Deutsche Telekom AG – Berichtigung der am 1. März 2022 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung am 7. April 2022

Berichtigung der Veröffentlichung vom 01.03.2022

Deutsche Telekom AG

Bonn

ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

Berichtigung der am 1. März 2022 veröffentlichten
Einladung zur Hauptversammlung am 7. April 2022

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 1. März 2022 hat der Vorstand die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft auf Donnerstag, den 7. April 2022, um 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ), im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, einberufen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass in dem unter Abschnitt C. (Anhänge) abgedruckten
Anhang 3 („Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands“) Druckfehler aufgetreten
sind, die wie folgt berichtigt werden:

 
I.

Ziffer 1. Zielsetzung des Vorstandsvergütungssystems und Bezug zur Unternehmensstrategie

Die in Ziffer 1 nach dem dritten Absatz abgedruckte zweite Grafik („Leading European
Telco“) ist nicht Teil des Vorstandsvergütungssystems und entfällt ersatzlos.

II.

Ziffer 7. Begrenzung der variablen Vergütungskomponenten und der Gesamtvergütung (Caps)

Die in Ziffer 7 nach dem zweiten Absatz abgedruckte Grafik („Bestandteile der maximalen
Gesamtvergütungsobergrenze“) lautet richtigerweise wie folgt:

Im Übrigen bleibt die am 1. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert.

 

Bonn, im März 2022

Deutsche Telekom AG

Der Vorstand

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