Deutsche Postbank AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Deutsche Postbank AG

Bonn

WKN 800 100
ISIN DE0008001009

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 2015 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung) Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben.

Vier Klagen sind vor dem Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 82 O 115/15, 82 O 117/15, 82 O 118/15 und 82 O 120/15 anhängig. Die Zustellung dieser Klagen an die Deutsche Postbank AG ist bislang nicht erfolgt. Eine weitere Klage ist vor dem Landgericht Bonn, 4. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 16 O 37/15 anhängig. Das Landgericht Bonn hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt.

 

Bonn, im Oktober 2015

Deutsche Postbank AG

Der Vorstand

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