Deutsche Grundstücksauktionen AG vormals Berliner GrundstücksauktionenBerlinISIN: DE0005533400
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Deutschen Grundstücksauktionen |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands, |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Dipl.-Kfm. Maximilian Graf |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal;
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung aufgrund
eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
auf Grundlage des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter – an dieser Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 28. Juni 2022 ab 10:30 Uhr (MESZ) stattfinden
und live in Bild und Ton über unser ab dem 7. Juni 2022 unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2022
zugängliches HV-Portal übertragen. Aktionäre, die – in Person oder durch Bevollmächtigte
– die Hauptversammlung über das HV-Portal in Bild- und Ton verfolgen möchten, müssen
sich fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß
nachweisen (siehe unten, „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“). Die Zugangsdaten
für das HV-Portal erhalten die Aktionäre im Anschluss an ihre Anmeldung mit ihrer
Stimmrechtskarte. Über das HV-Portal können die Aktionäre – in Person oder durch Bevollmächtigte
– unter anderem auch Ihr Stimmrecht per (elektronischer) Briefwahl ausüben, den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur Ausübung
Ihres Stimmrechts erteilen oder Widerspruch zur Niederschrift erklären.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit
spätestens bis zum Ablauf des 21. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang bei der Gesellschaft),
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und ihre Berechtigung zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen, indem sie einen durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut
erstellten Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also den
7. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Legitimationsstichtag, sog. Record Date)
beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
21. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (letzter Anmelde- und Berechtigungsstichtag)
unter der genannten Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB)
und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden
den Aktionären Stimmrechtskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Stimmrechtskarten
enthalten insbesondere die Zugangsdaten, die für die Nutzung des passwortgeschützten
HV-Portals benötigt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung sowie des Nachweises
des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl
Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes“), können ihre Stimme per (elektronischer) Briefwahl
abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl steht
Ihnen das unter
www.dgainvestor.de/HV2022
zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Die (elektronische) Briefwahl wird bis unmittelbar
vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Juni 2022 möglich
sein. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis unmittelbar
vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der (elektronischen) Briefwahl über
das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Aktionären, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe
oben, „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“), außerdem die Stimmrechtsvertretung
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der Hauptversammlung
vor Ort sein und üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden
aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung
befugt. Ferner nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder
im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind grundsätzlich in Textform zu erteilen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet
werden kann, befindet sich auf der Stimmrechtskarte, welche ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe oben, „Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes“), übermittelt wird. Ferner steht ein Formular unter
www.dgainvestor.de/HV2022
zum Download zur Verfügung; es kann zudem unter der nachstehend angegebenen Adresse
angefordert werden.
Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie deren Änderung oder Widerruf ist in Textform an die nachfolgend genannte Adresse
oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte pdf-Datei) bis spätestens zum 27. Juni
2022, 24:00 Uhr (MESZ), Eingang bei der Gesellschaft, möglich:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter über das unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2022
zugängliche HV-Portal möglich. Über das HV-Portal können die Erteilung von Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie die
Änderung oder der Widerruf zuvor erteilter Vollmachten und Weisungen auch noch während
der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen erfolgen.
Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der (elektronischen) Briefwahl ausgeübt als auch
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erteilt, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes“), können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere
das Stimmrecht, auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Institution oder Person, ausüben lassen. Sonstige Bevollmächtigte können nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich unter den in dieser Einberufung genannten Voraussetzungen im Wege
der (elektronischen) Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung von versammlungsbezogenen
Rechten, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass dieser vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versandten
Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Übermittlung
des Nachweises per Post oder E-Mail (z.B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfolgend
genannte Adresse geführt werden:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis
einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen
Gründen der Gesellschaft bis 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Eingang bei der Gesellschaft,
übermittelt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft kann alternativ – auch noch am Tag der Hauptversammlung
– elektronisch unter Nutzung des unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2022
zugänglichen HV-Portals erfolgen.
