Deutsche EuroShop AG – Ordentliche Hauptversammlung

Deutsche EuroShop AG

Hamburg

WKN: 748 020 /​ ISIN: DE0007480204

Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEQ062022oHV

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

am Donnerstag, 23. Juni 2022, um 10:00 Uhr
(mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ).

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre (gemeint sind in dieser Einladung stets alle Geschlechter, aus
Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
im Saseler Damm 39a, 22395 Hamburg, statt.

Die Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren
Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse

www.deutsche-euroshop.de/​HV

im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend im Anschluss an die Tagesordnung,
insbesondere unter „IV.2. Verfahren der Stimmrechtsausübung“.

 
I.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts über die Lage
der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2021 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und
315a Handelsgesetzbuch

Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz am 21. April 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von 61.818.600,14 €

a) einen Teilbetrag in Höhe von 61.783.594,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von
1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden

und

b)

den verbleibenden Teilbetrag von 35.006,14 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 28. Juni 2022,
fällig.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022
zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/​909/​EG
der Kommission).

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat
erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen
zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und
seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
begründen können.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021

Gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten
Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und den Vermerk über dessen Prüfung
durch den Abschlussprüfer finden Sie unter Ziffer II dieser Einberufung sowie im Geschäftsbericht
2021 und unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz sowie
§ 8 Absatz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Reiner Strecker, Frau Karin Dohm und
Herr Klaus Striebich enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2022. Frau
Dohm und Herr Striebich haben erklärt, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung
zu stehen.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig
als Nominierungsausschuss fungiert, vor,

Herrn Reiner Strecker, selbstständiger Unternehmensberater, Wuppertal, wohnhaft in
Wuppertal,

für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das
erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung
2024, sowie

Frau Chantal Schumacher, Global Program Director, Allianz SE, München, wohnhaft in
München,

Herrn Dr. Georg Allendorf, Unternehmensberater, Allendorf Consulting, Flörsheim-Dalsheim,
wohnhaft in Flörsheim-Dalsheim,

jeweils für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung
2027, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Herr Reiner Strecker ist bei folgenden Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:

Carl Kühne KG (GmbH & Co.), Hamburg (Vorsitz)

Eckes AG, Nieder-Olm (Vorsitz) und

akf Bank GmbH & Co. KG, Wuppertal

Frau Chantal Schumacher ist bei folgenden Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:

SCOPE SE & Co. KGaA, Berlin

Herr Dr. Georg Allendorf ist bei folgenden Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:

Aktiengesellschaft für Kind und Familie, Worms (Vorsitz)

Die vorgenannten Aufsichtsratskandidaten stehen in keiner relevanten persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur Deutsche EuroShop AG oder zu deren Konzernunternehmen
oder den Organen der Deutsche EuroShop AG oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat
beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und dienen der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Die Ziele und das Kompetenzprofil
für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung
zur Unternehmensführung im Abschnitt Corporate Governance 2021 veröffentlicht. Diese
ist im Geschäftsbericht 2021 sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.deutsche-euroshop.de/​EZU

enthalten.

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex werden die vorgeschlagenen Kandidaten
darauf achten, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung
steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert,
dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Dem Aufsichtsrat wird nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten eine nach Einschätzung
des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. Herr Reiner
Strecker verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Frau Chantal
Schumacher verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und auf dem
Gebiet der Abschlussprüfung. Herr Dr. Georg Allendorf ist mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Herr Reiner Strecker wird im Falle seiner Wahl erneut für den Vorsitz des Aufsichtsrats
kandidieren.

Den Lebenslauf der vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

Die Wahl wird entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl
durchgeführt.

