte erst, nachdem der BaFin von dritter Seite die Meldung dieser Aktien in den USA zur Kenntnis gebracht wurde. Aufgrund der Bedeutung des Unterschreitens der 10%-Schwelle für die HNA Group zur Vermeidung einer umfänglichen Inhaberkontrollprüfung durch die EZB sowie sich überschneidender Direktorenposten im gemeldeten und ungemeldeten Strang muss davon ausgegangen werden, dass die Nichtmeldung dieser Aktien wissentlich unterblieb. Hinzu kommt, dass nach der Bank bekannten Recherchen der Financial Times die zum Dividendenstichtag 2017 als Tochtergesellschaft der HNA Group gemeldete GAR Holding noch nicht zum HNA-Konzern gehörte, sondern von einem Dritten gehalten wurde. Dieser Sachverhalt wurde bis heute nicht richtiggestellt. Eine Rückforderung der Dividenden erfolgte nicht, obwohl der Gesellschaft die tatsächlichen Umstände in der Hauptversammlung 2018 sowie in Klageverfahren mitgeteilt wurden. Dies beruht entweder auf einer Einflussnahme des Vertreters der HNA Group im Aufsichtsrat oder erfolgte jedenfalls schuldhaft.

Die Paramount Services Holdings Ltd. und Supreme Universal Holdings Ltd. melden ihre Stimmrechte, als ob es sich dabei um unabhängig voneinander agierende Privatanlagevehikel zweier entfernt verwandter Mitglieder des katarischen Herrscherhauses handeln würde. Diese gemeldete Stimmrechtslage ist offenkundig unzutreffend. Sowohl der amtierende Emir von Katar als auch der katarische Außenminister und Chef des katarischen Staatsfonds QIA haben in der Bundespressekonferenz bzw. in einem Presseinterview deutlich gemacht, dass es sich bei den Beteiligungen der vorbezeichneten Gesellschaften an der Deutschen Bank genauso wie etwa bei der Volkswagen AG um staatliche Beteiligungen des Emirats Katar handelt. In der Presse wird darüber berichtet, dass aktive katarische Staatsdiener an Paramount bzw. Supreme beteiligt sind, und dass für eine etwaige Aufstockung der Beteiligung Katars bzw. die Zustimmung zu einer etwaigen Fusion mit der Commerzbank regierungsseitiges Entgegenkommen in Handelsfragen gegenüber Katar verlangt werde. Eine Rückforderung der Dividenden erfolgte nicht, obwohl der Gesellschaft die tatsächlichen Umstände in der Hauptversammlung 2018 und in Klageverfahren mitgeteilt wurden. Dies beruht entweder auf einer Einflussnahme des Vertreters des katarischen Aktienanteils im Aufsichtsrat oder erfolgte jedenfalls schuldhaft.

Bei dem mit der Cerberus-Gruppe abgeschlossenen Beratungsvertrag und den Darlehen handelt es sich nach Überzeugung der Riebeck-Brauerei um rechtswidrige Einlagerückgewährungen, die von der Cerberus-Gruppe aufgrund ihres Einflusses auf die Gesellschaft zu marktunüblichen Bedingungen veranlasst wurden.

Ein Beratungsvertrag wurde nach Presseberichten zuvor durch Cerberus auch von der Commerzbank und von der Deutschen Bank bereits gegenüber Herrn Cryan verlangt, die diese Ansinnen jedoch aus guten Gründen rundheraus ablehnten. Erst Herr Sewing stimmte diesem Beratungsvertrag zu, und dies, ohne die Einwilligung des Aufsichtsrates einzuholen, der sich erst nachträglich mit diesem Vertrag befasste. Tatsächlich erbrachte Beratungsleistungen oder -erfolge sind nicht ersichtlich, Presseberichten zufolge soll Herr Zames lediglich alle zwei Wochen mit Herrn Sewing telefonieren. Die offenbar von Cerberus initiierte Anlage von Liquiditätsreserven der Bank in Asset Backed Securities und Portfolios von Staatsanleihen ist in der gegenwärtigen Situation der Bank ausgesprochen fragwürdig, gehört in jedem Fall aber zum besseren Handwerkszeug eines Finanzvorstandes, eines Beratungsvertrages bedarf es dafür nicht. Im Hinblick auf Einsparpotentiale sah sich der Vorstand trotz des Beratungsvertrages mit Cerberus genötigt, einen Ideenwettbewerb bei den Mitarbeitern zu starten. Ergebnis: Einsparungen bei den Reisekosten, auch dafür braucht man keinen Beratungsvertrag.

