Deutsche EuroShop AG, Hamburg – Bezugsangebot (ISIN: DE0007480204 / WKN: 748020 – Ausgabe von bis zu 14.710.375 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag)

Deutsche EuroShop AG

Hamburg

– ISIN: DE0007480204 /​ WKN: 748020 –

Bezugsangebot an die Aktionäre
der
Deutsche EuroShop AG

Aufgrund eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg (die „Gesellschaft“, und zusammen mit ihren zum jeweiligen Zeitpunkt konsolidierten Tochtergesellschaften „Deutsche EuroShop“), vom 30. August 2022, mit dem die Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“) in § 5 geändert wurde, ist der Vorstand der Gesellschaft (der „Vorstand“) ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. August 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (der „Aufsichtsrat“) durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt €18.535.078,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2022“). Das Genehmigte Kapital 2022 wurde am 16. September 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (das „Handelsregister“) eingetragen und wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Am 12. Januar 2023 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, die Ermächtigung gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2022) teilweise auszuüben und das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 14.710.375 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2022 („Neue Aktien“) um bis zu € 14.710.375,00 gegen Bar- und Sacheinlagen zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Die Neuen Aktien vermitteln die gleichen satzungsmäßigen Rechte wie die bestehenden Aktien.

Die Neuen Aktien werden mit Ausnahme von Spitzenbeträgen, für die die Bezugsrechte ausgeschlossen wurden, den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten (das „Bezugsangebot“).

Auf der Grundlage eines Übernahmevertrags vom 12. Januar 2023 (der „Übernahmevertrag“) hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland („Deutsche Bank“ oder „Emissionsbank“) mit der Gesellschaft vereinbart, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis von 21:5 zum Bezugspreis von € 21,50 (der „Bezugspreis“) je Neuer Aktie gemäß § 186 Absatz 5 Aktiengesetz zum mittelbaren Bezug anzubieten und die gegen Zahlung des Bezugspreises in Bar von Inhabern von Bezugsrechten (wie nachfolgend definiert) bezogenen Neuen Aktien gemäß den nachfolgenden Bedingungen für Zwecke der Abwicklung des Angebots (wie nachstehend definiert) zu zeichnen und zu übernehmen.

Die Kapitalerhöhung wird als sogenannte gemischte Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen durchgeführt. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt grundsätzlich gegen Bareinlagen. Nur soweit nicht alle Bezugsrechte ausgeübt wurden, sollen bestimmte Investoren (darunter derzeitige Aktionäre), denen das Recht eingeräumt wurde und die auf Anforderung der Gesellschaft auch verpflichtet sind, unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Platzierung nicht bezogener Neuer Aktien Kaufpreisforderungen (einschließlich darauf aufgelaufener Zinsen) gegen die Deutsche EuroShop AG bzw. ihre 100%ige Tochtergesellschaft DES Beteiligungs GmbH & Co. KG (jeweils „eine Käuferin“) auf Zahlung des von der jeweiligen Käuferin als Gegenleistung für ihren Erwerb bestimmter Minderheitsbeteiligungen (die „Minderheitsbeteiligungen“) an Immobilienobjektgesellschaften, an denen die Deutsche EuroShop bereits beteiligt ist, im Wege einer Sacheinlage einbringen können (siehe Abschnitt „Platzierung von Neuen Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden“).

Die Depotbanken werden voraussichtlich am 17. Januar 2023 den Wertpapierdepots der Aktionäre der Gesellschaft die auf die sämtlich in Girosammelverwahrung gehaltenen bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0007480204 /​ WKN: 748020) entfallenden Bezugsrechte (ISIN: DE000A32VPR6 /​ WKN: A32VPR) (die „Bezugsrechte“), gemäß dem Stand des jeweiligen Depots am 16. Januar 2023, abends, unter Berücksichtigung noch nicht abgewickelter Börsengeschäfte gutschreiben (Berechtigungstag). Am 19. Januar 2023 wird die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland („Clearstream“), den Depotbanken die Bezugsrechte gemäß dem Saldo am 18. Januar 2023, abends, automatisch gutschreiben (Record Date). Ab dem 17. Januar 2023 werden die Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ gehandelt.

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts im Zeitraum

von einschließlich 17. Januar 2023 bis 30. Januar 2023
(die „Bezugsfrist“)

über ihre Depotbank bei der nachstehend genannten Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden wertlos. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird kein Ausgleich gewährt.

Den Anlegern wird empfohlen, den entsprechenden Anweisungen ihrer Depotbank zu folgen.

Die Ausübung der Bezugsrechte und der Erhalt der Neuen Aktien setzt die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister voraus und unterliegt außerdem den nachstehend im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ beschriebenen weiteren Beschränkungen.

Bezugsstelle

Die Deutsche Bank handelt als Hauptbezugsstelle („Bezugsstelle“).

