Deutsche Konsum REIT-AG – Dividendenbekanntmachung

Deutsche Konsum REIT-AG

Broderstorf

WKN: A14KRD
ISIN: DE000A14KRD3

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
mit:

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 10. März 2022
beschlossen, für das Geschäftsjahr 2020/​2021 eine Dividende in Höhe von EUR 0,40 je
Stückaktie auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 125,30 auf neue Rechnung
vorzutragen.

Die Dividende wird vom 15. März 2022 an grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375
%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle
unserer Gesellschaft ist die Bankhaus Gebr. Martin AG.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die
Anträge sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten.
Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung
der Dividende beraten zu lassen.

 

Potsdam, im März 2022

Deutsche Konsum REIT-AG

Der Vorstand

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