DEUTZ Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DEUTZ Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 02.05.2019

DEUTZ Aktiengesellschaft

Köln

– WKN 630500 –
– ISIN DE0006305006 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 30. April 2019 hat beschlossen, den im Geschäftsjahr 2018 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von € 69.650.621,47 zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Stückaktie auf die 120.861.783 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden. Der Restbetrag von € 51.521.354,02 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 06. Mai 2019 über die Clearstream Banking AG durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Regelfall nicht der Besteuerung.

Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.

Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gilt im Regelfall als Rückgewähr von Einlagen und mindert damit nach deutschem Steuerrecht die Anschaffungskosten der Aktien.

Bei weiteren Fragen zur Dividendenbesteuerung, insbesondere bei ausländischen Anteilseignern, wird eine qualifizierte steuerliche Beratung empfohlen.

 

Köln, im April 2019

DEUTZ Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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