Deutsche Rohstoff AG, Mannheim – Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des sich daraus ergebenden Bezugspreises (International Securities Identification Number (ISIN): DE000A0XYG76 / Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0XYG7)

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Deutsche Rohstoff AG

Mannheim

– International Securities Identification Number (ISIN): DE000A0XYG76 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0XYG7 –

Bezugsrechte und untrennbar verbundene Anteilige Dividendenansprüche – Auszahlung in bar: ISIN DE000A31C3D8 /​ WKN A31C3D

Ausgeübte Bezugsrechte und untrennbar verbundene Anteilige Dividendenansprüche – Lieferung in Aktien:
ISIN DE000A31C3E6 /​ WKN A31C3E

Bekanntgabe des Bezugsverhältnisses und des sich daraus ergebenden Bezugspreises

Wir beziehen uns auf das am 30. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Angebot zum Bezug der aus der vom Vorstand am 28. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen stammenden neuen Aktien (das „Bezugsangebot„).

Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim („DRAG“ oder die „Gesellschaft„) hat am 28. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls vom 28. Juni 2022 beschlossen, das in der Satzung der Gesellschaft geregelte Genehmigte Kapital 2018 (das „Genehmigte Kapital 2018„) teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.099.104,00, eingeteilt in 5.099.104 auf den Namen lautende Stückaktien, gegen Sacheinlagen um bis zu EUR 150.000,00 auf bis zu EUR 5.249.104,00 durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die „Neue Aktien„) gegen Sacheinlagen mit Bezugsrecht zu erhöhen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung„). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 voll gewinnanteilsberechtigt.

Der Vorstand behielt sich dabei vor, die Parameter der Bezugsrechtskapitalerhöhung an etwaige weitere Wandlungserklärungen aus der Wandelanleihe 2018/​23 und die damit verbundenen Aktienausgaben anzupassen. Eine Anpassung an zwischenzeitlich erfolgte weitere Wandlungserklärungen und damit verbundenen Aktienausgaben erfolgte durch Beschluss des Vorstands am 18. Juli 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag. Danach wurde Beschluss des Vorstands vom 28. Juni 2022 wie folgt angepasst: Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.113.354,00 wird unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 nach § 3 Abs. (2) der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 150.000,00 auf bis zu EUR 5.263.354,00 durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Sacheinlagen erhöht. Der Vorstand behält sich wiederum vor, die Parameter der Bezugsrechtskapitalerhöhung an etwaige weitere Wandlungserklärungen und die damit verbundenen Aktienausgaben anzupassen.

Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des Bezugspreises und des Bezugsverhältnisses hat der Vorstand der Gesellschaft am 18. Juli 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag das Bezugsverhältnis auf

60,2 : 1

und den Bezugspreis je Neue Aktie entsprechend auf

EUR 25,28

festgelegt.

Die für den Bezug je einer Neuen Aktie einzubringende Sacheinlage besteht folglich in 60,2 durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2022 entstandenen anteiligen Dividendenansprüchen in Höhe von EUR 0,42 je dividendenberechtigter Aktie.

Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 22. Juli 2022.

 

Verkaufsbeschränkungen

Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“), oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunterfällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt.

 

Mannheim, im Juli 2022

Deutsche Rohstoff AG

Der Vorstand

 

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