Deutsche EuroShop AG, Hamburg – Dividendenbekanntmachung und Bekanntmachung über Gewinnverwendungsbeschluss (ISIN DE 0007480204 – Eindeutige Kennung des Unternehmensereignisses: DEQ092022DIV)

Deutsche EuroShop AG

Hamburg

– ISIN DE 0007480204 –

Eindeutige Kennung des Unternehmensereignisses: DEQ092022DIV

Dividendenbekanntmachung und Bekanntmachung über Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 30. August 2022 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 61.818.600,14 €

a)

einen Teilbetrag in Höhe von 61.783.594,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden

und

b)

den verbleibenden Teilbetrag von 35.006,14 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 2. September 2022 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Die Dividende von insgesamt 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie wird in Höhe von 0,09 € aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet.

Für den Teil der Dividende, der nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet wird (0,91 €), erfolgt die Auszahlung grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

Soweit die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären unterliegt der diesbezügliche Teil der Dividende im Regelfall nicht der Besteuerung und eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende insoweit nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – insoweit die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

 

Hamburg, im August 2022

Deutsche EuroShop AG

Der Vorstand

 

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