Bezugsverhältnis

Auf jede Aktie der Gesellschaft mit der ISIN DE0007480204 entfällt ein Bezugsrecht.

Gemäß dem Bezugsverhältnis von 21:5 (das „Bezugsverhältnis”) können die Inhaber von Bezugsrechten jeweils 5 Neue Aktien für jeweils 21 gehaltene Bezugsrechte beziehen. Es ist nicht möglich, Bruchteile von Neuen Aktien zu beziehen. Ein Bezug von weniger als 5 Neuen Aktien ist ebenfalls möglich; in diesem Fall verbleibende Bruchteile von Bezugsrechten, die nicht benötigt werden, verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist.

Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat sich ein Aktionär der Gesellschaft dazu bereit erklärt, auf die Ausübung von 19 auf seinen Aktienbestand entfallenden Bezugsrechten zu verzichten.

Bezugspreis

Der Bezugspreis für jede Neue Aktie beträgt € 21,50 (der „Bezugspreis“).

Der Bezugspreis für die gegen Bareinlage gezeichneten Neuen Aktien ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, d. h. am 30. Januar 2023, vorbehaltlich einer Verlängerung der Bezugsfrist, zu entrichten. Das Datum, an dem die Zahlung bei der Bezugsstelle eingeht, ist dafür entscheidend, ob die Bezugsrechte rechtzeitig ausgeübt wurden. Sobald Bezugsrechte ausgeübt wurden, ist die entsprechende Zeichnung verbindlich und kann nicht mehr gekündigt werden, weder ganz noch teilweise.

Provisionen

Die Depotbanken werden für die Ausübung der Bezugsrechte die übliche Bankprovision berechnen.

Handel mit Bezugsrechten

Die Bezugsrechte sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei übertragbar.

Die Bezugsrechte (einschließlich Bruchteilen von Bezugsrechten) bezüglich der Neuen Aktien werden im Zeitraum vom 17. Januar 2023 bis einschließlich 25. Januar 2023 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA and XETRA Frankfurt Specialist) gehandelt werden. Der Preis der Bezugsrechte wird fortlaufend während der üblichen Handelszeiten ermittelt. Am 25. Januar 2023 endet der Bezugsrechtshandel auf XETRA mit einer Schlussauktion, die frühestens um 11:45 Uhr Mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) beginnt, und auf XETRA Frankfurt Spezialist mit einer eigenständigen Sonderauktion, die um 12:00 Uhr MEZ beginnt..Weder die Gesellschaft noch die Bezugsstelle haben die Zulassung der Bezugsrechte zum Handel an einer anderen Börse beantragt noch beabsichtigen sie, dies zu tun. Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben, sondern verkaufen wollen, müssen ihrer Depotbank rechtzeitig vor Ablauf des Bezugsrechtshandels eine entsprechende Anweisung erteilen.

Verpflichtung von Aktionären zur Ausübung bzw. zur Nicht-Ausübung von Bezugsrechten

Die DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H., eine indirekte Tochtergesellschaft des Hamburger Unternehmers Alexander Otto, hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Bezugsrechte, die auf die von ihr direkt gehaltenen 9.300.000 Aktien entfallen, gegen Zahlung des Bezugspreises in bar auszuüben und hat in diesem Zusammenhang das Recht erhalten die entsprechende Zahl von Neuen Aktien direkt zu zeichnen.

Darüber hinaus haben die Hercules BidCo GmbH, Hamburg, bezüglich der auf die von ihr direkt und indirekt gehaltenen 39.761.823 Aktien, sowie Alexander Otto und die Gesellschaften Kommanditgesellschaft ARENA Vermögensverwaltung (G.m.b.H. & Co.) und Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., die von ihm kontrolliert und ihm wirtschaftlich zuzurechnen sind, bezüglich der auf die von ihm bzw. ihnen gehaltenen 351.000 Aktien, 880.391 bzw. 1.181.211 Aktien entfallenden Bezugsrechte gegenüber der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet.

Platzierung von Neuen Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt wurden

