Deutsche Post AG, Bonn – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG, § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Deutsche Post AG

Bonn

– Wertpapierkennnummer 555 200 –
– ISIN DE0005552004 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG, § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG betreffend
die Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen
sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des
Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022/​2) sowie
Satzungsänderung

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 6. Mai 2022 den Vorstand ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2027 einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber oder Namen lautende Options-, Wandel- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen
sowie Genussrechte unter Einschluss von Kombinationen der vorgenannten Instrumente
(nachfolgend zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro
2.000.000.000 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw.
Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 40.000.000
auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu Euro 40.000.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen
zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen
mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen
auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 6. Mai 2022 ferner beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 40.000.000 durch die Ausgabe von bis
zu 40.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital
2022/​2). Sie hat beschlossen, die Satzung entsprechend zu ändern (Einfügung eines
neuen § 5 Abs. 8 der Satzung).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Options- oder Wandlungsrechten
oder der Bedienung von Wandlungspflichten sowie der Gewährung von Aktien anstelle
von Geldzahlungen an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die die Gesellschaft oder
ihre Konzerngesellschaften in Übereinstimmung mit dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung
vom 6. Mai 2022 ausgeben.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 im Bundesanzeiger vom 23. März 2022 bekannt
gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Bonn, im Mai 2022

Deutsche Post AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.