Deutsche Cannabis AG: Mitteilung über die Einziehung von Aktien und eine Kapitalherabsetzung nach vereinfachter Form

Deutsche Cannabis AG

Hamburg

WKN: A0BVVK / A2DA6T
ISIN DE000A0BVVK7 / DE000A2DA6T5

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung von Aktien und eine Kapitalherabsetzung nach vereinfachter Form

Auf Grundlage der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Cannabis AG am 28. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 2, hat der Vorstand der Gesellschaft am 9. Dezember 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen:

1.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.073.375,00, eingeteilt in 9.073.375 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um EUR 5,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt in vereinfachter Form gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von fünf auf den Inhaber lautender Stückaktien, die der Gesellschaft von der Aktionärin Intercap Beteiligungs UG, Hamburg, unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals wird in die Kapitalrücklage eingestellt.

2.
Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Durchführung der Beschlussfassung zu lit. a) EUR 9.073.370,00 beträgt und in 9.073.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist, wird um EUR 8.166.033,00 auf EUR 907.337,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG (vereinfachte Kapitalherabsetzung) und hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis 10:1 durch Zusammenlegung von je 10 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie durchgeführt.

 

Hamburg, im Dezember 2020

Deutsche Cannabis AG

Der Vorstand

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