Deutsche Geothermische Immobilien AG – Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG 15.04.2019

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1.

Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung der Deutschen Geothermischen Immobilen AG vom 14. Dezember 2018 gefassten Beschlüsse

zu Tagesordnungspunkt 4.1 (Wahl des Herrn Andreas Seidel mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)

zu Tagesordnungspunkt 4.2 (Wahl des Herrn Dr. Marcus Opitz mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)

zu Tagesordnungspunkt 4.3 (Wahl des Herrn Ulrich Schmid mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)

Anfechtungsklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 3-05 O 3/19 anhängig.

2.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Termin zur mündlichen Verhandlung nebst Beweisaufnahme bestimmt auf Donnerstag, den 26. September 2019 um 11:00 Uhr.

 

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Der Vorstand

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