Deutsche Industrie Grundbesitz AGRostockEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
|
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das am 30. Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab sofort unter
zugänglich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020/2021 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. September Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 1. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022
Über jeden der Beschlussvorschläge in vorstehenden Buchstaben a) bis c) soll einzeln |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum gemeinsamen Verschmelzungsplan zwischen der Die Gesellschaft und die CTP N.V., mit satzungsmäßigem Sitz in Amsterdam, Niederlande Der Verschmelzungsplan bedarf zu seiner Wirksamkeit u.a. der Zustimmung der Hauptversammlung Die Verschmelzung wird mit Beginn des auf die Ausfertigung der nach anwendbarem niederländischen Der Verschmelzungsplan wurde vor der Einberufung der Hauptversammlung zum Handelsregister Die Verschmelzung ist im Gemeinsamen Verschmelzungsbericht des Vorstands der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Verschmelzungsplan, der dreisprachig (in deutscher, niederländischer und englischer
Börsenzulassungen
Erwägungen
Einreichung und Veröffentlichung
Verschmelzungsbericht
VEREINBAREN HIERMIT DEN FOLGENDEN VERSCHMELZUNGSPLAN:
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen auch in
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zugänglich:
Die vorgenannten Unterlagen werden – in jedem Fall auch in deutscher Sprache – auch |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Aufsichtsratswahlen Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beim zuständigen Amtsgericht Rostock Antrag Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. |
II. Ergänzende Angaben und Hinweise
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
EUR 32.079.505,00 und ist in 32.079.505 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien
(Stückaktien) eingeteilt. Gemäß § 21 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt
jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der
Aktien der Gesellschaft und der Stimmrechte somit jeweils auf 32.079.505.
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz |
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus
(COVID-19-Pandemie) mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Abs. 1,
Abs. 2 und Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie, in seiner zuletzt durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 geänderten Fassung, („COVID-19-Gesetz“) abgehalten.
Die gesamte, in den Räumlichkeiten des Hotels Pullman Berlin Schweizerhof, Budapester
Straße 25, 10787 Berlin, stattfindende Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 9.
Juni 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) im passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ live in Bild und Ton übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
in dem passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft verfolgen. Darüber hinaus
können Aktionäre persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht
per elektronischer Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben sowie über den passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft Fragen einreichen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erklären.
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, vor Ort ausgeschlossen.
Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts
sowie des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische
Teilnahme).
Der passwortgeschützte Online-Service der Gesellschaft ist unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ ab dem 19. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), für
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um den passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft nutzen zu können, müssen sie sich mit den Zugangsdaten
anmelden, die sie gemeinsam mit den Zugangskarten erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten
zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen
dann auf der Benutzeroberfläche im passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft.
Auch Bevollmächtigte der Aktionäre erhalten Zugang zum passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft durch Verwendung der Zugangsdaten des von ihnen jeweils vertretenen
Aktionärs. Weitere Einzelheiten zur Nutzung des passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft ergeben sich aus der Zugangskarte und den darauf befindlichen Hinweisen,
die den Aktionären nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft übermittelt werden.
3. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung |
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft und zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz ordnungsgemäß
nachgewiesen haben.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB)
und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Als Nachweis reicht ein
gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz
aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. auf den Beginn des 19. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in den Mitteilungen nach § 125 AktG, welche in Form
und Inhalt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September
2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie
2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung
der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der
Aktionärsrechte („EU-DVO“) aufzustellen sind, in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DVO ein Aufzeichnungsdatum anzugeben
ist. Dieses Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden Fall: 18. Mai 2022, 22:00 Uhr UTC
(koordinierte Weltzeit)) ist nicht identisch mit dem nach § 123 Abs. 4 AktG zu benennenden
Nachweisstichtag (im vorliegenden Fall: 19. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ)). Die Gesellschaft
folgt hier einer Empfehlung des Umsetzungsleitfadens des Bundesverbandes Deutscher
Banken zur Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im
Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre) sowie zum Gesetz
zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)) für den deutschen Markt.
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens
zum 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten
zugehen:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
oder
per Telefax: +49 9628 92 99-871
Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren,
um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß bei der Gesellschaft eingehenden Nachweis
des Letztintermediärs nach § 67c Abs. 3 AktG sicherzustellen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung
zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung
von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich,
d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf
die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes
unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den Aktionären Zugangskarten
für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung übersandt.
Auf den Zugangskarten sind die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen
Zugangsdaten für den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft abgedruckt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Zugangskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen
Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig
eine Zugangskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher
nichts weiter zu veranlassen.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl |
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, mittels
sog. Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation („elektronische Briefwahl“) ausüben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße
Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“). Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann über den passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ vorgenommen werden. Die Stimmabgabe über
den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft ist ab dem 19. Mai 2022, 0:00
Uhr (MESZ), vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 kann im passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft eine über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.
Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine
ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt
als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde,
so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur elektronischen
Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte, die den Aktionären
nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft übermittelt werden.
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter |
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter,
die das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben,
vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben
das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies
gilt immer auch für sonstige Anträge.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder
im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen,
zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll
entgegennehmen und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen
Aktionärsrechte wahrnehmen.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung
der Eingabemaske über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter
der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung
oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Das Vollmachts- und Weisungsformular
für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die entsprechenden Erläuterungen
sind auf der Zugangskarte, die den Aktionären nach form- und fristgerechtem Eingang
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft übermittelt
wird, abgedruckt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der
folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 8. Juni 2022, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
oder
per Telefax: +49 9628 92 99-871
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus
unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ vor und während der virtuellen Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2022
möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 9.
Juni 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b
BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
möglich.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Auch
bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch sonstige Bevollmächtigte |
Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der
Eingabemaske in dem passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter der
Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zu erfolgen. Intermediäre im Sinne von §
67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im
Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende
Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Zugangskarte, die den Aktionären
nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes
bei der Gesellschaft übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für die Erteilung
einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der
Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden
Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
oder
per Telefax: +49 9628 92 99-871
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung
der Eingabemaske über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter
der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ vor und während der virtuellen Hauptversammlung
bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 möglich. Bis zum Ende
der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung
einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft erteilten Vollmacht möglich.
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über
den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Aktionär die Zugangsdaten des Aktionärs
zur Verwendung erhält. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt
zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüber hinausgehender Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform ist nicht erforderlich.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes
form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt
– vorbehaltlich der genannten Frist für die Erteilung einer Vollmacht – eine Erteilung
von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes nicht aus.
7. |
Behandlung voneinander abweichender Erklärungen zur Stimmabgabe |
Wenn der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Stimmrechts
unwiderrufen vorliegen, wird nur die zuletzt eingegangene Erklärung berücksichtigt.
Ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt
ist, werden diese Erklärungen jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt in folgender
Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Online-Service der
Gesellschaft, (2) E-Mail, (3) Telefax, und (4) Papierform.
8. |
Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz |
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet und ihren
Aktienbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben das
Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz).
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen entschieden, dass Fragen spätestens bis zum 7. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
über die dafür vorgesehene Eingabemaske im passwortgeschützten Online-Service der
Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ einzureichen sind. Hierfür ist im passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Auf
anderem Wege oder nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen bleiben
unberücksichtigt. Insbesondere können während der virtuellen Hauptversammlung keine
Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet. Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst
werden, wenn dies dem Vorstand sinnvoll erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des
Vorstands sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht
gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung
zu.
Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen des
fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung
bei der Übermittlung der Frage im passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung
von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im
Vorfeld der Hauptversammlung.
9. |
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung |
Die gesamte Hauptversammlung kann von den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über
die Bild- und Tonübertragung im Internet über den passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft verfolgt werden. Der passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
ist unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zugänglich.
Ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten
anmelden und am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MESZ) auf die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung zugreifen. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und die
elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft erfordern
ebenfalls die form- und fristgerechte Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung sowie
den ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung (Log-in) im passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft mit den entsprechenden Zugangsdaten.
10. |
Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung |
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder über die Erteilung
von Vollmachten ausüben oder ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer
Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der
Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären.
Entsprechende Erklärungen können – eine Stimmabgabe vorausgesetzt – ab der Eröffnung
der virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zur Niederschrift in Abweichung von § 245
Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
erklärt werden. Hierfür ist im passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen. Die Erklärung ist über den passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis
zu deren Ende möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen
über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft ermächtigt und erhält
die Widersprüche über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft. Eine
anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.
11. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG |
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis
zum Ablauf des 15. Mai 2022 bis 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Wir bitten, entsprechende
Ergänzungsverlangen an eine der folgenden Adressen zu richten:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
-Vorstand-
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer
Signatur):
ir@deutsche-industrie-reit.de
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien
ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
hält/halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Absatz 7 AktG zu beachten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft
unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht.
Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter,
zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als
sei er in der virtuellen Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und seinen Aktienbesitz
nachgewiesen hat.
12. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, § 1 |
Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer
ggf. in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern
zu übermitteln.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 25. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden den anderen Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung (die jedenfalls für Wahlvorschläge
nicht erforderlich ist) unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung oder ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen
des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) oder für Wahlvorschläge
auch unter den Voraussetzungen des § 127 Satz 3 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden.
Entsprechende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich
zu richten an:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
per E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
oder
per Telefax: +49 9628 92 99-871
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden
Voraussetzungen gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt,
wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.
