DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE 0005140008 – Dividende von 0,20 EUR je Stückaktie)

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

– ISIN DE 0005140008 –

 

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 968.555.094,00 EUR zur Ausschüttung

einer Dividende von 0,20 EUR je Stückaktie

auf die 2.031.931.059 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden (Dividendensumme:
406.386.211,80 EUR). Der Restbetrag von 562.168.882,20 EUR wurde auf neue Rechnung
vorgetragen.

Die Dividende wird am 24. Mai 2022 unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5%
Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf.
Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen depotführenden Kreditinstitute
ausgezahlt. Die Kapitalertragsteuer hat bei im Inland ansässigen Privatpersonen grundsätzlich
abgeltende Wirkung, die übrigen inländischen Anlegergruppen können die Steuerbeträge
unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung
festgesetzte Steuer anrechnen.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären (Privatanlegern), die ihrer depotführenden
Stelle eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben,
wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben.
Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer depotführenden Stelle einen Freistellungsauftrag
eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht
durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen
dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens
vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung
erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Frankfurt am Main, den 20. Mai 2022

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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