Deutsche Pfandbriefbank AG, München – Dividendenbekanntmachung und Offenlegung des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Deutsche Pfandbriefbank AG

München

ISIN DE0008019001
WKN 801 900

 

Dividendenbekanntmachung und Offenlegung des Beschlusses über die
Ergebnisverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG vom 19. Mai 2022 hat
beschlossen, von dem im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche
Pfandbriefbank AG in Höhe von EUR 158.680.863,44 vollständig zur Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR 1,18 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.

Stichtag für den Anspruch auf Zahlung der Dividende ist der 19. Mai 2022. Die Dividende
wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ab dem 24. Mai 2022 ausgezahlt. Die Auszahlung
erfolgt über die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute.
Als Zahlstelle fungiert die COMMERZBANK AG, Frankfurt am Main.

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto i.S.d. § 27 des Körperschaftsteuergesetzes geleistet wird, erfolgt kein
Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Dividendenausschüttung
unterliegt bei inländischen Aktionären grundsätzlich nicht der Besteuerung, sondern
mindert die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Übersteigt die Ausschüttung
die Anschaffungskosten des Aktionärs, ist der entstehende Gewinn gegebenenfalls zu
versteuern.

 

München/​Garching, im Mai 2022

Deutsche Pfandbriefbank AG

– Der Vorstand –

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