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2017 und
die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderung

Das von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene
und in § 5 der Satzung niedergelegte genehmigte Kapital 2017 läuft zum 27. Juni 2022
aus. Um der Gesellschaft auch in Zukunft entsprechende Flexibilität zu bieten, soll
das bestehende genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und durch ein neues genehmigtes
Kapital 2022 ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Die von der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene
Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital 2017)
wird aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 22. Juni 2027 einmal oder mehrfach in Teilbeträgen um insgesamt
bis zu 12.356.718 € durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien
gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die neuen Aktien können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des
§ 186 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz erfüllendes Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

(1)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; und

(2)

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen
Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht
wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
§ 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals
nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt
der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die
zur Bedienung von Bezugsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben
werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit
dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Begrenzung
Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung
zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen
der Aktienausgabe festzulegen.

c)

§ 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 22. Juni 2027 einmal oder mehrfach in Teilbeträgen um insgesamt
bis zu 12.356.718 € durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien
gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Die neuen Aktien können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des
§ 186 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz erfüllendes Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

a)

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; und

b)

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen
Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht
wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß
§ 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals
nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt
der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur
Bedienung von Bezugsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben
werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit
dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Zahl Aktien
anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung
zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen
der Aktienausgabe festzulegen.“

 
II.

Vergütungsbericht und Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer zu Punkt
6 der Tagesordnung

Dieser Vergütungsbericht stellt die Bestandteile und die Wirkungsweise der Vergütungslogik
sowie die Höhe der individuellen Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat
dar.

Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
der Deutsche EuroShop AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:

https:/​/​www.deutsche-euroshop.de/​verguetung

Leitlinien und Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstände der Deutsche EuroShop
AG

Die Geschäftsstrategie der Deutsche EuroShop AG zielt darauf ab, Investments in qualitativ
hochwertige Shoppingcenter in Innenstadtlagen und etablierten Standorten zu tätigen,
die das Potenzial für eine stabile und dauerhafte Wertentwicklung aufweisen und die
Erzielung eines möglichst hohen Liquiditätsüberschusses aus der Vermietung der Shoppingcenter
ermöglichen. Die strategischen Vorgaben sind darauf ausgerichtet, die erfolgreiche
Positionierung des Unternehmens im europäischen Wettbewerb zu festigen und den Wert
des Unternehmens für seine Anteilseigner nachhaltig zu steigern. Der Erfolg dieser
Entwicklung wird anhand von Leistungskriterien gemessen und entsprechend in der Vorstandsvergütung
berücksichtigt. Die Vergütung bietet dem Vorstand damit einen wirkungsvollen Anreiz
zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsstrategie. Aus diesem Grund setzt sich die
Vergütung auch maßgeblich aus variablen Bestandteilen zusammen, welche das Erreichen
gesetzter Ziele honorieren und bei Nichterreichen die Vergütung reduzieren. Dadurch
wird ein direkter Zusammenhang zwischen Unternehmenserfolg und Vergütung hergestellt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Grundzüge des neuen, im Jahr 2021 beschlossenen Vergütungssystems

Die Deutsche EuroShop AG hat im Jahr 2021 für die Mitglieder des Vorstands ein Vergütungssystem
gem. § 87a AktG erarbeitet, welches vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums
am 9. April 2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit 99,54
% Zustimmung gebilligt wurde. Es orientiert sich an der strategischen Ausrichtung
der Gesellschaft und erfüllt die regulatorischen Anforderungen des Aktiengesetzes
(AktG) sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Die nachfolgende Übersicht stellt die grundlegenden Komponenten des Vergütungssystems
und ihre Ausgestaltung dar:

 

 

Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ist definiert als die Summe aus Jahresgrundvergütung,
Nebenleistungen, betrieblicher Altersversorgung sowie STI und LTI (jeweils unter der
Annahme einer Zielerreichung von 100 %). Die Jahresgrundvergütung entspricht hierbei
zwischen 40 % – 50 % der Ziel-Gesamtvergütung. Der STI macht rund 20 % – 25 % und
der LTI ca. 25 % – 30 % der Ziel-Gesamtvergütung aus. Auf die betriebliche Altersversorgung
entfallen rund 5 % und auf die Nebenleistungen rund 2 % – 4 % der Ziel-Gesamtvergütung.
Der signifikante Anteil der variablen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung
und das höhere Gewicht des LTI im Vergleich zum STI unterstreichen den „Pay for Performance“-Ansatz
und die Ausrichtung der Vergütung auf den langfristigen und nachhaltigen Erfolg der
Deutsche EuroShop AG.

