Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 21. März 2019 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 14.979.972,00 durch Ausgabe von bis zu 14.979.972 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 21. März 2019 ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 10 (einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses) ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 08. Februar 2019 veröffentlicht worden ist.
Der Beschluss wird in das Handelsregister eingetragen.
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