DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE 0005140008 – Ausschüttung einer Dividende von 0,30 Euro je Aktie auf die 2.033.115.837 für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigten Aktien)

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

– ISIN DE 0005140008 –

Dividendenbekanntmachung

 

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 3.568.548.051,09 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,30 Euro je Aktie auf die 2.033.115.837 für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigten Aktien Euro 609.934.751,10
Einstellung in Gewinnrücklagen Euro 2.500.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 458.613.299,99

Die Dividende wird am 22. Mai 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Kapitalertragsteuer hat bei im Inland ansässigen Privatpersonen grundsätzlich abgeltende Wirkung, die übrigen inländischen Anlegergruppen können die Steuerbeträge unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer anrechnen.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären (Privatanlegern), die ihrer depotführenden Stelle eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer depotführenden Stelle einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Frankfurt am Main, den 19. Mai 2023

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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