Wie in § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gefordert, hat der Aufsichtsrat eine individuelle
Begrenzung der Vergütung festgelegt. Die Höhe dieser Maximalvergütung je Vorstandsmitglied
beträgt demnach für jedes Geschäftsjahr 1.100.000 €. Diese Maximalvergütung beschränkt
zusätzlich die Auszahlungen aller für ein Geschäftsjahr gewährten Vergütungskomponenten
(Jahresgrundvergütung, Nebenleistungen, betriebliche Altersversorgung sowie STI und
LTI) unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt deren Auszahlung erfolgt.

Das Vergütungssystem wird bei neuen oder verlängerten Vorstandsmandaten zur Anwendung
kommen und wird somit erstmalig mit Verlängerung des Vorstandsvertrags für Herrn Wellner
ab 1. Januar 2022 angewendet. Für das Jahr 2022 erhält Herr Wellner eine fixe Jahresgrundvergütung
von 390.000 €, die Zielwerte betragen für den STI 190.000 € und für den LTI 215.000
€. Die aktuelle Vertragslaufzeit des Vorstandsvertrages von Herrn Borkers läuft bis
zum 30. September 2022.

Vergütungspraxis im Geschäftsjahr 2021

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtete sich im Geschäftsjahr 2021 noch nach
den beim Vertragsabschluss einzelvertraglich definierten Regelungen. Die in diesen
Vorstandsverträgen vereinbarte Vergütung setzt sich aus erfolgsunabhängigen (festen)
und erfolgsabhängigen (variablen) Komponenten zusammen. Die feste Vergütung umfasst
die Grundvergütung sowie Nebenleistungen und teilweise eine betriebliche Altersversorgung.
Die variable Vergütung spiegelt die Performance eines Geschäftsjahres sowie die langfristige
Unternehmensentwicklung wider, erfolgsabhängig kommen daher eine kurzfristige variable
Vergütung (Tantieme) und eine langfristige variable Vergütung (Long-Term-Incentive)
zur Anwendung.

Bei der Festlegung der Zielvergütung hat sich der Aufsichtsrat an der Unternehmensgröße,
-komplexität und -struktur der Deutsche EuroShop AG orientiert. Des Weiteren wurden
die wirtschaftliche sowie finanzielle Lage der Gesellschaft, die Struktur und Höhe
der Vorstandsvergütung in vergleichbaren Unternehmen, die Aufgabenbereiche der einzelnen
Vorstandsmitglieder und das interne Vergütungsumfeld berücksichtigt.

Feste Vergütung

Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Jahresgrundvergütung, die
sich an der Position, den Aufgaben und dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds
orientiert.

Zusätzlich beinhalten die fixen Vergütungskomponenten weitere Nebenleistungen. Hierzu
zählen im Wesentlichen ein PKW zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie eine Unfallversicherung.
Die Vorstandsmitglieder erhalten zudem einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
in Höhe von 50 % der von ihnen zu zahlenden Beträge, aber maximal in Höhe von 50 %
der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus wurde
für die Vorstandsmitglieder eine marktübliche D&O-Versicherung abgeschlossen.

Betriebliche Altersvorsorge

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 wurde für Herrn Wellner eine beitragsorientierte Leistungszusage
vereinbart. In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft bis 2029 einen unverfallbaren
Anspruch in Höhe von jährlich 50 T€ an eine Unterstützungskasse. Diese Beitragsleistung
erfolgt, auch wenn die Bestellung als Vorstandsmitglied vor dem 62. Lebensjahr endet,
es sei denn, dass Herr Wellner ein Angebot zur Verlängerung seiner Bestellung zu vergleichbaren
Konditionen nicht angenommen hat. Die Beitragspflicht endet ebenfalls im Todes- oder
Berufsunfähigkeitsfall von Herrn Wellner. Sobald Herr Wellner die vertraglich festgelegte
Altersgrenze von 62 Jahren erreicht hat und aus den Diensten der Deutsche EuroShop
AG ausscheidet, wird der resultierende Versorgungsbetrag wahlweise als lebenslange
Rente oder als Einmalzahlung gewährt. Für Herrn Borkers besteht eine Zusage über betriebliche
Altersversorgung, für die die Gesellschaft seit dem 1. Juli 2010 zu Gunsten von Herrn
Borkers Beiträge in Höhe von jährlich 3 T€ an eine Pensionskasse leistet. Diese Beitragszahlungen
laufen bis zum Ausscheiden von Herrn Borkers aus der Gesellschaft bzw. längstens bis
zum 31. Dezember 2029. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Barwert der Altersversorgungszusage
für Herrn Wellner 175 T€ und für Herrn Borkers 47 T€.

