Deutsche Beteiligungs AG: Dividendenbekanntmachung

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT /​ ISIN DE000A1TNUT7

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. Februar 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019/​2020 in Höhe von 201.450.935,47 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 Euro je Stückaktie auf die 15.043.994 dividendenberechtigten Stückaktien (insgesamt 12.035.195,20 Euro) zu verwenden. Der Restbetrag von 189.415.740,27 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende wird vom 02. März 2021 an grundsätzlich unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG. Die Abführung der Kapitalertragsteuer an die Finanzbehörde erfolgt ebenfalls über die depotführenden Kreditinstitute.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages kann von inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären auf die im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Für private Kapitalanleger hingegen ist die Einkommensteuer mit dem Kapitalertragsteuerabzug grundsätzlich abgegolten.

Bei inländischen Aktionären kann bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrags bei der Depotbank vom Kapitalertragsteuerabzug abgesehen werden.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach den gesetzlichen Regelungen sowie nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat reduzieren. Zahlt die Clearstream Banking AG die Dividende an ein ausländisches Kreditinstitut oder liegt eine ausländische Zwischenverwahrung vor, so nimmt die Clearstream Banking AG den Steuerabzug selbst vor.

Die Steuerbescheinigungen werden durch das Kreditinstitut bzw. die Clearstream Banking AG ausgestellt, welche den Steuerabzug vorgenommen haben.

Die Anträge auf völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer müssen innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2021

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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