Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Deutsche Gamma Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche Gamma GmbH und der Verseidag AG Verseidag AG 39 O 13/07 [AktE], I 26 W 4/18 [AktE] |
01.04.2019 |
Deutsche Gamma GmbHKrefeldBekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung des
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1. |
Interessengemeinschaft freier Aktionäre e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Reinhard Onnasch, (…) Berlin, |
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2. |
Omega Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Stein, (…) München, |
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3. |
Herrn Rechtsanwalt Hans-Dieter Oermann, (…) Thierstein, |
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4. |
der JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, (…) Würzburg, |
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5. |
Herrn Richard Mayer, (…) München, |
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6. |
Frau Christa Götz, (…) Baden-Baden, |
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7. |
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, (…) Köln, |
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8. |
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius, (…) München, |
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9. |
Herrn Norbert Kind, (…) Ransbach-Baumbach, |
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10. |
Herrn Prof. Dr. Ekkehard Wenger, (…) Stuttgart, |
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11. |
Frau Ulrike Mellin, (…) Waldbüttelbrunn,
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(…)
gegen
1. |
die Deutsche Gamma GmbH, ges. vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn van Hoijen und Herrn van der Elst, (…) Krefeld, |
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2. |
die Gamma Holding Deutschland GmbH, vertreten durch den Vorstand,
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(…)
weitere Beteiligte:
Rechtsanwalt Folker Künzel, (…) Düsseldorf,
gemeinsamer Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Antragsteller, die eine Abfindung begehren |
Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Urban, (…) Düsseldorf,
gemeinsamer Vertreter der nicht am Verfahren beteiligten Antragsteller, die einen Ausgleich begehren |
hat die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Bardo sowie die Handelsrichter Piller und Klein am 10.01.2018
beschlossen:
Die angemessene Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre der Verseidag AG wird auf 40,70 DM (20,82 €) je Stückaktie festgesetzt. |
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Der angemessene Ausgleich für außenstehende Aktionäre der Verseidag AG wird auf 3,82 DM (1,95 €) je Stückaktie abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt. |
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Die Anträge der Antragsteller zu |
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Die Antragsgegnerinnen tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten, die Kosten der gemeinsamen Vertreter, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu |
Gegen diesen Beschluss legte unter anderem die Deutsche Gamma GmbH und einige Antragsteller Beschwerde ein. Über diese Beschwerden hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 21. Februar 2019 (Az. I-26 W 4/18 [AktE]) rechtskräftig entschieden.
Die Deutsche Gamma GmbH gibt den Tenor dieses Beschlusses wie folgt bekannt:
„Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 20.02.2018 und unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin zu 7) vom 23.02.2018, der Anschlussbeschwerden der Antragstellerinnen zu 4), 6) und des Antragstellers zu 8) vom 23.08.2018 sowie des Antragstellers zu 9) vom 26.09.2018 wird der Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 10.01.2018 – 39 O 13/07 [AktE] – teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst: |
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Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Ausgleichszahlung und eines angemessenen Abfindungsbetrags werden zurückgewiesen. |
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Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich der Vergütung der gemeinsamen Vertreter trägt die Antragsgegnerin. Diese hat auch die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller erster Instanz zu tragen, soweit über diese nicht schon rechtskräftig entschieden ist. Im Übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt. |
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Der Geschäftswert für beide Instanzen wird auf 200.000 € festgesetzt.“ |
Krefeld, im März 2019
Deutsche Gamma GmbH
Die Geschäftsführung