Deutsche Konsum REIT-AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Deutsche Konsum REIT-AG

Broderstorf

ISIN DE000A14KRD3 /​ WKN A14KRD

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 10. März 2022

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 10. März 2022, um 11:00 Uhr (MEZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein, die auch in diesem Jahr auf Grund der weltweiten COVID-19-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung im Internet übertragen wird.

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Abschnitt „II. Ergänzende Angaben und Hinweise“ dieser Einladung.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Diese Unterlagen können ab sofort im Internet unter

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020/​2021 in Höhe von EUR 14.062.500,50 wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn zum 30.09.2021 EUR 14.062.500,50
davon Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter Stückaktie
EUR 14.062.375,20
(davon aus Jahresüberschuss) (EUR 14.060.417,59)
(davon aus Gewinnvortrag) (EUR 1.957,61)
davon Vortrag auf neue Rechnung EUR 125,30

Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020/​2021 dividendenberechtigten Stückaktien.

Gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. März 2022, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 1. Oktober 2020 begonnene und am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 1. Oktober 2020 begonnene und am 30. September 2021 abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/​Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. Oktober 2021 begonnene und am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/​Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 Berlin, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das am 1. Oktober 2021 begonnene und am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr sowie für das am 1. Oktober 2022 beginnende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 1. Oktober 2020 begonnene und am 30. September 2021 beendete Geschäftsjahr beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder

a)

Frau Cathy Bell-Walker, Rechtsanwältin (Solicitor, zugelassen in England und Wales), wohnhaft in Southampton, Vereinigtes Königreich

b)

Herrn Achim Betz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Neuffen, Deutschland

c)

Herrn Johannes C. G. (Hank) Boot, Chief Investment Officer, wohnhaft in Sliema, Malta

d)

Herrn Nicholas Cournoyer, Vorsitzender, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich

e)

Herrn Kristian Schmidt-Garve, Rechtsanwalt und Vorstand/​General Partner, wohnhaft in München, Deutschland

f)

Herrn Hans-Ulrich Sutter, Diplom-Kaufmann, im Ruhestand, Mitglied in anderen Aufsichtsräten, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland

für eine Amtsperiode bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei gem. § 9 Abs. 2 S. 2 der Satzung das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 6 lit. a) bis f) einzeln abstimmen zu lassen.

Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich Sutter im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz kandidiert.

7.

Billigung einer Änderung des Vergütungssystems des Vorstands

Das von der Hauptversammlung am 11. März 2021 gebilligte und vom Aufsichtsrat festgesetzte Vergütungssystem sieht vor, dass die variable Vergütung des Vorstands unter anderem von der Entwicklung des EPRA NAV der Gesellschaft abhängen soll (vgl. Ziff. v. a. (3) des gebilligten und vom Aufsichtsrat festgesetzten Vergütungssystems der Gesellschaft für den Vorstand, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​corporate-governance/​
verguetungssystem-vorstand-und-aufsichtsrat

eingesehen werden kann).

Die EPRA (European Public Real Estate Association) hat ihre Empfehlungen zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) für börsennotierte Immobiliengesellschaften inzwischen überarbeitet. Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Definition des EPRA NAV durch drei neue Kennzahlen ersetzt, zu denen insbesondere auch der EPRA NTA („net tangible assets“) gehört. Diese Kennzahl stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen EPRA NAVs dar und legt den Schwerpunkt auf die Ermittlung der materiellen Vermögenswerte des Immobilienunternehmens. Der EPRA NAV wird in seiner bisherigen Form in Zukunft nicht mehr ausgewiesen.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, diese technische Änderung auch im Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder entsprechend zu berücksichtigen und anstelle der Entwicklung des EPRA NAV in Zukunft auf die Entwicklung des EPRA NTA abzustellen.

§ 120a AktG Abs. 1 sieht einen Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems vor. Auch wenn es sich bei der vorstehend beschriebenen Anpassung des Vergütungssystems um eine technische Änderung handelt, schlägt der Aufsichtsrat vorsorglich vor, die folgende Änderung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a AktG zu billigen:

Die bisherige Formulierung in Ziff. v. a. (3) S. 1 des gebilligten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder wird wie folgt geändert:

„(3) Erhöhung des EPRA NTA je Aktie

Die Entwicklung des Nettovermögenswerts auf Basis des EPRA NTA im Geschäftsjahr im Verhältnis zum jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr.“

Im Übrigen bleibt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unverändert.

II. Ergänzende Angaben und Hinweise

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 35.155.938,00 und ist in 35.155.938 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft und der Stimmrechte somit jeweils auf 35.155.938.