Variable Vergütung

Die variablen Vergütungsbestandteile sind sowohl auf das Erreichen jährlicher Ziele
als auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Die kurzfristige
variable Vergütungskomponente und die langfristige variable Vergütungskomponente incentivieren
die Leistung der Vorstandsmitglieder aus unterschiedlichen Perspektiven, über unterschiedlich
lange Performancezeiträume und unter Berücksichtigung verschiedener Leistungskriterien.

Die im Geschäftsjahr 2021 für die variable Vergütung zugrunde gelegten Leistungskriterien
sowie deren Strategiebezug sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Tantieme

Die Tantieme basiert auf einem gewichteten Durchschnitt des Konzern EBT (ohne Bewertungsergebnis)
des aktuellen sowie der zwei vorhergehenden Geschäftsjahre, wobei das EBT des aktuellen
Geschäftsjahres mit 60 %, das EBT des letzten Geschäftsjahres mit 30 % und das des
vorletzten Geschäftsjahres mit 10% gewichtet wird.

Die Höhe der Tantieme errechnet sich für Herrn Wellner als 0,25 % des gewichteten
EBT und für Herrn Borkers als 0,2 % des gewichteten EBT wobei die Auszahlungen auf
423.00 EUR (300.000 EUR) begrenzt sind.

Zusätzlich kann der Aufsichtsrat die Tantieme individuell anpassen. Dazu bewertet
der Aufsichtsrat die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens und führt im Fall
einer Verschlechterung eine entsprechende Anpassung der Tantieme nach freiem Ermessen
durch.

Long Term Incentive Plan

Der Long-Term-Incentive fokussiert auf die langfristige Entwicklung des Unternehmenswerts
der Deutsche EuroShop AG. Die aktuell geltende langfristige variable Vergütung wurde
im Juli 2018 durch die Hauptversammlung gebilligt und lief mit Ende der Performanceperiode
zum 31. Dezember 2021 aus.

Die Höhe der langfristigen variablen Vergütung bemisst sich an der Entwicklung der
Marktkapitalisierung der Deutsche EuroShop AG über den Performancezeitraum vom 1.
Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2021. Für die Vorstandsmitglieder wurden individuelle
Auszahlungsfaktoren festgelegt, mit denen sie anteilig an der Erhöhung der Marktkapitalisierung
beteiligt werden. Für eine Erhöhung der Marktkapitalisierung von bis zu 500 Mio. €
liegt der Auszahlungsfaktor für Herrn Wellner bei 0,10 %, für Herrn Borkers bei 0,05
%. Übersteigt die Erhöhung den Wert von 500 Mio. €, wird dieser Anteil zusätzlich
für Herrn Wellner mit 0,05 % und für Herrn Borkers mit 0,025 % vergütet.

Die Marktkapitalisierung bestimmt sich aus der Multiplikation des volumengewichteten
durchschnittlichen Aktienkurses der Gesellschaft der letzten zwanzig Handelstage mit
der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung des Anstellungsvertrages

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft,
ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, haben die Vorstandsmitglieder Anspruch
auf eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden
Jahresvergütungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei Jahresgrundvergütungen zzgl. Tantieme.
Für die Bemessung der Höhe der Jahresvergütungen ist der Durchschnitt der Jahresvergütung
des letzten Geschäftsjahres und der voraussichtlichen Jahresvergütung des laufenden
Geschäftsjahres maßgebend.

Anwendung der Leistungskriterien und Zielerreichung

Tantieme

Für die Tantieme des Geschäftsjahres 2021 ergibt sich ein gewichtetes EBT in Höhe
von 129,9 mEUR.