Neue Aktien, die nicht infolge der Ausübung von Bezugsrechten bezogen wurden, werden von der Gesellschaft bestimmten Investoren (darunter derzeitige Aktionäre) (die „Sacheinleger“), die Minderheitsbeteiligungen an die Deutsche EuroShop auf der Grundlage mehrerer Anteilskaufverträge vom 12. Januar 2023 veräußert haben, angeboten (die „Rumpfplatzierung“, zusammen mit dem Bezugsangebot das „Angebot“). Jedem der Sacheinleger wurde das Recht eingeräumt und jeder der Sacheinleger ist auf Verlangen der Gesellschaft auch verpflichtet, an der Rumpfplatzierung unter bestimmten Bedingungen teilzunehmen und die dem jeweiligen Sacheinleger zugeteilten Neue Aktien gegen vollständige oder teilweise Sacheinlage seines jeweiligen Anspruchs auf Zahlung des von der Deutsche EuroShop AG bzw. ihrer 100%igen Tochtergesellschaft DES Beteiligungs GmbH & Co. KG zu zahlenden Kaufpreises, einschließlich darauf entfallender Zinsen (die „Kaufpreisforderungen“) zu zeichnen, jedoch nur insoweit, als die jeweilige Kaufpreisforderung nicht von der Deutsche EuroShop mit Mitteln aus dem Emissionserlös aus der Ausübung von Bezugsrechten gegen Zahlung des Bezugspreises in bar beglichen wird (siehe Abschnitt „Verwendung des Emissionserlöses“).

Der Platzierungspreis für jede Neue Aktie, die im Rahmen der Rumpfplatzierung zugeteilt wird, entspricht dem Bezugspreis (der „Platzierungspreis“) und wird durch die vollständige oder teilweise Einbringung der jeweiligen Kaufpreisforderungen unter Zugrundelegung ihres Nennwerts als Sacheinlage und gemäß den Bedingungen der zwischen der Gesellschaft und den jeweiligen Sacheinlegern abzuschließenden Einbringungsverträgen erbracht.

Die Rumpfplatzierung erfolgt nur als Privatplatzierung in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten („U.S.“) auf der Grundlage von Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) und außerhalb von Australien, Kanada und Japan.

Ausgabe von Aktienurkunden und Lieferung der Neuen Aktien

Vorbehaltlich einer Verlängerung der Bezugsfrist wird die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung voraussichtlich am oder um den 3. Februar 2023 im Handelsregister erfolgen. Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream hinterlegt wird. Nach der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ausgeschlossen.

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und der Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse bei gleichzeitiger Zulassung zum Teilsegment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) werden Inhabern von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte ausgeübt haben, oder Anlegern, denen im Rahmen der Privatplatzierung nicht bezogene Neue Aktien zugeteilt wurden, die von ihnen bezogenen bzw. die ihnen zugeteilten Neuen Aktien im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt. Die Neuen Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots gezeichnet oder im Rahmen der Rumpfplatzierung zugeteilt verkauft wurden, werden voraussichtlich am 8. Februar 2023, frühestens jedoch am zweiten Börsenhandelstag nach der Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel in Frankfurt am Main, geliefert. Die Aktionäre bzw. Anleger erhalten die Neuen Aktien als Miteigentumsanteile an der entsprechenden Globalurkunde. Die Neuen Aktien sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und sind mit keinen zusätzlichen Rechten oder Vorteilen verbunden.

Börsenzulassung und Handel der Neuen Aktien

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 17. Januar 2023 beantragt werden. Der entsprechende Zulassungsbeschluss wird voraussichtlich am oder um den 6. Februar 2023, jedoch nicht vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, ergehen. Es ist vorgesehen, sämtliche ausgegebenen Neuen Aktien am oder um den 8. Februar 2023 in die bestehende Notierung der börsennotierten Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0007480204 /​ WKN: 748020) einbeziehen zu lassen. Sollte sich die Eintragung der Kapitalerhöhung oder die Börsenzulassung der Neuen Aktien verzögern, erfolgt die Lieferung der Neuen Aktien sowie die Einbeziehung in die bestehende Notierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (zur Lieferung der Neuen Aktien im Falle einer Kündigung des Übernahmevertrags siehe Abschnitt „Wichtige Hinweise“).

Verwendung des Emissionserlöses

Soweit die Gesellschaft Emissionserlöse aus der Ausübung von Bezugsrechten gegen Zahlung des Bezugspreises in bar erhält, werden diese Erlöse zur vollständigen oder teilweisen Begleichung der verbleibenden Kaufpreisforderungen verwendet, wobei ein Betrag von rund € 11,6 Mio. für die Begleichung etwaiger weiterer Kaufpreisforderungen aus einem möglichen künftigen Erwerb zusätzlicher Minderheitsanteile an der Saarpark-Center Neunkirchen KG, über die bislang keine Kaufverträge geschlossen wurden, vorübergehend reserviert wird (die „Zusätzlichen Kaufpreisansprüche“). Der Umfang der Kapitalerhöhung wurde so festgesetzt, dass sämtliche Kaufpreisforderungen und die erwarteten Zusätzlichen Kaufpreisforderungen beglichen oder erworben werden können, entweder gegen Barzahlung oder im Wege der Sacheinlage. Die Kosten des Angebots werden von der Gesellschaft aus vorhandenen Mitteln getragen.

