Deutsche Saatveredelung AG – Hauptversammlung

Deutsche Saatveredelung AG
Lippstadt (Westfalen)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 16. Dezember 2014, Beginn: 14:00 Uhr
im Landhaus Günther, Hörster Str. 151, 59558 Lippstadt
stattfindenden
11. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Friedhelm Hüneke.
2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates.
3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von EUR 1.448.995,05 eine Dividende von EUR 0,08 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 498.581,60, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.391.148,51 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 950.413,45 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
6.

Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates wie folgt festzusetzen:
1. Fixvergütung pro Geschäftsjahr:
Aufsichtsratsvorsitzender 18.000 EUR
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 12.000 EUR
Ordentliches Aufsichtsratsmitglied 6.000 EUR
2. Sitzungsgeld-Pauschale pro Sitzung des Aufsichtsrates oder eines Ausschusses (für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird die Sitzungsgeld-Pauschale nur einmal gezahlt) 400 EUR
3. Ausschussvergütung pro Geschäftsjahr und pro Ausschussmitgliedschaft für jedes Ausschussmitglied 2.000 EUR

Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung für das Geschäftsjahr, in welchem sie ausscheiden oder gewählt wurden, zeitanteilig. Die Vergütung soll ab dem 1. Januar 2015 gelten und vierteljährlich im Voraus bezahlt werden.

Die Firma Kienbaum Management Consultants GmbH, die den Vergütungsvorschlag erarbeitet hat, wird diesen in der Hauptversammlung erläutern.
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.
8.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Jürgen Henkelmann, Friedhelm Hüneke, Hans-Wernher von Loewenstein und Hugo Schweers enden mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013/2014 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Dirk Bensmann, Vorstandsmitglied AGRAVIS Raiffeisen AG, Münster
Herrn Jürgen Henkelmann, Landwirt, Anröchte
Herrn Friedhelm Hüneke, Landwirt, Petershagen
Herrn Hans-Wernher von Loewenstein, Landwirt, Jesberg

Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus neun von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
9.

Verschiedenes
10.

Vortrag:
„Öffentlichkeitsarbeit – Eine Herausforderung für die Landwirtschaft“
Prof. Dr. Ludwig Theuvsen
Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Universität Göttingen

Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.

Ein Aktionär darf sich anlässlich einer Hauptversammlung nur von anderen Aktionären der Gesellschaft, seinen Angehörigen im Sinne von § 15 AO (Abgabenordnung) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihres Betriebes vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 10 % des Grundkapitals vertreten würde.

Der Jahresabschluss zum 30.06.2014, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.
Lippstadt, im November 2014
Deutsche Saatveredelung AG
Johannes Peter Angenendt
Dr. Dietrich Heine
Christoph Lüdecke
Vorstand

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