DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT – Genehmigtes Kapital

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005140008

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Genehmigtes Kapital)



Die Hauptversammlung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft am 21. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 352.000.000 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 2. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 9 der Hauptversammlung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft am 21. Mai 2015 hat den Vorstand weiterhin ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.408.000.000 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 2. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 10 der Hauptversammlung der Deutschen Bank Aktiengesellschaft auszuschließen.

Die Änderung der Satzung in Bezug auf die vorstehend genannten Kapitalmaßnahmen wurde am 30. Juli 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 30000) eingetragen.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2015

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

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