Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt am Main – Dividendenbekanntmachung (WKN A1TNUT / ISIN DE000A1TNUT7 – Dividende von 0,80 Euro je Stückaktie)

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT /​ ISIN DE000A1TNUT7

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Februar 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/​2022 in Höhe von 224.621.994,07 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 Euro je Stückaktie auf die 18.804.992 dividendenberechtigten Stückaktien (insgesamt 15.043.993,60 Euro) zu verwenden. Der Restbetrag von 209.578.000,47 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende wird vom 3. März 2023 an grundsätzlich unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG. Die Abführung der Kapitalertragsteuer an die Finanzbehörde erfolgt ebenfalls über die depotführenden Kreditinstitute.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages kann von inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären, auf die im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Für private Kapitalanleger hingegen ist die Einkommensteuer mit dem Kapitalertragsteuerabzug grundsätzlich abgegolten.

Bei inländischen Aktionären kann bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrags bei der Depotbank vom Kapitalertragsteuerabzug abgesehen werden.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach den gesetzlichen Regelungen sowie nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat reduzieren. Zahlt die Clearstream Banking AG die Dividende an ein ausländisches Kreditinstitut oder liegt eine ausländische Zwischenverwahrung vor, so nimmt die Clearstream Banking AG den Steuerabzug selbst vor.

Die Steuerbescheinigungen werden durch das Kreditinstitut bzw. die Clearstream Banking AG ausgestellt, welche den Steuerabzug vorgenommen haben.

Die Anträge auf völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer müssen innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2023

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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