Deutsche Bank Aktiengesellschaft – Erwerb eigener Aktien

Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005140008
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien)

Die Hauptversammlung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft am 21. Mai 2015 hat die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 30. April 2020 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 2. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 6 und 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Frankfurt am Main, im Mai 2015

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

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