Deutsche Saatveredelung AG
Lippstadt
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 12. Dezember 2017, Beginn: 14:00 Uhr
im Landhaus Günther, Hörster Str. 151, 59558 Lippstadt
stattfindenden
14. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Friedhelm Hüneke |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates |
3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016/2017 in Höhe von EUR 1.246.751,44 eine Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 311.613,50, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.391.148,51 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 935.137,94 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu bestellen. |
7. |
Verschiedenes |
8. |
Vortrag: „Meilensteine der Qualitätsrapszüchtung und des Anbaues in Deutschland“ |
Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Ein Aktionär darf sich anlässlich einer Hauptversammlung nur von anderen Aktionären der Gesellschaft, seinen Angehörigen im Sinne von § 15 AO (Abgabenordnung) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihres Betriebes vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 10 % des Grundkapitals vertreten würde.
Der Jahresabschluss zum 30.06.2017, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.
Lippstadt, im Oktober 2017
Deutsche Saatveredelung AG | ||
Johannes Peter Angenendt Vorstand |
Clive Krückemeyer Vorstand |
Dr. Axel Kaske stv. Vorstand |