Aktionäre, die einen sonstigen Bevollmächtigten bevollmächtigen möchten, werden gebeten,
entweder das HV-Portal zu nutzen oder das Vollmachtsformular zu verwenden, welches
sich auf der Stimmrechtskarte befindet, die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären,
die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe oben, „Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes“), übermittelt wird. Ein Formular steht auch unter
www.dgainvestor.de/HV2022
zum Download zur Verfügung. Es kann zudem bei der oben angegebenen Adresse der Gesellschaft
postalisch oder per E-Mail angefordert werden.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie für den
Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig abzustimmen.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen
nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein
entsprechendes Verlangen an folgende Adresse:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
– Der Vorstand –
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits
mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge
übersenden, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.dgainvestor.de/HV2022
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht werden.
Anträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und eine etwaige
Begründung brauchen insbesondere nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 13. Juni 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugehen:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
– Der Vorstand –
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin
E-Mail: info@dga-ag.de
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Alle nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten gelten aber gemäß §
1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn
der – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – den Antrag stellende oder den
Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär rechtzeitig entsprechend den oben genannten
Voraussetzungen seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat – und damit ordnungsgemäß legitimiert
ist – und zur Hauptversammlung angemeldet ist (siehe oben, „Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes“).
Fragerecht der Aktionäre
Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes“), und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im
Wege der elektronischen Kommunikation Fragen einzureichen. Fragen von Aktionären und
ihren Bevollmächtigten sind bis spätestens 26. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich
über das unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2022
zugängliche HV-Portal einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Fristgemäß eingereichte Fragen sind grundsätzlich zu beantworten. Von der Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen. Das Fragerecht steht allerdings nicht dem Auskunftsrecht für Aktionäre im
Sinne des § 131 Abs. 1 AktG gleich. Der Vorstand entscheidet im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie
er Fragen beantwortet. Er kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen. Fragen
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich
in der Versammlung, die über unser HV-Portal unter
www.dgainvestor.de/HV2022
live in Bild und Ton verfolgt werden kann. Der Vorstand behält sich allerdings vor,
abweichend hiervon Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.
Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen
Nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung
nicht die Möglichkeit, sich in Redebeitragen zur Tagesordnung zu äußern. Aktionären,
die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes“), und ihren Bevollmächtigten wird aber – über die Vorgaben des
COVID-19-Gesetzes hinaus – bis spätestens 26. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), die Möglichkeit
eingeräumt, Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung in Textform in deutscher Sprache
über das unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2022
zugängliche HV-Portal einzureichen. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen
nicht überschreiten. Etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung in den eingereichten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Diese sind gesondert und ausschließlich auf den in dieser Einberufung beschriebenen
Wegen zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer
Stellungnahme besteht und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, Stellungnahmen
mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt, offensichtlich
falschem oder irreführendem Inhalt oder ohne erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der
Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder
die nicht in deutscher Sprache verfasst sind oder nicht bis zu dem vorstehend genannten
Zeitpunkt wie vorstehend beschrieben eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen.
Nach den vorstehenden Maßgaben ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen werden vor
der Hauptversammlung unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs beziehungsweise
Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.dgainvestor.de/HV2022
veröffentlicht. Mit dem Einreichen einer Stellungnahme erklärt sich der Aktionär oder
Bevollmächtigte damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens
unter vorstehend genannter Internetadresse veröffentlicht wird.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können – in Person oder durch einen
Bevollmächtigten – von Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal
unter
www.dgainvestor.de/HV2022
auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des Notars erklären.
Der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats
und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an über die Internet-Adresse
www.dgainvestor.de/HV2022
abrufbar und werden den Aktionären unter der vorstehend genannten Internetseite auch
während der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Aktionärshotline
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft
können sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter per E-Mail an
dga_hv2022@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen)
zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer
+49 89 21027-220 zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung finden Sie unter:
www.dgainvestor.de/HV2022
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Die Bild-
und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals
kann Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und
ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen.
Dies gilt nicht, soweit Vorsatz vorliegt. Um das Risiko von Einschränkungen bei der
Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte, insbesondere
das Stimmrecht, bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Berlin, im Mai 2022
Deutsche Grundstücksauktionen AG
Der Vorstand