Deutsche Konsum REIT-AG: Genehmigtes Kapital / Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen / Bedingtes Kapital

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Konsum REIT-AG
Broderstorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Genehmigtes Kapital / Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen / Bedingtes Kapital 10.03.2020

Broderstorf

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I. Genehmigtes Kapital

 

Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 5. März 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 4. März 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 15.979.972,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen. Zugleich wurde das Genehmigte Kapital 2019/I aufgehoben.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Januar 2020 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

II. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

Unter Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG am 5. März 2020 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. März 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten sowie von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 10 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Januar 2020 veröffentlicht worden ist.

III. Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 5. März 2020 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 7.979.972,00 durch Ausgabe von bis zu 7.979.972 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 5. März 2020 ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 10 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 28. Februar 2020 veröffentlicht worden ist.

Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.

 

Potsdam, im März 2020

Deutsche Konsum REIT-AG

Der Vorstand

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