DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln – Hinweisbekanntmachungen nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (ISIN: DE 000 630500 6 | Wertpapier-Kenn-Nr.: 630 500 – Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, von Genussrechten ohne Wandelungs- oder Optionsrechte & zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

DEUTZ Aktiengesellschaft

Köln

ISIN: DE 000 630500 6 | Wertpapier-Kenn-Nr.: 630 500

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Hinweisbekanntmachungen nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

1.) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals

Durch Beschluss der Hauptversammlung der DEUTZ Aktiengesellschaft vom 27. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandel- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 61.795.646,86 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Anleihe- bzw. Optionsbedingungen können auch eine bedingte oder unbedingte Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt oder aufgrund eines bestimmten Ereignisses vorsehen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/​oder gegen Sachleistung begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 281) hinterlegt.

Zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger der aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ausgegebenen Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der DEUTZ Aktiengesellschaft am 27. April 2023 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 61.795.646,86 durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023“). Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 12 in der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 21. März 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

2.) Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten ohne Wandelungs- oder Optionsrechte und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der DEUTZ Aktiengesellschaft hat am 27. April 2023 zudem beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/​oder auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000 ohne Wandelungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft, mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Genussrechte können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 281) hinterlegt.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 12 in der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 21. März 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

3.) Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der DEUTZ Aktiengesellschaft hat am 27. April 2023 zudem beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 13 in der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 21. März 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Köln, im Mai 2023

DEUTZ Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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