Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG
Jena
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 04.06.2019

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG

Jena

– ISIN: DE0008041005 / WKN: 804100 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 17. Juli 2019, um 10.00 Uhr, im Hotel Steigenberger Esplanade, Carl-Zeiß-Platz 4, 07743 Jena, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht per 31. Dezember 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits am 15. Mai 2019 gemäß § 172 AktG gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2009 der Abschlussprüfer der Gesellschaft. Bis zur Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2017 war Herr Dipl.-Kfm. Gert Nacken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, der für die Gesellschaft verantwortliche Prüfer. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte bei der Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ein kanzleiinterner Wechsel der Verantwortlichkeit zu Herrn Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Es ist geplant, dass Herr Christoph Hillebrand auch für das Geschäftsjahr 2019 die Prüfungsleitung übernimmt.

Die Empfehlung des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und dem Aufsichtsrat wurde auch keine Klausel gemäß Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der DEWB Effecten GmbH

Die Gesellschaft und die DEWB Effecten GmbH (Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 514988), deren alleinige Gesellschafterin die Gesellschaft ist, haben am 22. Mai 2019 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag soll die Errichtung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Gesellschaft und der DEWB Effecten GmbH ermöglichen. Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der DEWB Effecten GmbH. Die Gesellschafterversammlung der DEWB Effecten GmbH hat dem Ergebnisabführungsvertrag am 22. Mai 2019 ihre Zustimmung erteilt. Der Ergebnisabführungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der DEWB Effecten GmbH zuzustimmen.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

– Ergebnisabführungsvertrag –

Zwischen

der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, diese vertreten durch den Vorstand Bertram Köhler, Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts – Registergericht – Jena unter HR B 208401

– im Folgenden auch als „ DEWB AG “ bezeichnet –

und

der DEWB Effecten GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bertram Köhler, Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts – Registergericht – Jena unter HR B 514988

– im Folgenden auch als „ DEWB GmbH “ bezeichnet –

– wobei die DEWB AG und die DEWB GmbH gemeinsam auch als die „ Parteien “ bezeichnet werden – wird Folgendes vereinbart:

1. Gewinnabführung

Die DEWB GmbH verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die DEWB AG abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2 – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr.

Die DEWB GmbH kann mit Zustimmung der DEWB AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Rücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der DEWB AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.

Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag wirksam wird.

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der DEWB GmbH und wird zu diesem Zeitpunkt fällig.

2. Verlustübernahme

Die DEWB AG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Im Übrigen findet § 302 AktG in seiner jeweils aktuellen Fassung entsprechend Anwendung.

Der Anspruch auf Verlustübernahme entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der DEWB GmbH und wird zu diesem Zeitpunkt fällig.

3. Wirksamwerden und Dauer

Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Hauptversammlung der DEWB AG (§ 293 Abs. 1 AktG) sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der DEWB GmbH geschlossen.

Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der DEWB GmbH wirksam und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts nach Ziff. 1 dieser Vereinbarung – rückwirkend für die Zeit ab dem 01.01.2019.

Er wird für die Zeit bis zum Ablauf des 31.12.2024 fest abgeschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner ordentlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die DEWB AG ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sie nur noch mit 50 Prozent oder weniger an der DEWB GmbH beteiligt ist.

Wenn dieser Vertrag endet, hat die DEWB AG den Gläubigern der DEWB GmbH nach § 303 AktG Sicherheit zu leisten.

4. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

Jena, 22. Mai 2019 Jena, 22. Mai 2019
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Deutsche Effecten- und Wechsel-
Beteiligungsgesellschaft AG
DEWB Effecten GmbH

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden folgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.dewb.de

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich sein und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft bzw. der DEWB Effecten GmbH (Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena, Empfang 1. Obergeschoss) zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein:

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und DEWB Effecten GmbH vom 22. Mai 2019;

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der DEWB Effecten GmbH;

die festgestellten Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017;

Da die DEWB Effecten GmbH erst am 14. September 2018 gegründet wurde und durch Eintragung im Handelsregister am 28. September 2018 entstanden ist, endet ihr erstes (Rumpf-)Geschäftsjahr erst am 31. Dezember 2018, sodass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung noch keine festgestellten Jahresabschlüsse der DEWB Effecten GmbH vorliegen, die zugänglich gemacht oder ausgelegt werden können.

