Deutsche Geothermische Immobilien AG
Frankfurt am Main
WKN: A16122 / ISIN: DE000A161226
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, 14. Dezember 2018,
12.00 Uhr,
IHK Düsseldorf
Ernst-Schneider-Saal (EG links)
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
abrufbar. Sie werden während der Hauptversammlung am Versammlungsort ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner (fernmündlichen) Sitzung vom 15.10.2018 unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers erörtert und in der sich sodann anschließenden (fernmündlichen) Sitzung vom 15.10.2018 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es satzungsgemäß nicht. Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung. |
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TOP 2 |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 allein amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Christoph F. Trautsch, für diesen Zeitraum die Entlastung nicht zu erteilen. |
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TOP 3 |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung bezüglich der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid, Prof. Dr. Volker Riebel (bis 31.08.2017) und Alexander Wiegand (ab 14.09.2017), bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. |
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TOP 4 |
Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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TOP 5 |
Widerruf der Bestellungen zum Sonderprüfer durch die ordentliche Hauptversammlung vom 02.02.2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bestellungen der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 80339 München, Ganghoferstraße 31, als Sonderprüfer nach § 142 Absatz 1 AktG entsprechend den Beschlüssen zu TOP 7 und TOP 8 der ordentlichen Hauptversammlung vom 02.02.2018 zu widerrufen. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.210.000 und ist in 1.210.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 1.210.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des 7. Dezember 2018 (Freitag) zugehen:
Deutsche Geothermische Immobilien AG |
Umschreibungen im Aktienregister finden ab Freitag, den 7. Dezember 2018 (24.00 Uhr), bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Eintrittskarte, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Für die Erteilung einer Vollmacht im Rahmen der Eintrittskartenbestellung kann auch der zusammen mit dem Einladungsschreiben versandte Antwortbogen verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Weitere Einzelheiten hierzu werden den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen mitgeteilt.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
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Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.dgi.ag/InvestorRelations/Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Deutsche Geothermische Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Deutsche Geothermische Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Deutsche Geothermische Immobilien AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Deutsche Geothermische Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Deutsche Geothermische Immobilien AG.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Deutsche Geothermische Immobilien AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
info@dgi.ag |
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Deutsche Geothermische Immobilien AG |
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Frankfurt, im November 2018
Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG