Deutsche Beteiligungs AG – Ausgabe neuer Aktien

Deutsche Beteiligungs AG
Frankfurt am Main
WKN A1TNUT / ISIN DE000A1TNUT7
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Genehmigtes und Bedingtes Kapital)
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. März 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. März 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 12.133.330,89 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 9. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 auszuschließen. Die entsprechende Änderung des § 5 Abs. 3 der Satzung wurde am 1. April 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. März 2015 wurde der Vorstand außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. März 2020 Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 110.000.000,00 € mit Options- bzw. Wandlungsrechten (gegebenenfalls mit Wandlungspflicht) auf Namensstückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 12.133.330,89 € zu begeben. Die Schuldverschreibungen können nur gegen Barleistung begeben werden. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 9. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 9 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt.

Zur Gewährung von neuen Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG am 24. März 2015 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu € 12.133.330,89 durch Ausgabe von bis zu 3.419.089 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen von Options- und/oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder zur Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen ihre Wandlungspflicht erfüllen oder soweit die Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung und die entsprechende Änderung des § 5 Abs. 4 der Satzung wurden am 1. April 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.

Frankfurt am Main, im April 2015

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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