Deutsche Telekom AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Deutsche Telekom AG

Bonn

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 6794, als übernehmende Gesellschaft und der Erste Newco GmbH mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25762 als übertragende Gesellschaft erfolgen soll.

Der Verschmelzungsvertrag sowie die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen sind in den Geschäftsräumen der Deutschen Telekom AG unter der Anschrift Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Aktionären der Deutschen Telekom AG eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der Deutschen Telekom AG eingereicht.

Die Deutsche Telekom AG hält mehr als neun Zehntel des Stammkapitals der Erste Newco GmbH. Gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der Deutschen Telekom AG allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird; wird ein solches Einberufungsverlangen von Aktionären der Deutschen Telekom AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG erreichen, gestellt, ist abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG erforderlich (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Aktionäre der Deutschen Telekom AG werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Das Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die Deutsche Telekom AG, Law & Integrity, Fachbereich Legal Governance, Group Steering, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn zu richten.

Bonn, im September 2021

Deutsche Telekom AG

Der Vorstand

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