Deutsche Beteiligungs AG, Frankfurt am Main – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT /​ ISIN DE000A1TNUT7

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG –
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Die Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG hat den Vorstand am 28. Februar 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Februar 2028 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien – auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre – zu erwerben und die so erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern bzw. zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilen auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 9 angegeben, die im Bundesanzeiger vom 17. Januar 2023 veröffentlicht worden ist.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2023

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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