Deutsche Industrie REIT-AG – Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Industrie REIT-AG
Rostock
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 11.06.2019

Deutsche Industrie REIT-AG

Rostock

WKN A2G9LL
ISIN DE000A2G9LL1

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der Deutsche Industrie REIT-AG (die „Gesellschaft“) hat am 5. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. März 2019 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 41.600.000,00 mit einem Zinskupon von 2 % p.a. und einer regulären Laufzeit bis zum 11. Juni 2026 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von EUR 18,50 gewandelt werden. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft zugrunde, das am 26. April 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.

 

Rostock/Potsdam, im Juni 2019

Deutsche Industrie REIT-AG

Der Vorstand

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