Damit ergeben sich folgende Auszahlungsbeträge für die Vorstandsmitglieder:

Long Term Incentive Plan

Die langfristige variable Vergütung wird anhand der Gegenüberstellung der Marktkapitalisierung
der Jahre 2018 und 2021 ermittelt. Ausgehend vom 1. Juli 2018 bzw. 31. Dezember 2021
wird jeweils der durchschnittliche Aktienpreis der zurückliegenden zwanzig Handelstage
bestimmt und mit der Anzahl der in den jeweiligen Geschäftsjahren ausgegebenen Unternehmensaktien
multipliziert. Die sich hieraus ergebenden Werte der Marktkapitalisierung für die
Jahre 2018 und 2021 werden miteinander verglichen, um die Entwicklung über den Performancezeitraum
abzubilden.

Am 31. Dezember 2021 lag die Marktkapitalisierung der Gesellschaft bei 890,4 Mio.
€, was eine Reduktion um 972,0 Mio. € gegenüber dem Stand zum 1. Juli 2018 bedeutet.
Eine Auszahlung aus dem LTI 2018 findet damit nicht statt.

 

Malus- und Clawback-Regelungen

Die gültigen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine dezidierten Malus-
und Clawback-Regelungen. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat von der Möglichkeit,
bei den Vorstandsmitgliedern variable Vergütungsbestandteile einzubehalten, keinen
Gebrauch gemacht.

Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr
2021 für die aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglieder. Unter der gewährten Vergütung
wird für die aktiven Vorstandsmitglieder nachfolgend diejenige Vergütung verstanden,
deren relevante Performanceperiode im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen worden ist.
Somit werden für die variablen Vergütungsbestandteile die Tantieme 2021 sowie der
Long Term Incentive Plan mit der Performanceperiode Juli 2018 – Dezember 2021 als
gewährte Vergütung gezeigt. Nicht Teil der gewährten Vergütung ist der Versorgungsaufwand.

Tabelle 1: Gewährte und geschuldete Vergütung

Für die aktiven Vorstandsmitglieder wurde der folgende Versorgungsaufwand geleistet:

Tabelle 2: Versorgungsaufwand

In den der Vergütung zugrunde liegenden Vorstandsverträgen ist keine Maximalvergütung
vereinbart worden.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche
Vergütung in Höhe von 50 T€, der stellvertretende Vorsitzende erhält 37.500 € und
alle weiteren Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 25
T€.

Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Laufe eines Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat
eintreten oder aus ihm ausscheiden, erhalten eine zeitanteilige Vergütung für das
entsprechende Geschäftsjahr.

Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die baren Auslagen
ersetzt, die bei der Ausübung der Amtstätigkeit entstehen. Zusätzlich werden anfallende
Umsatzsteuern erstattet, wenn die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer
der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen.

Die gewährte und geschuldete Vergütung für den Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen
Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vergütung der Organmitglieder im Vergleich
zur Ertragsentwicklung der Deutsche EuroShop AG und der durchschnittlichen Vergütung
aller Arbeitnehmer/​-innen in Deutschland auf Vollzeitäquivalenzbasis im Zeitraum von
2017 bis 2021.

Die Ertragsentwicklung der Deutsche EuroShop AG wird anhand des Ergebnisses vor Steuern
erfasst.

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG

An die Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/​vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten
— falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Hamburg, 7. April 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 
Reese

Wirtschaftsprüferin

Oleski

Wirtschaftsprüfer

 
III.

Bericht des Vorstands zu Punkt 8 der Tagesordnung gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i. V.
m. § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz über den Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten
Kapital

Das vorgeschlagene genehmigte Kapital 2022 soll der Deutsche EuroShop AG Möglichkeiten
einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung
eröffnen. Dafür benötigt die Gesellschaft die für börsennotierte Gesellschaften üblichen
und notwendigen Instrumente der Kapitalbeschaffung.

Das von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene
und in § 5 der Satzung niedergelegte genehmigte Kapital 2017 läuft zum 27. Juni 2022
aus.

Um der Gesellschaft auch in Zukunft entsprechende Flexibilität zu bieten, soll das
bestehende genehmigte Kapital 2017 aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital
2022 ersetzt werden.

Das genehmigte Kapital 2022 entspricht in der Struktur im Wesentlichen dem bisherigen
genehmigten Kapital 2017, allerdings nunmehr beschränkt auf die Möglichkeit, Aktien
gegen Bareinlage auszugeben. Darüber hinaus kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen sowie entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
dann ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs
nicht wesentlich unterschreitet (siehe ausführlich nachstehend die Erläuterungen in
Ziffern 1 und 2). Das genehmigte Kapital 2022 bezieht sich auf 20 % des zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung der Einladung bestehenden Grundkapitals der Deutsche EuroShop
AG, d. h. auf 12.356.718 €.

Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals haben die Aktionäre grundsätzlich ein
Bezugsrecht.

Anstelle einer unmittelbaren Ausgabe der neuen Aktien an die Aktionäre können die
neuen Aktien auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares
Bezugsrecht). Durch die Zwischenschaltung von Kreditinstituten bzw. einem anderen
die Voraussetzungen des § 186 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz erfüllendes Unternehmen
wird die Abwicklung der Aktienausgabe lediglich technisch erleichtert.

In bestimmten Fällen kann das Bezugsrecht der Aktionäre jedoch ausgeschlossen werden:

1.

Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge

Das Bezugsrecht soll durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge
ausgeschlossen werden können (vorgeschlagener § 5 lit. a) der Satzung). Spitzenbeträge
können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und dem Bezugsverhältnis ergeben.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausübung der vorgeschlagenen
Ermächtigung durch runde Beträge. Ein solcher sinnvoller und marktüblicher Ausschluss
erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts.

2.

Bezugsrechtsausschluss bei bestimmten Barkapitalerhöhungen

Der Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Barkapitalerhöhungen
ausschließen können, wenn die Aktien zu einem Betrag ausgegeben werden, der im Zeitpunkt
der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet
(vorgeschlagener § 5 lit. b) der Satzung). Der Vorstand wird versuchen, einen eventuellen
Abschlag auf den Börsenkurs so niedrig wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung
vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist, zu bemessen.

Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und
zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Bezugsrechten aus Options-
oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die
Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung
des § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben
werden, ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser
Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71
Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts
veräußert werden.

Durch diese Vorgaben wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Interesse
der Aktionäre am Schutz vor einer Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen.
Jeder Aktionär hat aufgrund des börsenkursnahen Ausgabebetrages der neuen Aktien und
aufgrund der volumenmäßigen Begrenzung der Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss
grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen
Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Gleichzeitig
wird der Gesellschaft die Unternehmensfinanzierung im Wege der Eigenkapitalaufnahme
erleichtert. Die Deutsche EuroShop AG wird in die Lage versetzt, einen entstehenden
Eigenkapitalbedarf kurzfristig zu decken. Ein solcher Bedarf kann beispielsweise aufgrund
sich kurzfristig bietender Marktchancen oder bei Refinanzierungserfordernissen entstehen.
Insbesondere bei Investitionen in Einkaufszentren, die unseren Unternehmenswert weiter
steigern, müssen hohe Gegenleistungen entrichtet werden. Der Ausschluss des Bezugsrechts
ermöglicht dabei nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung
der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis, in der Regel mit einem geringeren Abschlag
als bei Bezugsrechtsemissionen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die
Gewinnung neuer Aktionärsgruppen angestrebt werden. Es ist daher sichergestellt, dass
in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des genehmigten
Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt bleiben, während der
Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden.

Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung
zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung
dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands
und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über die Ausnutzung des
genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts berichten.

IV.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nach Maßgabe
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrechts zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
vom 27. März 2020 in der Fassung des Aufbauhilfegesetzes vom 15. September 2021 (nachfolgend
Covid-19-Gesetz“) abgehalten.

Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten
der Aktionäre gegenüber einer Präsenzhauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung
wird am 23. Juni 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
oder deren Bevollmächtigte live in Bild und Ton unter der Internetadresse

www.deutsche-euroshop.de/​HV

im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung ausüben wollen,
müssen sich zuvor anmelden (siehe dazu nachstehend unter „1. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung“). Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) an der virtuellen Hauptversammlung
ist ausgeschlossen.

Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der
Internetadresse

www.deutsche-euroshop.de/​HV

ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Hierüber können sich die Aktionäre
(und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren und den nachfolgenden
Bestimmungen unter anderem zur Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch
zu Protokoll erklären.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im Abschnitt „1. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung“.

