Deutsche Pfandbriefbank AG: Dividendenbekanntmachung und Offenlegung des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Deutsche Pfandbriefbank AG

München

ISIN DE0008019001
WKN 801 900

Dividendenbekanntmachung und Offenlegung des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG vom 10. Dezember 2021 hat beschlossen, den Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wie folgt zu ändern:

Von dem gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 auf neue Rechnung vorgetragenen Betrag in Höhe von EUR 80.364.955,92 wird ein Betrag in Höhe von EUR 43.032.098,56 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende verwendet und der verbleibende Gewinnvortrag in Höhe von EUR 37.332.857,36 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Damit ergibt sich eine weitere Dividende in Höhe von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie und die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020:

Bilanzgewinn (Geschäftsjahr 2020): EUR 115.328.536,00
Dividende von EUR 0,26 je Stückaktie vom 18. Mai 2021, wie in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 beschlossen:
EUR 34.963.580,08
Weitere Dividende von EUR 0,32 je Stückaktie: EUR 43.032.098,56
Verteilung an die Aktionäre gesamt: EUR 77.995.678,64
Gewinnvortrag: EUR 0,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 37.332.857,36

Die weitere Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ab dem 15. Dezember 2021 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute. Als Zahlstelle fungiert die COMMERZBANK AG, Frankfurt am Main.

Da auch diese weitere Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 des Körperschaftsteuergesetzes geleistet wird, erfolgt kein Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Dividendenausschüttung unterliegt bei inländischen Aktionären grundsätzlich nicht der Besteuerung, sondern mindert die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Übersteigt die Ausschüttung die Anschaffungskosten des Aktionärs, ist der entstehende Gewinn gegebenenfalls zu versteuern.

 

München/​Garching, im Dezember 2021

Deutsche Pfandbriefbank AG

– Der Vorstand –

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