Wichtige Hinweise

Aktionären und anderen Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder die Veräußerung von Bezugsrechten oder den Erwerb von Aktien der Gesellschaft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und auf der Investor Relations-Internetseite der Gesellschaft (https:/​/​www.deutsche-euroshop.de/​investor-relations) veröffentlichten Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 13. Januar 2023 aufmerksam zu lesen und insbesondere die darin im Kapitel „1. Risikofaktoren“ beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Die Emissionsbank ist berechtigt, unter bestimmten Umständen den Übernahmevertrag zu kündigen. Zu diesen Umständen gehören neben dem Nichteintritt bestimmter aufschiebender Bedingungen für die Zeichnung der Neuen Aktien und die Zahlung des Bezugspreises insbesondere der Eintritt oder wahrscheinliche Eintritt einer wesentlichen nachteiligen Änderung in den nationalen oder internationalen wirtschaftlichen, politischen oder finanziellen Rahmenbedingungen, einer wesentlichen Beschränkung des Wertpapierhandels oder der Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft. Die Verpflichtungen der Emissionsbank nach dem Übernahmevertrag enden ferner, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 6. Februar 2023, 24:00 Uhr MEZ, in das Handelsregister eingetragen ist und sich die Gesellschaft und die Emissionsbank nicht auf einen späteren Termin geeinigt haben. Darüber hinaus haben sowohl die Gesellschaft als auch die Emissionsbank das Recht, den Übernahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Im Falle einer Kündigung des Übernahmevertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und einer erfolgreichen Rücknahme der entsprechenden Anmeldung auf Eintragung verfallen die Bezugsrechte ohne Kompensation, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeübt wurden. In einem solchen Fall wird eine umgekehrte Transaktion im Zusammenhang mit dem Handel von Bezugsrechten nicht stattfinden und Anleger, die Bezugsrechte erworben haben, könnten einen Verlust erleiden. Sollten zum Zeitpunkt der Beendigung bereits Verkäufe von Neuen Aktien getätigt worden sein, trägt der Verkäufer der betreffenden Neuen Aktien zudem das Risiko, seiner Lieferverpflichtung durch Lieferung von Neuen Aktien nicht nachkommen zu können. Im Falle einer Kündigung des Übernahmevertrags nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister oder falls die entsprechende Anmeldung nicht mehr zurückgenommen werden konnte wird das Angebot abgewickelt und sind Investoren zur Zahlung des Bezugspreises bzw. des Platzierungspreises aus der Rumpfplatzierung verpflichtet, soweit diese nicht bereits erfolgt ist; dies kann zur Lieferung von Neuen Aktien führen, die noch nicht zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind.

In Anbetracht der aktuell hohen Volatilität der Aktienpreise und des Marktumfeldes, sollten Anleger Informationen über den jeweils aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft einholen, bevor sie ihre Bezugsrechte hinsichtlich der Neuen Aktien zum Bezugspreis ausüben, Bezugsrechte erwerben oder in Aktien der Gesellschaft investieren.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten werden. Die Annahme dieses Angebots kann im außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Europäischer Wirtschaftsraum

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der Bundesrepublik Deutschland darf das Bezugsangebot nur an qualifizierte Anleger (qualified investors) gemäß Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/​1129 gerichtet werden. Darüber hinaus können nationale Beschränkungen gelten. Aus diesem Grund werden die Depotbanken im Falle von im Ausland ansässigen Zeichnungsberechtigten angewiesen, sich über etwaige Beschränkungen zu informieren, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten. Weder die Gesellschaft noch die Bezugsstelle übernehmen irgendeine Verantwortung für die Einhaltung ausländischer Rechtsvorschriften und die Übermittlung des Bezugsangebots oder das Angebot bzw. den Verkauf der Bezugsrechte und der Neuen Aktien in diese(n) Ländern.

Vereinigte Staaten von Amerika

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind nicht und werden nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act oder den Wertpapiergesetzen einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, ihrer Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder des District of Columbia registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten weder angeboten, verkauft noch anderweitig übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Befreiung von der Registrierungspflicht des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht der Registrierungspflicht des Securities Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten.

Australien, Kanada, Japan sowie andere Jurisdiktionen

Das Bezugsangebot darf, ebenso wie alle sonstigen Dokumente, die sich auf die Ausübung der Bezugsrechte beziehen, weder per Post noch in anderer Weise nach Australien, Kanada oder Japan oder in andere Jurisdiktionen, in denen das Angebot bzw. der Verkauf gesetzwidrig sind, versendet werden, und ein Verkauf der Neuen Aktien und der entsprechenden Bezugsrechte für die Neuen Aktien an Personen in diesen Ländern ist nicht zulässig.

Personen, die beabsichtigen, dieses Bezugsangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzunehmen, werden dazu aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft darf das Bezugsangebot ohne Genehmigung der Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

 

Hamburg, im Januar 2023

Deutsche EuroShop AG

Der Vorstand

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