2.

Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 geändert worden ist, („AufbhG 2021“) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung kann von den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über die Bild- und Tonübertragung im Internet über das HV-Portal der Deutsche Konsum REIT-AG verfolgt werden. Das HV-Portal ist über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten anmelden und am Tag der Hauptversammlung ab 11:00 Uhr (MEZ) auf die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zugreifen. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das HV-Portal erfordern ebenfalls die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und eine Anmeldung (Log-in) im HV-Portal mit den entsprechenden Zugangsdaten. Eine elektronische Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG ist ausgeschlossen.

4.

Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 3. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)) unter der nachstehenden Adresse

Deutsche Konsum REIT-AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

bei der Gesellschaft anmelden.

Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär ausgestellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Gemäß § 123 Abs. 4 S. 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 17. Februar 2022 (0:00 Uhr MEZ) („Record Date“) zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 3. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Alternativ ist die Übermittlung des Nachweises gemäß § 67c Abs. 3, 1 AktG möglich.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Auch bei Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist nicht berechtigt, die Hauptversammlung zu verfolgen und ein Stimmrecht auszuüben, es sei denn, er hat sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre Stimmrechtskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Login-Daten für das HV-Portal abgedruckt sind. Wir bitten die Aktionäre, welche die virtuelle Hauptversammlung im Internet verfolgen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, frühzeitig bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.

5.

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse werden sie nicht entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des hierfür auf dem mit der Stimmrechtskarte übersandten „Vollmachts- und Weisungsformular“ erteilt werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis spätestens 9. März 2022, 24:00 Uhr (MEZ), (Datum des Eingangs) zugehen:

Deutsche Konsum REIT-AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

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erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor über das HV-Portal erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch im Internet über das HV-Portal unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

einsehbar.

6.

Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch elektronische Briefwahl (siehe unten) oder Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das ihnen mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung übersandte „Vollmachtsformular“ benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht auch auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft kann die Vollmacht auch elektronisch unter Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

oder per E-Mail an

inhaberaktien@linkmarketservices.de

übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung übersandt.

Diese Übermittlungswege (HV-Portal, E-Mail) stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung, auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf einem anderen Übermittlungsweg als dem vorgenannten Übermittlungsweg (HV-Portal), so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 9. März 2022, 24:00 Uhr (MEZ), (Datum des Eingangs) zugehen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Verfolgung der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten (Login-Daten) erhält.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf den mit den Stimmrechtskarten an die Aktionäre übersandten Unterlagen zur Hauptversammlung enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte über das HV-Portal sind auch über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

einsehbar.

7.

Stimmabgabe mittels Briefwahl

Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder Aktionärsvertreter können eine Stimmabgabe mittels Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation vornehmen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

heruntergeladen werden. Bei Verwendung des Briefwahlformulars muss dieses ausschließlich per Post bis 9. März 2022, 24.00 Uhr MEZ, an die folgende Postanschrift zugehen:

Deutsche Konsum REIT-AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl auch das unter der Internetadresse

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erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden die per HV-Portal abgegebenen Erklärungen berücksichtigt.

8.

Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation

Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 10. März 2022 kein Auskunftsrecht. Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes eingeschränkt. Stattdessen haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Nr. 3, S. 2 Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 8. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)), im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen müssen. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum 8. März 2022 (24:00 Uhr (MEZ)) der Gesellschaft über das internetgestützte HV-Portal übermitteln. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Aus technischen Gründen ist der Umfang der einzelnen Fragen auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt, die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen können nicht berücksichtigt werden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt wird. Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung: Auch in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der Frage ausdrücklich sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens erklärt hat.

9.

Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (elektronisch) oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären.

Entsprechende Erklärungen können – eine Stimmabgabe vorausgesetzt – ab der Eröffnung der Hauptversammlung über das internetgestützte HV-Portal über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

im Bereich „Investor Relations“ zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG erklärt werden. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen. Die Erklärung ist über das internetgestützte HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das internetgestützte HV-Portal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das HV-Portal.

