Deutsche Technologie Beteiligungen AG – Hauptversammlung 2015

Deutsche Technologie Beteiligungen AG
München
Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX
ISIN DE000A1X3WX6

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 02. Juli 2015,
um 10:00 Uhr
im
Leonardo Hotel Munich Arabellapark
Effnerstraße 99
81925 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der Deutsche Technologie Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von
EUR 639.813,45
wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die gewinnberechtigten Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,58 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 03. Juli 2015
EUR 638.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.813,45
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2015 endende Geschäftsjahr die

acms GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maillingerstraße 32
80636 München

zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließender Kapitalherabsetzung

Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 über gebundene Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 Handelsgesetzbuch) in Höhe von € 646.621,08. Diese stammen im Wesentlichen aus dem im Rahmen des seinerzeitigen Börsengangs der Gesellschaft eingenommenen Agio, d.h. der Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Aktien und dem auf das Grundkapital geleisteten Betrag. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, diese gebundenen Kapitalrücklagen im gesetzlich erlaubten Umfang zur Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln zu nutzen und das Grundkapital danach im Umfang der zuvor erfolgten Kapitalerhöhung auf dann wiederum € 1.100.000,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll zum Zwecke der Rückzahlung des betreffenden Teils des Grundkapitals erfolgen.

Vor diesem Hintergrund schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor:
6.1.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 1.100.000,00 wird aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um € 539.000 auf € 1.639.000,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages von € 539.000,00 der in der Jahresabschlussbilanz zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien durch Erhöhung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital der Gesellschaft. Der Kapitalerhöhung wird der vom Aufsichtsrat am 07. Mai 2015 festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 zugrunde gelegt, welcher mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der acms GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen ist. Die Wirksamkeit dieses Beschlusses ist bedingt durch die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.2. entsprechend dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand.
6.2.

Kapitalherabsetzung
a.

Unter dem Vorbehalt der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß Tagesordnungspunkt 6.1. in das Handelsregister der Gesellschaft wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 1.639.000,00 um € 539.000,00 auf € 1.100.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung um € 539.000,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes zur ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. Aktiengesetz) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von € 0,49 je Aktie an die Aktionäre.
b.

Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von € 0,49 je Aktie nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und nach Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft, die sich rechtzeitig gemeldet haben, gemäß § 225 Abs. 2 Satz 1 AktG an die Aktionäre auszuzahlen.

Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gem. § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft (www.detebe.com) zugänglich. Auch die Tagesordnung ist im Internet unter www.detebe.com veröffentlicht.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Donnerstag, 25. Juni 2015, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

Deutsche Technologie Beteiligungen AG
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: +49 (0) 621 /70 99 07

anmelden.

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 11. Juni 2015 zu beziehen. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrecht/Stimmrechtsvertreter

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht allerdings kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind schriftlich (an die vorne genannte Adresse der Gesellschaft) oder per Telefax (an die vorne genannte Faxnummer) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat daher eine Eintrittskarte zu bestellen, das beiliegende Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und an die Gesellschaft zu senden oder per Telefax zu übermitteln.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 1.100.000 und ist eingeteilt in 1.100.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 1.100.000 beträgt.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Technologie Beteiligungen AG
Investor Relations
Stefan-George-Ring 29
D-81929 München
Telefax: +49 89 99 31 94-44
info@detebe.com

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den anderen Aktionären unter www.detebe.com unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

München, im Mai 2015

Deutsche Technologie Beteiligungen AG

– Der Vorstand –

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