Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

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Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung und Tagesordnungspunkte zur ordentlichen Hauptversammlung 19.03.2019

Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft

Berlin

Einladung und Tagesordnungspunkte zur ordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Binnenreederei AG am 26. April 2019

Hiermit laden wir alle Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, 26. April 2019, 12:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Raum 507 A+B, Revaler Straße 100 (5. Etage), 10245 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 und Bericht des Aufsichtsrates mit dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses

3.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß den Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Hauptversammlung überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss festzustellen.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 836.480,61 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:

Entlastungszeitraum

Piotr Smierzchala 01.01.2017 – 31.12.2017
Michal Tomaszewski 01.01.2017 – 17.07.2017
Kamila Demczuk 18.04.2017 – 31.12.2017
Adam Knobelsdorf 11.10.2017 – 31.12.2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands jeweils für den Entlastungszeitraum im Geschäftsjahr 2017 Einzelentlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:

Entlastungszeitraum

Günter Fett 01.01.2017 – 31.12.2017
Daniel Gorecki 01.01.2017 – 31.12.2017
Piotr Ambrozowicz 01.01.2017 – 31.12.2017
Konrad Nienartowicz 01.01.2017 – 31.12.2017
Ryszard Warzocha 01.01.2017 – 04.01.2017
Andrzej Klimek 05.01.2017 – 31.12.2017
Marcin Olewnik 01.01.2017 – 29.09.2017
Magdalena Szymczak 30.09.2017 – 31.12.2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats jeweils für den Entlastungszeitraum im Geschäftsjahr 2017 Entlastung en bloc zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Deutschen Binnenreederei AG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl folgt, nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit des im Jahre 2014 gewählten Aufsichtsrates satzungsgemäß mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Das Mitglied des Aufsichtsrates Piotr Ambrozowicz hat sein Aufsichtsratsmandat zum 27. Juli 2018 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedes

Herrn Waldemar Maj, Mitglied des Aufsichtsrates der OT Logistics S.A., bestellt als amtierender Vorstandsvorsitzender der OT Logistics S.A., mit Wohnsitz in Warschau/ Polen

als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden.

8.

Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Deutschen Binnenreederei AG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl folgt, nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit des im Jahre 2014 gewählten Aufsichtsrates satzungsgemäß mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates

Frau Magdalena Szymczak und

Herrn Konrad Nienartowicz

aus dem Aufsichtsrat abzuberufen und anstelle der abzuberufenden Mitglieder

Herrn Radoslaw Krawczyk, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der OT Logistics S.A., mit Wohnsitz in Skierniewice/ Polen und

Herrn Daniel Ryczek, Mitglied des Vorstandes der OT Logistics S.A., mit Wohnsitz in Warschau/ Polen

als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner für den Rest der Amtszeit der abberufenen Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

9.

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers

Die Minderheitsaktionärin Carl Robert Eckelmann GmbH hat verlangt, folgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und entsprechend bekannt zu machen:

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung,

welche Handlungen der Vorstand und der Aufsichtsrat zur Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 175 Abs. 1 AktG getroffen haben oder nicht getroffen haben, obwohl solche Handlungen für die gesetzesmäßig rechtzeitige Einberufung erforderlich gewesen wären;

welche wirtschaftlichen Beziehungen die DBR zur Hauptaktionärin OTL unterhält, inwieweit die wirtschaftliche Lage der DBR von diesen wirtschaftlichen Beziehungen, insbesondere auch der aktuell verhandelten Refinanzierung des Unternehmens im Sinne des Schreibens der DBR vom 15.11.2018, abhängt und inwieweit sich die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses aufgrund der wirtschaftlichen Beziehungen zur OTL oder der angesprochenen Refinanzierung verzögert hat;

ob Vorstand und Aufsichtsrat die Interessen der DBR gegenüber der OTL im Rahmen der wirtschaftlichen Beziehungen im zurückliegenden Geschäftsjahr gewahrt haben und – im Zusammenhang mit den Beziehungen zur OTL – alles getan zu haben, damit die Antragsgegnerin ihren gesetzlichen Pflichten, einschließlich der Pflicht zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres, nachkommen kann;

jeweils auch in Hinblick darauf, inwieweit aufgrund dieser Handlungen und Unterlassungen von Vorstand und Aufsichtsrat Schadenersatzansprüche in Betracht kommen.

Zum Sonderprüfer wird bestellt:

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klingelhöferstraße 18, 10785 Berlin;

ersatzweise für den Fall, dass die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich- Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt;

ersatzweise für den Fall, dass auch die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart;

ersatzweise für den Fall, dass auch die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München;

ersatzweise für den Fall, dass auch die Sonderprüferin zu 0 das Amt nicht annehmen kann oder will: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart.

10.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018

(1)

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin;

(2)

ersatzweise für den Fall, dass die Prüferin zu (1) das Amt nicht annehmen kann oder will: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina- Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin,

zu wählen.

II.
Ausgelegte Unterlagen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Revaler Straße 100
10245 Berlin

während der üblichen Geschäftszeit eingesehen werden.

III.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten 3 Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung an Bevollmächtigte ist die Schriftform erforderlich und ausreichend.

IV.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:

Deutsche Binnenreederei AG
Revaler Str. 100, 10245 Berlin,
Fax: +49 (0) 30 29376-201
E-Mail: dbr@binnenreederei.de

Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn der Aktionär spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2019 einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat. Die gleiche Frist gilt für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG. Rechtzeitig unter der genannten Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden im Internet im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Berlin, im März 2019

Deutsche Binnenreederei AG

Der Vorstand

Vorstand:

Piotr Smierzchala
Adam Knobeldorf

Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Günter Fett

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Charlottenburg HRB 73234

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