Deutsche Binnenreederei AG
Berlin
Ergänzung zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Binnenreederei AG am 05. Oktober 2020
Auf Antrag der Mehrheitsaktionärin Rhenus Partnership GmbH & Co. KG ergänzen Vorstand und Aufsichtsrat die am 4. September 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Oktober 2020 um den Tagesordnungspunkt 7 und machen wie folgt bekannt:
7. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie der aktuellen Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß Ziffer 8.2 der Satzung der Gesellschaft endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder automatisch spätestens mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit des am 30.06.2020 gewählten Aufsichtsrat satzungsgemäß mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Kamil Jedynak, haben mit Schreiben vom 11.08.2020 dem Vorstand mitgeteilt, dass sie mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem die nächste Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet, im Rahmen derer die Hauptversammlung neue, Ihnen im Amt nachfolgendes Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft wählt, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, ihr Aufsichtsratsmandat niederlegen. Dementsprechend sollen fünf Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung neu gewählt werden. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt gemäß Ziffer 8.2 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit der Nachfolger nicht abweichend bestimmt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat – im Einklang mit dem ihm zugegangenen Wahlvorschlag der Aktionärin Rhenus Partnership GmbH & Co. KG – vor, folgende Personen für den Rest der Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:
Die Hauptversammlung ist nicht an diese Wahlvorschläge gebunden. |
Der Vorstand