Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, Frankfurt am Main – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

 
1.

Die AR Holding GmbH, Frankfurt am Main, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 und
4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG die Mehrheit
der Aktien der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört.

2.

Die GR Capital GmbH, Glattbach, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt,
dass ihr mittelbar kraft Zurechnung gem. § 16 Abs. 4 AktG die Mehrheit der Aktien
der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört.

3.

Die DIC Capital Partners (Europe) GmbH, München, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs.
5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar die Mehrheit der Aktien an der Deutsche
Immobilien Chancen Beteiligungs AG gehört.

4.

Die DICP Capital SE, München, hat der Gesellschaft gem. §§ 20 Abs. 5, 21 Abs. 3 AktG
in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO mitgeteilt, dass ihr nicht mehr
mittelbar die Mehrheit der Aktien an der Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs
AG gehört.

 

Frankfurt am Main, im März 2022

Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG

 

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