Deutsche Geothermische Immobilien AG: Einladung zur Hauptversammlung

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

WKN: A16122 / ISIN: DE000A161226

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, 17. Dezember 2020, 13:00 Uhr (s.t.),

beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („COVMG“) wird die ordentliche Hauptversammlung gemäß dem Beschluss des Vorstandes 29.10.2020 – mit der Zustimmung des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss vom 29.10.2020 – als

VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Diese Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

im zugangsgeschützten Aktionärs-Portal in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das

Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle
Tagungsraum 20
Berliner Platz 1-3, D-70174 Stuttgart

Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 in seiner (fernmündlichen) Sitzung vom 31.07.2020 unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers erörtert und in der sich anschließenden (fernmündlichen) Sitzung vom 31.07.2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es satzungsgemäß nicht. Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung.

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://dgi.ag/finanzberichte/

abrufbar. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der genannten Internetadresse zugänglich sein.

TOP 2

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden (Allein-)Vorstand, Herrn Martin Müller, für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den Mitgliedern des Aufsichtsrats, den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid und Andreas Seidel, für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Jeanette Lichtenstern, Wirtschaftsprüferin, Landsberg, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.210.000 und ist in 1.210.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.210.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf der Grundlage des § 1 COVMG hat der Vorstand der Deutschen Geothermischen Immobilien AG mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abzuhalten. Diese Art der Durchführung der Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens mit Ablauf des 10. Dezember 2020 (Donnerstag) zugegangen sein:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: 0711 23 43 18-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Umschreibungen im Aktienregister finden ab Freitag, dem 11. Dezember 2020, bis zur Beendigung der Versammlung nicht statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung wird den Aktionären eine Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Zusammen mit der Anmeldebestätigung werden auch die Zugangsdaten für das Aktionärs-Portal sowie Formulare für die Bevollmächtigung Dritter und die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters übermittelt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet

Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte für die gesamte Dauer der Versammlung am 17. Dezember 2020 ab 13:00 Uhr in Bild und Ton im Internet über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

übertragen. Die Zugangsdaten für das Aktionärs-Portal werden zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe vorhergehender Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).

Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege einer so genannten Briefwahl über elektronische Kommunikation (über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal) abgeben und ändern. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich wie vorstehend unter dem Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben, ordnungsgemäß angemeldet haben. Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung steht die Möglichkeit zur Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

zur Verfügung. Die für das Aktionärs-Portal erforderlichen Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“). Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das Aktionärs-Portal besteht bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am 17. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen über das Aktionärs-Portal auch noch geändert werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Anmeldebestätigung, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesendet wird. Für die Erteilung einer Vollmacht im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung kann auch der zusammen mit dem Einladungsschreiben versandte Antwortbogen verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden.

Ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übermittelt. Vollmachten an Dritte oder den von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft spätestens mit Ablauf des 16. Dezember 2020 unter der folgenden Adresse zugegangen sein:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: 0711 23 43 18-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Vollmachten und Weisungen können der Gesellschaft auch elektronisch über die vorgenannte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung (wie vorstehend unter dem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ beschrieben) steht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Wegen auch die Möglichkeit zur Verfügung, die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

zu übermitteln. Die für das Aktionärs-Portal erforderlichen Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe Abschnitt „Teilnahmebedingungen“). Die Möglichkeit zur Übermittlung über das Aktionärs-Portal besteht noch bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am 17. Dezember 2020. Auch Vollmachten, die bereits (wie oben beschrieben) per Post, Telefax oder E-Mail gegenüber der Gesellschaft erteilt oder nachgewiesen worden sind, können bis zu diesem Zeitpunkt noch über das Aktionärs-Portal widerrufen werden.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht aus den von ihnen vertretenen Aktien lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (wie oben unter dem Abschnitt „Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“ beschrieben) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht, insbesondere an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärs-Portal verfolgen und eine elektronische Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht auch auf elektronischem Weg über das Aktionärs-Portal vornehmen kann, benötigt dieser Bevollmächtigte die Zugangsdaten des Aktionärs für das Aktionärs-Portal. Bei Erteilung der Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung werden die Zugangsdaten direkt an den Bevollmächtigten übersandt. Ansonsten ist die Weitergabe der Zugangsdaten an den Bevollmächtigten durch den Aktionär erforderlich.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter) haben eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG. Die Fragemöglichkeit besteht nur für Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die sich wie unter dem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ beschrieben ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Fragen der Aktionäre sind spätestens zwei Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, das heißt spätestens mit Ablauf des 15. Dezember 2020, ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

einzureichen.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei Fragen zusammenfassen und auch im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Der Vorstand behält sich vor, Antworten auf Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute Beantwortung während der virtuellen Hauptversammlung zu verzichten.

Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVMG

Aktionäre und Bevollmächtigte, die das Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege elektronischer Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVMG Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklären. Das Recht, Widerspruch zu erklären, besteht am 17. Dezember 2020 vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Telefax: 069 67 77 99 59
E-Mail: hauptversammlung@dgi.ag

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

https://dgi.ag/hauptversammlung/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Deutsche Geothermische Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Deutsche Geothermische Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Deutsche Geothermische Immobilien AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Deutsche Geothermische Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Deutsche Geothermische Immobilien AG.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Deutsche Geothermische Immobilien AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@dgi.ag

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Telefax: 069 67 77 99 59

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Frankfurt, im November 2020


Der Vorstand der Deutschen Geothermischen Immobilien AG

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