Deutsche Post Pensionsfonds AG, Bonn – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG gehören mehr als der vierte Teil der Aktien)

Deutsche Post Pensionsfonds AG

Bonn

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG, Bonn eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 5778, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Ferner hat die Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG hält 100 % der Aktien.

 

Bonn, im April 2023

Der Vorstand

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