Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung und Tagesordnungspunkte zur ordentlichen Hauptversammlung | 19.03.2019 |
Deutsche Binnenreederei AktiengesellschaftBerlinEinladung und Tagesordnungspunkte zur ordentlichen Hauptversammlung
|
1. |
Begrüßung |
||||||||||||||||||
2. |
Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 und Bericht des Aufsichtsrates mit dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses |
||||||||||||||||||
3. |
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß den Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Hauptversammlung überlassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss festzustellen. |
||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 836.480,61 auf neue Rechnung vorzutragen. |
||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands jeweils für den Entlastungszeitraum im Geschäftsjahr 2017 Einzelentlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats jeweils für den Entlastungszeitraum im Geschäftsjahr 2017 Entlastung en bloc zu erteilen. |
||||||||||||||||||
7. |
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Deutschen Binnenreederei AG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl folgt, nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit des im Jahre 2014 gewählten Aufsichtsrates satzungsgemäß mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Das Mitglied des Aufsichtsrates Piotr Ambrozowicz hat sein Aufsichtsratsmandat zum 27. Juli 2018 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedes
als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden. |
||||||||||||||||||
8. |
Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Deutschen Binnenreederei AG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl folgt, nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit des im Jahre 2014 gewählten Aufsichtsrates satzungsgemäß mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates
aus dem Aufsichtsrat abzuberufen und anstelle der abzuberufenden Mitglieder
als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner für den Rest der Amtszeit der abberufenen Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. |
||||||||||||||||||
9. |
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers Die Minderheitsaktionärin Carl Robert Eckelmann GmbH hat verlangt, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und entsprechend bekannt zu machen: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung,
jeweils auch in Hinblick darauf, inwieweit aufgrund dieser Handlungen und Unterlassungen von Vorstand und Aufsichtsrat Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Zum Sonderprüfer wird bestellt: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klingelhöferstraße 18, 10785 Berlin; ersatzweise für den Fall, dass die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich- Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt; ersatzweise für den Fall, dass auch die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart; ersatzweise für den Fall, dass auch die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München; ersatzweise für den Fall, dass auch die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart. |
||||||||||||||||||
10. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
|
II.
Ausgelegte Unterlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Revaler Straße 100 |
während der üblichen Geschäftszeit eingesehen werden.
III.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten 3 Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung an Bevollmächtigte ist die Schriftform erforderlich und ausreichend.
IV.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:
Deutsche Binnenreederei AG
Revaler Str. 100, 10245 Berlin,
Fax: +49 (0) 30 29376-201
E-Mail: dbr@binnenreederei.de
Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn der Aktionär spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2019 einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat. Die gleiche Frist gilt für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG. Rechtzeitig unter der genannten Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden im Internet im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Berlin, im März 2019
Deutsche Binnenreederei AG
Der Vorstand
Vorstand:
Piotr Smierzchala
Adam Knobeldorf
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Günter Fett
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Charlottenburg HRB 73234