Es bestehen zudem erheblichste Interessenkonflikte im Hinblick auf das Informationsgefälle zwischen Cerberus und den übrigen Aktionären, die eine Marktüblichkeit des Beratungsvertrags bereits ausschließen. Entgegen der Aussagen der Bank in der Presse bestehen auch keine wirksamen Chinese Walls.

Zwar ist der Beratungsvertrag mit der Cerberus Operations Advisory Group geschlossen, die formal von der Cerberus-Capital-Management-Gruppe getrennt ist. Geführt wird das „Beratungsteam“ aber von Herrn Matthew E. Zames, der bei der Cerberus-Capital-Management-Gruppe die Gesamtanlageverantwortung für sämtliche Bankbeteiligungen innehat. Bei Vertragsabschluss war Herr Zames für die Cerberus Operations Advisory Group ausweislich deren Internetpräsenz zudem überhaupt nicht tätig. Es gibt daher keine anerkennungsfähigen Chinese Walls. Hieran ändert die Zusage von Cerberus, während der Dauer des Beratungsvertrages keine Deutsche-Bank-Aktien zu handeln, nichts. Denn einerseits kann Cerberus ohne weiteres entsprechende Derivatepositionen aufbauen, andererseits – und dies gerade in der jetzigen Situation – bestehen nach dem Beratungsvertrag keine Verpflichtungen im Hinblick auf die Positionierung bei der Commerzbank, deren Großaktionär Cerberus ebenfalls ist.

Der Zeitpunkt und der Hintergrund des Abschlusses (der Konzernsprecher der Bank, Herr Eigendorf, twitterte begeistert, Cerberus könne während der Laufzeit des Beratungsvertrages keinen Shareholder Aktivismus betreiben) des Beratungsvertrages belegen, dass es sich dabei um eine zusätzliche Erlösquelle für Cerberus aus der Beteiligung an der Bank handelt, der keine rechtlich anerkennenswerte Gegenleistung gegenübersteht. Es dürfte sich dabei schlicht um eine Form des sog. „Green Mail“ handeln, mit dem sich Herr Sewing nach seinem Amtsantritt Ruhe vor einem aktivistischen Investor mit bekannt robusten Umgangsformen gegenüber nicht performenden Vorständen verschafft hat.

Entsprechendes gilt für die an Cerberus im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag vergebenen Darlehen in Höhe von USD 5,7 Mrd. Es handelt sich dabei ausweislich der obigen Summen um Finanzierungen zu praktisch 100% Fremdkapital, die zudem ohne Rückgriff auf Sicherheiten von Cerberus ausgestaltet sein dürften (non-recourse), womit als Haftungsmasse für die Bank allein die erworbenen (notleidenden) Vermögensgegenstände verblieben. Dies hält einem Drittvergleich nicht stand. Insgesamt hat sich nach Presseberichten das Exposure der Bank gegenüber der Cerberus-Gruppe 2018 verdoppelt, dürfte also insgesamt ein bedenkliches Klumpenrisiko von USD 10 bis 12 Mrd. darstellen. Dieser Umstand sowie der enge zeitliche Zusammenhang mit der Bestellung von Herrn Sewing und dem Abschluss des Beratungsvertrages indizieren, dass es sich dabei um ein einheitliches Geschäft aus derselben Motivlage handelt.

Die Wahl eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der beschlossenen Ersatzansprüche ist geboten, weil andernfalls zu befürchten ist, dass die Ansprüche von der Verwaltung nicht zugunsten der Gesellschaft geltend gemacht werden. Die Riebeck-Brauerei erinnert die Mitaktionäre an den in Ansehung seiner Vermögenssituation vollkommen unzureichenden Vergleich mit Herrn Breuer sowie die bestenfalls symbolischen Teilverzichte früherer Vorstände auf ihre Boni. Die Riebeck-Brauerei erinnert an die öffentliche Demontage des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Thoma, die in engem Zusammenhang mit der Aufklärung bzw. Verfolgung genau der hier aufgeworfenen Versäumnissen der Organe im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention stehen dürfte. Und die Riebeck-Brauerei weist auf die plötzliche Demission von Herrn Cryan im offenbar unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit seiner Forderung nach einer rückwirkenden Bilanzkorrektur im Hinblick auf jahrelang von der Bank verschleierte Verluste in einer Gesamthöhe von USD 1,6 Mrd. (vgl. Wall Street Journal vom 21. Februar 2019, Deutsche Bank Lost $1.6 Billion on a Bond Bet) sowie die dem Artikel zufolge unmittelbar danach eingestellten internen Untersuchungen der Bank hin.