III. Rechte der Aktionäre

1.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Ablauf des 7. Februar 2022 bis 24:00 Uhr (MEZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Deutsche Konsum REIT-AG
-Vorstand-
z. Hd. Investor Relations (HV)
August-Bebel-Straße 68
14482 Potsdam

Oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail:

info@deutsche-konsum.de

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien ist/​sind und dass er/​sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/​halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu beachten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

veröffentlicht.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG; Ausschluss des Antragsrechts während der Hauptversammlung

Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten und nur mit Ausübung des Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisung und ohne elektronische Teilnahme der Aktionäre, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung rechtlich ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können daher in der Hauptversammlung nicht gestellt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten jedoch gem. § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Entsprechende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Konsum REIT-AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Spätestens am 23. Februar 2022 bis 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft unter vorstehender Adresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

einschließlich des Namens des Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen einer etwaigen Begründung und im Fall von Wahlvorschlägen der durch den Vorstand zu ergänzenden Inhalte gemäß § 127 S. 4 AktG sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen etwaige Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

IV. Sonstige Erläuterungen und technische Hinweise

1. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung erhalten. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung bzw. auf der Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

2. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung am 10. März 2022 ab 11:00 Uhr (MEZ) in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

3. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über die Internetseite der Deutsche Konsum REIT-AG unter der Internetadresse

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

4. Aktionärshotline

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an

deutschekonsum_​hv2022@linkmarketservices.de

wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (89) 21027-220 zur Verfügung.

5. Datenschutzinformationen für Aktionäre der Deutsche Konsum REIT-AG

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienbestand, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme von Aktionären und Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zu Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat; letzteres etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@deutsche-konsum.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Deutsche Konsum REIT-AG
Geschäftsanschrift:
August-Bebel-Straße 68
14482 Potsdam

Telefon: +49 (0) 331 74 00 76 -50
Telefax: +49 (0) 331 74 00 76 -520

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Herting Oberbeck Datenschutz GmbH
Hallerstraße 76
20146 Hamburg

Ansprechpartner: David Oberbeck

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www.deutsche-konsum.de/​datenschutzerklaerung/​

zu finden.

 

Potsdam, im Januar 2022

Deutsche Konsum REIT-AG

Der Vorstand

 

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6

Lebenslauf der Kandidatin Frau Cathy Bell-Walker für den Aufsichtsrat

Rechtsanwältin (Solicitor, England & Wales), Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich

Geburtsjahr: 1971

Nationalität: britisch

Wohnort: Southampton, Vereinigtes Königreich

Beruflicher Werdegang:

Seit 2014 Vorsitzende des Global Experts and Markets Committee, Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich
Seit 2009 Partnerin, Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich
2010 – 2014 Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Allen & Overy LLP
2002 – 2009 Partnerin, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main, Deutschland
1999 – 2002 Associate, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main, Deutschland
1994 – 1999 Trainee Rechtsanwältin/​Associate, Allen & Overy LLP, London, Vereinigtes Königreich

Ausbildung/​Akademischer Werdegang:

1996 Qualifiziert als Rechtsanwältin (Solicitor, England & Wales)
1996 Cambridge University, Vereinigtes Königreich
Abschluss: Master of Arts
1992 – 1993 College of Law, Guildford, Vereinigtes Königreich
1989 – 1992 Magdalene College, Cambridge University, Vereinigtes Königreich
Abschluss: Bachelor of Arts (Law Tripos)

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:

Mitglied seit März 2020.

Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022.

Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats:

Frau Cathy Bell Walker ist seit dem 1. Januar 2022 Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):

Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Aufsichtsratsmitglied und Mitglied des Prüfungsausschusses), börsennotiert (Delisting für den 25. Januar 2022 geplant)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Cathy Bell-Walker einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Frau Cathy Bell-Walker im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Cathy Bell-Walker vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Lebenslauf des Kandidaten Herrn Achim Betz für den Aufsichtsrat

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Nürtingen, Deutschland

Geburtsjahr: 1974

Nationalität: deutsch

Wohnort: Neuffen, Deutschland

Beruflicher Werdegang:

Seit 2018 Managing Partner, ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland
Seit 2011 Managing Partner, BSF Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Deutschland
Seit 2010 Selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in einer Einzelkanzlei, Nürtingen, Deutschland
2015 – 2019 Managing Partner, BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland
2006 – 2009 Angestellter Prüfer und Steuerberater, Nürtingen, Deutschland
2005 – 2006 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Stuttgart, Deutschland
2003 – 2005 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, São Paulo, Brasilien
1999 – 2003 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Stuttgart, Deutschland

Ausbildung/​Akademischer Werdegang:

2009 Wirtschaftsprüferexamen
2003 Steuerberaterexamen
1994 – 1999 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, Deutschland
Abschluss: Diplom-Kaufmann

Herr Achim Betz erfüllt alle Maßgaben gemäß § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:

Mitglied und stellvertretender Vorsitzender seit November 2014. Erster stellvertretender Vorsitzender seit März 2020.

Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022.

Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats:

Herr Achim Betz ist seit dem 1. Januar 2022 Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):

Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Potsdam, Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender)
Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Frankfurt am Main, Deutschland (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Zweiter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses), börsennotiert (Delisting für den 25. Januar 2022 geplant)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

NeXR Technologies SE, Berlin, Deutschland (Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender), börsennotiert
Bankhaus Obotritia GmbH, München (Mitglied des Prüfungsausschusses)

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Achim Betz einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Achim Betz im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Achim Betz vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Lebenslauf des Kandidaten Herrn Johannes C. G. (Hank) Boot für den Aufsichtsrat

CIO Lotus Family Office, London, Vereinigtes Königreich

Geburtsjahr: 1968

Nationalität: niederländisch

Wohnort: Sliema, Malta

Beruflicher Werdegang:

Seit 2016 Chief Investment Officer, Lotus Aktiengesellschaft, Grünwald bei München, Deutschland

2011 – 2015 Portfolio Manager, Palm Global LLP, London, Vereinigtes Königreich
2007 – 2011 Portfolio Manager, Lincoln Vale LLP, London, Vereinigtes Königreich
2001 – 2006 Investment Manager, Allianz Capital Partners, München, Deutschland
1994 – 1999 Senior Associate, ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, Niederlande

Ausbildung/​Akademischer Werdegang:

1999 Studium der Wirtschaftswissenschaft, INSEAD, Fontainebleau, Frankreich
Abschluss: Master of Business Administration
1987 – 1993 Studium der Rechtswissenschaft, Universität Leiden, Leiden, Niederlande
Abschluss: Master of Law

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:

Mitglied seit April 2016.

Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Gerlin NV, Maarsbergen, Niederlande (Aufsichtsratsmitglied)

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Johannes C. G. Boot einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Johannes C. G. Boot im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Johannes C. G. Boot vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Lebenslauf des Kandidaten Herrn Nicholas Cournoyer für den Aufsichtsrat

Vorsitzender, Montpelier Foundation Limited, London, Vereinigtes Königreich

Geburtsjahr: 1958

Nationalität: USA

Wohnort: London, Vereinigtes Königreich

Berufliche Tätigkeiten:

2008 – 2020 Managing Partner, Montpelier Investment Management LLP, London, Vereinigtes Königreich
1992 – 2008 Managing Director, Montpelier Asset Management Limited, London, Vereinigtes Königreich
1991 – 1992 Director, Intermex (Subsidiary of Banamex), London, Vereinigtes Königreich
1986 – 1991 Director, Chase Investment Bank, London, Vereinigtes Königreich
1982 – 1986 Vice President, The Chase Manhattan Bank NA, New York, USA

Berufliche Leitungsfunktionen und Partnerschaften:

Seit 2015 Director, The Ukraine Opportunity Trust Limited, Vereinigtes Königreich
Seit 2014 Director, Vice-President and Secretary, Kiel Properties LLC, USA
Seit 2010 Vorsitzender, Montpelier Foundation Limited, Vereinigtes Königreich
Seit 2010 Partner, Pargrove Airship Services LLP, USA
Seit 2000 Director, Hampshire Foundation Inc., USA
2019 – 2021 Director, Norwich Capital Growth Investments Ltd, Britische Jungferninseln
2018 – 2019 Director, Dusora Investments Limited, Britische Jungferninseln
2015 – 2019 Director, Puragro SAC, Peru
2014 – 2021 Manager, Cheyne LLC, USA
2014 – 2021 Manager, Eastbourne Capital LLC, USA
2014 – 2019 Director, Bluegrass Capital Limited, Cayman Islands
2010 – 2020 Managing Director und Partner, Montpelier Capital Advisors (Monaco) SAM, Monaco
2009 – 2019 Director, Tamweel Leasing Finance Co, Ägypten
2008 – 2020 Partner, Montpelier Investment Management LLP, United Kingdom
2008 – 2019 Director, Tamweel Mortgage Finance Co, Ägypten
1992 – 2020 Director, Montpelier Asset Management Limited, Vereinigtes Königreich

Ausbildung/​Akademischer Werdegang:

1976 – 1980 Studium der Geschichte, Connecticut College, New London, Connecticut, USA
Abschluss: Bachelor of Arts magna cum laude

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:

Mitglied seit April 2016.

Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Nicholas Cournoyer einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Nicholas Cournoyer im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Nicholas Cournoyer vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Lebenslauf des Kandidaten Herrn Kristian Schmidt-Garve für den Aufsichtsrat

Rechtsanwalt, Vorstand/​General Partner, MIG Verwaltungs AG, München, Deutschland

Geburtsjahr: 1971

Nationalität: deutsch

Wohnort: München, Deutschland

Beruflicher Werdegang:

Seit 2012 Vorstand/​General Partner, MIG Verwaltungs AG, München, Deutschland
2007 – 2012 Investment Manager, MIG Verwaltungs AG, München, Deutschland
2002 – 2007 Justiziar, Tele München Gruppe, München, Deutschland
2000 – 2001 Assessor/​Rechtsanwalt, Coudert Brothers LLP, Berlin, Deutschland

Ausbildung/​Akademischer Werdegang:

1998 – 2000 Kammergericht Berlin, Berlin, Deutschland
Referendariat, Abschluss: 2. Staatsexamen
1997 – 1998 Kyushu University, Fukuoka, Japan
Abschluss: Master of Laws (LL.M.) in International Economic & Business Law
1992 – 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, Berlin, Deutschland
Abschluss: 1. Staatsexamen

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:

Mitglied seit März 2018. Zweiter stellvertretender Vorsitzender seit März 2020.

Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):

Linus Digital Finance AG, Berlin, Deutschland (Aufsichtsratsmitglied)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Biocrates Life Sciences AG, Innsbruck, Österreich (Aufsichtsratsmitglied)

Cynora GmbH, München, Deutschland (Vorsitzender des Beirats)

NavVis GmbH, München, Deutschland (Mitglied des Beirats seit 17. Dezember 2021)

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Kristian Schmidt-Garve einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Kristian Schmidt-Garve im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Kristian Schmidt-Garve vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Lebenslauf des Kandidaten Herrn Hans-Ulrich Sutter für den Aufsichtsrat

Im Ruhestand, Mitglied in anderen Aufsichtsräten

Geburtsjahr: 1948

Nationalität: deutsch

Wohnort: Düsseldorf, Deutschland

Beruflicher Werdegang:

Seit 2019 Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche Industrie REIT-AG (nunmehr: Deutsche Industrie Grundbesitz AG), Rostock, Deutschland
Seit 2012 Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, TAG Colonia-Immobilien AG
(vormals: Colonia Real Estate AG), Hamburg, Deutschland
2011 – 2012 Finanzvorstand, Colonia Real Estate AG, Hamburg, Deutschland
2008 – 2012 Finanzvorstand, Bau-Verein zu Hamburg AG, Hamburg, Deutschland
2008 – 2012 Finanzvorstand, TAG Immobilien AG, Hamburg, Deutschland
2006 – 2007 Vorstand Finanzen, Deutsche Real Estate AG, Hamburg, Deutschland
2004 – 2006 Geschäftsführer Finanzen/​IT/​Recht, GSW Immobilien Gesellschaft, Berlin, Deutschland
1999 – 2003 Vorstand Finanzen und Business Systems, Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG, Berlin, Deutschland
1997 – 1999 Kaufmännischer Vorstand, Fresenius Medical Care AG, Bad Homburg, Deutschland
1973 – 1997 Verschiedene Positionen bei der Procter & Gamble GmbH, Schwalbach, Deutschland (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften), unter anderem als Controller, als Finanzdirektor bei der Dittmeyer GmbH, Hamburg/​Schwalbach, Deutschland, als Geschäftsführer Finanzen der Betrix GmbH & Co. und der Eurocos GmbH, Dreieich bei Frankfurt, Deutschland, sowie als Finanzvorstand der VP Schickedanz AG, Nürnberg/​Schwalbach, Deutschland

Ausbildung/​Akademischer Werdegang:

1968 – 1972 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Saarbrücken, Deutschland
Abschluss: Diplom-Kaufmann

Herr Hans-Ulrich Sutter erfüllt alle Maßgaben gemäß § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG:

Mitglied und Vorsitzender seit November 2014.

Die Amtszeit endet mit Ablauf der HV 2022.

Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats:

Herr Hans-Ulrich Sutter ist seit dem 1. Januar 2022 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche Konsum REIT-AG.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Inland):

Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses), börsennotiert (Delisting für den 25. Januar 2022 geplant)
TAG Colonia-Immobilien AG, Hamburg, Deutschland (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Hans-Ulrich Sutter einerseits und der Deutsche Konsum REIT-AG, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Konsum REIT-AG beteiligten Aktionär andererseits.

Derzeit bestehen keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten für die Deutsche Konsum REIT-AG von Herrn Hans-Ulrich Sutter im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Hans-Ulrich Sutter vergewissert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

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