Deutsches National-Theater Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Deutsches National-Theater Aktiengesellschaft

Berlin

EINLADUNG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit laden wir Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Deutsches National-Theater AG i.L.

Die Hauptversammlung findet statt am

20. Oktober 2017
11:30 Uhr

in den Geschäftsräumen der Delta Steuerberatungs GmbH, Marienstraße 19/20, Berlin-Mitte.

TAGESORDNUNG

1)

Vorlage der Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 sowie der Berichte des Aufsichtsrats

2)

Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresabschlüsse für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 festzustellen.

3)

Beschlussfassung über die Verwendung der Bilanzverluste

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von EUR 1.497.305,81 und den Bilanzverlust für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015/2016 in Höhe von EUR 1.501.902,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

5)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, für die Abwicklungsgeschäftsjahre 2014/2015 und 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der Deutsches National-Theater AG i.L. berechtigt, die ihre Aktionärseigenschaft spätestens unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung in einer geeigneten, den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben entsprechenden Weise gegenüber dem Versammlungsleiter nachweisen; berechtigt sind insbesondere alle jene Personen und Firmen, die durch Beschluss des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 16. Februar 1994 (AZ: LAROV II B 32-48426) als Rechtsnachfolger der Erben nach Max Reinhardt festgestellt wurden, die von diesen Personen oder Firmen Aktienrechte erworben haben und hierfür Beweise oder Beweisurkunden vorlegen sowie ferner alle jene Personen oder Firmen, welche ihre Aktionärseigenschaft durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen oder im Einzelfall auf andere Weise nachweisen, dass sie Inhaber der Rechte geworden sind, welche durch die nach Art. 11 EALG für kraftlos erklärten Aktien verkörpert wurden. Dieser Nachweis ist vor Beginn der Versammlung gegenüber dem Versammlungsleiter zu erbringen.

 

Berlin, im September 2017

Der Abwickler

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