Die Riebeck-Brauerei fordert daher diejenigen Mitaktionäre, die der Auffassung sind, dass nicht nur die Gesellschaft und die Aktionäre für die Milliardenverluste der Bank bluten sollen, sondern auch die dafür Verantwortlichen finanziell zur Rechenschaft gezogen werden müssen, auf, den Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters zu unterstützen.

Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Bank zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 12

Aus rechtlichen Gründen sehen wir davon ab, auf die Vorschläge unter den Tagesordnungspunkten 8 bis 12 einzugehen, da der Vorstand keine Vorschläge für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erteilen darf (Tagesordnungspunkt 8) und im Hinblick auf Misstrauensanträge gegen die Mitglieder des Vorstands Frau Sylvie Matherat, Herrn Stuart Lewis und Herrn Garth Ritchie (Tagesordnungspunkte 9 bis 11) sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters, die auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern betrifft (Tagesordnungspunkt 12), als voreingenommen gelten könnte.

Frankfurt am Main, im April 2019

Der Vorstand

Stellungnahme des Aufsichtsrats1 der Deutschen Bank zu Tagesordnungspunkt 8

Zu der von der Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft verlangten Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 um den Tagesordnungspunkt 8 und dem darin enthaltenen Beschlussvorschlag nimmt der Aufsichtsrat wie folgt Stellung:

Bereits für die ordentliche Hauptversammlung 2018 hatte die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft die Abberufung von Herrn Dr. Achleitner als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Dieser Beschlussvorschlag wurde durch die Hauptversammlung 2018 mit einer Mehrheit von 90,95% der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Im Anschluss an die Hauptversammlung 2018 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 – unter Stimmenthaltung von Herrn Dr. Achleitner – einstimmig Herrn Dr. Achleitner erneut zu seinem Vorsitzenden gewählt. Der gesamte Aufsichtsrat hatte zu keinem Zeitpunkt und hat auch heute keine Zweifel an den umfassenden persönlichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Integrität von Herrn Dr. Achleitner. Er sieht die von der Riebeck Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft gegen Herrn Dr. Achleitner erhobenen Vorwürfe als haltlos an und hat uneingeschränktes Vertrauen in dessen Amtsführung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, gegen den Widerruf der Bestellung von Herrn Dr. Achleitner zu stimmen.

Stellungnahme des Aufsichtsrats1 der Deutschen Bank zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 und 11

Zu den von der Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft verlangten Ergänzungen der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 um die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 und den darin enthaltenen Beschlussvorschlägen nimmt der Aufsichtsrat wie folgt Stellung:

Der Aufsichtsrat erkennt an, dass die Hauptversammlung einzelnen Vorstandsmitgliedern das Vertrauen entziehen kann. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist es jedoch eine komplexe Aufgabe, Vorstandsmitglieder eines global agierenden und global regulierten Unternehmens zu bestellen, zu beurteilen und zu ersetzen. Diese erfordert, dass vielfältige wirtschaftliche, regulatorische und organisatorische Aspekte sowie Auswirkungen auf das Risikoprofil betrachtet und detailliert abgewogen werden. Der Aufsichtsrat hat die Einschätzung, dass in einer öffentlichen Hauptversammlung diese vielschichtigen Betrachtungen im individuellen Einzelfall nicht in der angemessenen Tiefe anzustellen sind; diese sollten vielmehr, auch zur Vermeidung von Präzedenzfällen, dem Aufsichtsrat überlassen bleiben.

Deshalb schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, gegen den Entzug des Vertrauens von Frau Sylvie Matherat, Herrn Stuart Lewis und Herrn Garth Richie zu stimmen.

Frankfurt am Main, im April 2019

Der Aufsichtsrat

(1) Mit Blick auf seine persönliche Betroffenheit von dem Beschlussvorschlag der Riebeck-Brauerei hat Herr Dr. Achleitner zur Vermeidung jeglicher Interessenkonflikte erklärt, dass er an einer eventuellen Beschlussfassung über diese Frage nicht teilnehmen werde.

TAGS:
Comments are closed.