III. Sonstige Erläuterungen und technische Hinweise
1. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten
Online-Service der Gesellschaft und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie
eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung
mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den
Zugang zum passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft benötigen Sie Ihre
individuellen Zugangsdaten, die Sie mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung erhalten.
Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im passwortgeschützten Online-Service der
Gesellschaft auf der Anmeldeseite anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Im passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft
ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 19. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ), möglich.
Weitere Einzelheiten zum passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft und den
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte
zur Hauptversammlung bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“.
2. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können über den passwortgeschützten Online-Service
der Gesellschaft die Hauptversammlung am 9. Juni 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) in voller
Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Online-Service der
Gesellschaft können nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft und dessen generelle Verfügbarkeit
übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel
der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher
der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der
Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder
ganz einzustellen.
3. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung
sowie insbesondere die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 6 genannten Unterlagen
sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger und auch während
der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.deutsche-industrie-grundbesitz.de/investor-relations/hauptversammlung
unter der Rubrik „Hauptversammlung 2022“ zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden
die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
4. Informationen zur Abstimmung und den Optionen für die Stimmabgabe
Die Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 haben verbindlichen Charakter.
Zu diesen Tagesordnungspunkten können die Aktionäre mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen oder
sich alternativ der Stimme enthalten und nicht an der Abstimmung teilnehmen. Zum Tagesordnungspunkt
1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden
der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
von der Gesellschaft elektronisch bestätigt.
Die Abstimmenden können von der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Diese Bestätigung kann nach der Hauptversammlung
über den passwortgeschützten Online-Service der Gesellschaft unter Nutzung der auf
der Zugangskarte abgedruckten persönlichen Zugangsdaten angefordert werden.
5. Datenschutzinformationen für Aktionäre der Deutsche Industrie Grundbesitz AG
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7
Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien, die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten zum
Online-Service, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär den Online-Service nutzt,
soweit der Aktionär auch Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs
als Mitglied des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, der Inhalt der
vom Aktionär eingereichten Fragen und der Inhalt ihrer Beantwortung; gegebenenfalls
Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär Bevollmächtigten, die Vollmachtserteilung
an ihn, dessen IP-Adresse; der Inhalt der per elektronischer Briefwahl abgegebenen
Stimme; sowie ein ggf. erhobener Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung)
auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären
und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands Remon Leonard
Vos und Richard John Wilkinson. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
Geschäftsanschrift:
August-Bebel-Str. 68
14482 Potsdam
E-Mail: ir@deutsche-industrie-reit.de
Telefon: +49 (0) 331 74 00 76 -50
Telefax: +49 (0) 331 74 00 76 -520
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder
der jeweilige Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen
Daten an die Gesellschaft. Die dem Aktionär zugeteilte Zugangsdaten sowie die IP-Adresse,
von der aus der Aktionär oder sein Bevollmächtigter den Online-Service nutzt, werden
der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung
der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und
auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung
mit § 67e Abs. 1 AktG. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten nur
so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit
die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet
ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Ist ein Aktionär
nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, wird die Gesellschaft dessen personenbezogene
Daten auf der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz 1 AktG sowie vorbehaltlich anderer gesetzlicher
Regelungen nur noch für höchstens zwölf Monate speichern. Eine längere Speicherung
durch die Gesellschaft ist zudem zulässig, solange dies für Rechtsverfahren erforderlich
ist; Rechtsgrundlage ist insofern § 67e Abs. 2 Satz 2 AktG gegebenenfalls in Verbindung
mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und ihren Bevollmächtigten sowie Dritten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und ihre Bevollmächtigten,
wenn sie in der virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter
Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129
Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der virtuellen Hauptversammlung
eingetragen. Diese Daten können von Aktionären und ihren Bevollmächtigten während
der virtuellen Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß
§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener
Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung
der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf
die Erläuterungen in Abschnitt II.12 verwiesen.
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß
Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener
Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit)
gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.
Information zum Widerspruchsrecht bei Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
f) DS-GVO
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer
besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO erfolgt,
Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO). Die betreffenden personenbezogenen
Daten werden dann nicht mehr von der Verantwortlichen verarbeitet, es sei denn, diese
kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen,
Rechte und Freiheiten des jeweiligen Aktionärs oder Bevollmächtigten überwiegen, oder
die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Diese Rechte können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft
unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
Geschäftsanschrift:
August-Bebel-Str. 68
14482 Potsdam
E-Mail: ir@deutsche-industrie-reit.de
Telefon: +49 (0) 331 74 00 76 -50
Telefax: +49 (0) 331 74 00 76 -520
Zudem steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde insbesondere des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern,
in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu. Sie erreichen unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte
unter:
Herting Oberbeck Datenschutz GmbH
Hallerstr. 76
20146 Hamburg
Ansprechpartnerin: David Oberbeck
Potsdam, im April 2022
Deutsche Industrie Grundbesitz AG
Der Vorstand