DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln – Dividendenbekanntmachung (WKN 630500 – ISIN DE0006305006)

DEUTZ Aktiengesellschaft

Köln

– WKN 630500 –
– ISIN DE0006305006 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. April 2022 hat beschlossen,
den im Geschäftsjahr 2021 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 18.200.659,51 zur
Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Stückaktie auf die 120.861.783 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden. Der Restbetrag
von EUR 71.392,06 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Mithin wird die
Dividende am 3. Mai 2022 über die Clearstream Banking AG durch die in die Dividendenabwicklung
einbezogenen Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des §
27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer
und Solidaritätszuschlag.

Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Regelfall nicht der Besteuerung.

Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht
verbunden.

Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gilt im Regelfall als Rückgewähr
von Einlagen und mindert damit nach deutschem Steuerrecht die Anschaffungskosten der
Aktien.

Bei weiteren Fragen zur Dividendenbesteuerung, insbesondere bei ausländischen Anteilseignern,
wird eine qualifizierte steuerliche Beratung empfohlen.

 

Köln, im April 2022

DEUTZ Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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