Deutsche Eigenheim Union AG – Einladung zur Hauptversammlung

Deutsche Eigenheim Union AG

Berlin

ISIN: DE000A0STWH9

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 6. Juli 2022, um 11:00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Am Schillertheater 2, Raum VR2, 10625 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Eigenheim Union AG zum 31.
Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Konzernlageberichts
der Deutsche Eigenheim Union AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 127.095,93 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern

Das Aufsichtsratsmitglied Peter Marggraff ist am 31.03.2022 gestorben. Die Aufsichtsratsmitglieder
Silke Mihr und Prof. Dr. Constantin Carl Henry Schubart legen ihr Mandat als Aufsichtsrat
der Deutsche Eigenheim Union AG mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung nieder,
um eine Neuwahl des kompletten Aufsichtsrates zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Satzung aus drei Mitgliedern. Sämtliche
Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung
gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum
Aufsichtsratsmitglied bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zu Aufsichtsratsmitglieder wählen:

a)

Prof. Dr. Constantin Carl Henry Schubart, wohnhaft: 14193 Berlin

b)

Prof. Dr. iur. h.c. Radoslaw Niecko, wohnhaft: 14513 Teltow

c)

Karl-Heinz Fürst von Sayn-Wittgenstein, wohnhaft: 10785 Berlin

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Berlin, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2022 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am
Mittwoch, 15. Juni 2022 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft
sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 29.
Juni 2022 (24.00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG,
welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen ist, in Feld C5 der
Tabelle 3 der EU-DVO 2018/​1212 als Aufzeichnungsdatum der 22. Tag vor der Hauptversammlung
angegeben wird. In dieser Hinsicht folgt die Gesellschaft der Empfehlung des Umsetzungsleitfadens
des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für
den deutschen Markt. Dieses in der Mitteilung gemäß § 125 AktG genannte Aufzeichnungsdatum
(im vorliegenden Fall: 14. Juni 2022) ist daher nicht identisch mit dem gesetzlichen
Nachweisstichtag (sog. Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG. Denn gemäß dieser
aktienrechtlichen Vorschrift bezieht sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (im vorliegenden Fall den 15. Juni 2022,
0.00 Uhr (MESZ)).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform
(§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

Deutsche Eigenheim Union AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu
verlangen.

Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl
spätestens bis zum Ablauf des Samstags, 11. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender
Adresse zugehen:

Deutsche Eigenheim Union AG
Ringbahnstraße 16/​18/​20
12099 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 845 18 723

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/​oder
Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum
Ablauf des Dienstags, 21. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an folgende Adresse
zu übermitteln:

Deutsche Eigenheim Union AG
Ringbahnstraße 16/​18/​20
12099 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 845 18 723

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich
unter der Internetadresse

http:/​/​www.deutsche-eigenheim-union.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse
veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der gebilligte Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2021, der Konzernlagebericht der Deutsche Eigenheim Union AG für
das Geschäftsjahr 2021, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2021 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ringbahnstraße 16/​18/​20, 12099
Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesendet.

Berlin, im Mai 2022

Deutsche Eigenheim Union AG

Der Vorstand

 

Datenschutz

Die Deutsche Eigenheim Union AG verarbeitet personenbezogene Daten, wie z.B. Name,
Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien
und Nummer der Eintrittskarte, auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um
den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme
an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
angefallenen Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung
nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die Verarbeitung ist die Deutsche Eigenheim Union
AG die verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der Deutsche Eigenheim Union AG – Link Market Services GmbH, Landshuter
Allee 10, 80367 München – welcher zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt
wird, erhält von der Deutsche Eigenheim Union AG nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Aktionäre haben gegenüber der Deutsche Eigenheim Union AG hinsichtlich der sie
betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung,
auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein
Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Deutsche
Eigenheim Union AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

Deutsche Eigenheim Union AG
Ringbahnstraße 16/​18/​20
12099 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 845 18 723

Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
durch uns zu beschweren. Unsere Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

 

Michelle Mayrhofer
Deutsche Eigenheim Union AG
Ringbahnstraße 16/​18/​20
12099 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 845 18 723
E-Mail: info@deutsche-eigenheim-union.de

Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in Deutschland verbreiten.

 

Berlin, im Mai 2022

Deutsche Eigenheim Union AG

Der Vorstand

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