Die Durchführung einer Prüfung des Ergebnisabführungsvertrags und die Erstellung eines Prüfungsberichts sind gemäß § 293 b Abs. 1 Halbsatz 2 AktG nicht erforderlich, da die Gesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der DEWB Effecten GmbH hält.

II. Weitere Angaben und Hinweise Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1. Ausgelegte Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena) und während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018;

der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018;

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich und kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.

Diese Einberufung einschließlich der Tagesordnung sowie die vorgenannten Unterlagen sind auch im Internet unter

www.dewb.de

im Bereich „Investor Relations“ veröffentlicht.

2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 16.750.000,00 EUR und ist eingeteilt in 16.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) oder auf elektronischem Weg angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (10. Juli 2019, 24:00 Uhr) zugehen:

DEWB AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter, auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (26. Juni 2019, 00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) sich beziehender, besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus (§ 15 Absatz 2 der Satzung). Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

4. Stimmrechtsvertretung, Anträge und Wahlvorschläge

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Auch in diesem Fall ist jedoch für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht (einschließlich derer für den Stimmrechtsvertreter), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution, bevollmächtigt wird. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wie in den Vorjahren bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft wird hierzu einen Stimmrechtsvertreter benennen.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall Weisungen in Textform (§ 126b BGB) für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Hierzu können sie das vorbereitete Weisungsformular nutzen. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 16. Juli 2019, 12:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift zu senden:

DEWB AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen oder erteilte Weisungen zu ändern.

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter

www.dewb.de

im Bereich „Investor Relations“ zum Download bereit.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind an nachstehende Adresse zu richten: Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena, Fax: +49 (0)3641 31 000 40 oder per E-Mail an

ir@dewb.de

Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.dewb.de

im Bereich „Investor Relations“ unverzüglich zugänglich gemacht, wenn diese Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung einschließlich der Begründung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird), also bis zum 2. Juli 2019, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung eines Gegenantrags insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

5. Organisatorischer Hinweis

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena, Fax: +49 (0)3641 31 000 40 oder per E-Mail an ir@dewb.de) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.

6. Hinweis zum Datenschutz

1.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Gesellschaft (Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Fraunhoferstraße 1, 07743 Jena). Sie erreichen die Gesellschaft unter:

info@dewb.de
2.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Diese Daten erhält die Gesellschaft von LINK Market Services GmbH. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.

Daneben verwendet die Gesellschaft Ihre Daten ggf. zu Zwecken, die mit diesen Zwecken vereinbar sind (insbesondere zur Erstellung von Statistiken, z.B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für Übersichten der größten Aktionäre). Darüber hinaus verarbeitet die Gesellschaft Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

In Einzelfällen kann die Gesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten nach Art. 6 Abs.1 f) DSGVO verarbeiten. Das ist z. B. der Fall, wenn die Gesellschaft bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre oder Gruppen von Aktionären aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausnehmen müssen, um Rechtsvorschriften bestimmter Länder nicht zu verletzen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c und Abs. 4 DSGVO.

3.

Empfänger personenbezogener Daten

Die Gesellschaft bedient sich externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über Sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten werden Ihre Daten ggf. auch an Behörden oder Gerichte weitergegeben.

Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

4.

Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Grundsätzlich anonymisiert oder löscht die Gesellschaft sämtliche personenbezogenen Daten, sobald und soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten (nach dem AktG, dem HGB, der AO oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung. Die oben genannten Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen werden (vorbehaltlich spezieller rechtlicher Anforderungen) regelmäßig nach drei Jahren gelöscht.

Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten anwendbar sein sollten, müssen die Daten regelmäßig noch zehn Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn das im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die Gesellschaft oder seitens der Gesellschaft geltend gemacht werden, erforderlich ist (gesetzliche Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren)

5.

Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht

Ihnen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

 

Jena, im Juni 2019

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG

Der Vorstand

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