Deutsche Telekom AG: Mitteilung über die Beschlussfassungen zum Erwerb eigener Aktien

Deutsche Telekom AG

Bonn

ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 2 WpHG
über die Beschlussfassungen zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG hat am 1. April 2021 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 31. März 2021 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 26. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals) und Punkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts) der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG. Eigene Aktien können auch nach Maßgabe des Beschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung eingezogen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 26. Februar 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG.

 

Bonn, im April 2021

Deutsche Telekom AG

Der Vorstand

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