 
1.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung

Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum 16. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ) („Technical Record Date) im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich ordnungsgemäß
bis zum 16. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
oder in Textform erfolgen.

Anmeldung bei der Gesellschaft elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice

Aktionäre können sich bei der Gesellschaft elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetadresse

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Aktionären, die spätestens am 2. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung
und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt.

Anmeldung in Textform

Aktionäre können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden:

Deutsche EuroShop AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de

Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die spätestens am
2. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt.
Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail
unter

deutsche-euroshop@better-orange.de

angefordert werden.

Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet
wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen
Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Zugangspasswort) für den passwortgeschützten
Internetservice werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft
zugesandt.

Bedeutung des Technical Record Date

Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung ist
der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung.
Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da
Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister gemäß § 11 Absatz 5 der
Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung
selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical
Record Date) ist daher der 16. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Erwerber von Aktien, deren
Umschreibeanträge nach dem 16. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen,
können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der virtuellen Hauptversammlung
nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung
bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung
zur Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch nach
einer Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern können. Der Technical
Record Date hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

2.

Verfahren der Stimmrechtsausübung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl, durch Bevollmächtigte
und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen per Briefwahl im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt „1. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann elektronisch unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen
Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 23. Juni 2022 zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung
der Stimmabgabe durch elektronischen Briefwahl.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als
entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der
elektronischen Briefwahl bedienen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten nach
Wahl ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt „1. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)
Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater
oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Absatz 3 Satz 2 der Satzung in Textform,
per Telefax oder im Wege elektronischer Datenübertragung erteilt werden. Gleiches
gilt für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird
den Aktionären, die spätestens am 2. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
übersandt. Ein entsprechendes Formular steht ferner unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

zum Download bereit und kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail
unter

deutsche-euroshop@better-orange.de

angefordert werden.

Die Erteilung der Vollmacht oder der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft
spätestens bis zum 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse

Deutsche EuroShop AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.

Zudem kann eine Vollmacht auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung
erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung selber können Vollmachten ausschließlich unter
Nutzung des unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater
oder einer diesen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution
gilt § 135 Aktiengesetz.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer
bzw. eines anderen mit diesen durch § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person,
Institution, Unternehmens oder Vereinigung besteht ein Textformerfordernis weder nach
dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen
die zu Bevollmächtigenden eine besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß §
135 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8
Aktiengesetz) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten
bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären, die spätestens
am 2. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

zum Download bereit und kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail
unter

deutsche-euroshop@better-orange.de

angefordert werden.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 22.
Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
erfolgen:

Deutsche EuroShop AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juni
2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 23. Juni 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren verfolgen.

Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice
ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben
im Abschnitt „1. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

4.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während
der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juni 2022 bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetadresse

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
zur Niederschrift des Notars gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz i. V.
m. § 245 Nr. 1 Aktiengesetz zu erklären.

5.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127,
§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 1 Covid-19-Gesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20.
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz i. V.
m. § 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
bis spätestens 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Senden Sie ein entsprechendes
Verlangen bitte an folgende Adresse:

Deutsche EuroShop AG
Vorstand
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden – sofern Sie nicht bereits mit der Einberufung
mitgeteilt werden – unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zudem
sind sie Bestandteil der Mitteilungen nach § 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz i. V. m. §
1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden.
Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
an folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Deutsche EuroShop AG

Patrick Kiss
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 (0)40 41 35 79 29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
also bis spätestens 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der angegebenen Adresse,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären
müssen unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
(einschließlich der angegebenen Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) gemäß
§ 127 Aktiengesetz.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 Aktiengesetz i. V.
m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz zugänglich zu machen sind, gelten als
in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.

Fragerecht gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19 Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
vor der Hauptversammlung Fragen zu stellen (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19 Gesetz).

Die Fragen der Aktionäre sind bis spätestens 21. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Später oder auf anderem Weg eingereichte
Fragen bleiben unberücksichtigt.

Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 Aktiengesetz nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Der Vorstand kann dabei Antworten zusammenfassen.
Es werden ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt. Der Vorstand
behält sich zudem vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Während der virtuellen Hauptversammlung sind sowohl das Auskunftsrecht gemäß § 131
Aktiengesetz als auch das Rede- und Fragerecht nach Beschluss des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nicht vorgesehen. Die Gesellschaft weist jedoch auf die Möglichkeit
zur Einreichung von schriftliche Stellungnahmen und Videobotschaften hin (siehe dazu
nachstehend „6. Möglichkeit zur Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen und Videobotschaften
zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung
“).

Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts sind die vorgenannten Ausführungen gleichermaßen
auf Bevollmächtigte der Aktionäre mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter anwendbar.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126
Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 1 Covid-19-Gesetz sind im Internet
unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

einzusehen.

6.

Möglichkeit der Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen oder Videobotschaften
zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung

Nach Maßgabe der Konzeption des Covid-19-Gesetzes haben Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
in der virtuellen Hauptversammlung nicht die Möglichkeit, sich in Redebeiträgen zur
Tagesordnung zu äußern. Den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird aber – auf
freiwilliger Basis und über die Vorgaben des § 1 Absatz 2 Covid-19-Gesetz hinaus –
die Möglichkeit eingeräumt, vor der Hauptversammlung schriftliche Stellungnahmen oder
Videobotschaften mit Bezug zur Tagesordnung, die einem Redebeitrag in der Hauptversammlung
entsprechen, zur Veröffentlichung im passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigte können der Gesellschaft ihre schriftlichen Stellungnahmen
oder Videobotschaften bis Dienstag, 21. Juni 2022, 18:00 Uhr (MESZ), elektronisch
über den passwortgeschützten nternetservice (siehe dazu oben zu Beginn dieses Abschnitts
IV. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung“) in deutscher Sprache übermitteln.

Eine schriftliche Stellungnahme kann auf elektronischem Wege über den passwortgeschützten
Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF
eingereicht werden und sollte den Umfang von mehr als 10.000 Zeichen nicht überschreiten.
Darüber hinaus sind nur schriftliche Stellungnahmen zulässig, in denen sich der Aktionär
oder der Bevollmächtigte selbst äußert.

Eine Videobotschaft kann auf elektronischem Wege über den passwortgeschützten Internetservice
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren im Dateiformat MPEG-4 oder MOV eingereicht
werden und darf eine Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Die Dauer einer Videobotschaft
sollte drei Minuten nicht überschreiten. Videobotschaften sind nur zulässig, wenn
der Aktionär oder der Bevollmächtigte darin selbst in Erscheinung tritt und spricht.

Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
in den eingereichten schriftlichen Stellungnahmen oder Videobotschaften werden nicht
berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert
beschriebenen Wegen einzureichen.

Im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß
eingereichte schriftliche Stellungnahmen oder Videobotschaften werden im passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs oder des Bevollmächtigten
veröffentlicht.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer schriftlichen Stellungnahme
oder Videobotschaft. Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor, schriftliche Stellungnahmen
oder Videobotschaften ohne Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie schriftlichen
Stellungnahmen oder Videobotschaften, die in Inhalt und Darstellung einem zulässigen
Redebeitrag in der Hauptversammlung nicht entsprechen, nicht zu veröffentlichen. Gleiches
gilt für schriftliche Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet, bzw.
Videobotschaften, deren Dauer drei Minuten überschreitet, schriftliche Stellungnahmen
oder Videobotschaften, die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt wie oben
beschrieben eingereicht wurden, oder schriftliche Stellungnahmen oder Videobotschaften
mit beleidigendem, strafrechtlich relevantem, offensichtlich falschem oder irreführendem
Inhalt. Ebenso behält sich die Gesellschaft vor, je Aktionär nicht mehr als eine schriftliche
Stellungnahme oder Videobotschaft zu veröffentlichen.

Die Gesellschaft behält sich darüber hinaus vor, eingereichte Videobotschaften auch
in der virtuellen Hauptversammlung, die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in
Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen können, einzuspielen.
Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden,
dass die eingereichte Videobotschaft unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten
Internetservice veröffentlicht und gegebenenfalls während der Übertragung der virtuellen
Hauptversammlung eingespielt wird.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der virtuellen Hauptversammlung auch
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

8.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
eingeteilt in 61.783.594 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 61.783.594 Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.

9.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/​HV

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Hamburg, im Mai 2022

Deutsche EuroShop AG

Der Vorstand

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